bei einer Hochzeit ist einem Gast eine Schraubzwinge des DJ Pultes auf den Zeh gefallen. Um den Fuß zu kühlen ist dieser Gast auf die Toilette gegangen und hat sich von anderen Gästen mit nassen waschlappen versorgen lassen. Dabei hat sich der Gast auf dem Waschbecken mit der Hand abgestützt. Daraufhin ist das Waschbecken aus der Wand ausgebrochen und heruntergefallen.
Wer ist nun Schuld?
Die Location glaubt das nicht und sagt, das war mutwillige Zerstörung. Ein bekannter Flaschner sagt, dass so ein Waschbecken 400kg aushalten muss und dass dieses absolut pfuschhaftig montiert war.
Muss das nun die Haftpflicht des Gastes bezahlen oder der Wirt?
Sag mal, wie ging das denn bei der Hochzeit zu!? Dach des Autohauses ruiniert, Waschbecken ruiniert… bei den Hochzeiten, auf denen ich bisher so war, ging definitiv nichts weiter zu Bruch!
bei einer Hochzeit ist einem Gast eine Schraubzwinge des DJ
Pultes auf den Zeh gefallen.
Für das evt. Schmerzensgeld dürfte dann der DJ zuständig sein,
bzw. dessen Haftpflichtvers.
Um den Fuß zu kühlen ist dieser
Gast auf die Toilette gegangen und hat sich von anderen Gästen
mit nassen waschlappen versorgen lassen. Dabei hat sich der
Gast auf dem Waschbecken mit der Hand abgestützt. Daraufhin
ist das Waschbecken aus der Wand ausgebrochen und
heruntergefallen.
nur abgestützt ? oder war dies verbunden mit einem Wutausbruch ?
Wer ist nun Schuld?
na derjenige der es aus der Wand gerissen hat.
Die Location glaubt das nicht und sagt, das war mutwillige
Zerstörung.
dies dürfte keine Rolle spielen, denn der Gast wird den Schaden zahlen müssen. Ob er den an seine Privathaftpflichtversicherung abtreten kann, wäre noch zu klären.
Ein bekannter Flaschner sagt, dass so ein
Waschbecken 400kg aushalten muss und dass dieses absolut
pfuschhaftig montiert war.
Du hast doch bestimmt auch ein Waschbecken zu Hause.
Einfach testen - 4 Freunde einladen und dann zu fünft auf das Waschbecken setzen.
Muss das nun die Haftpflicht des Gastes bezahlen oder der
Wirt?
Was hat dies denn mit dem Wirt zu tun ?
Wer hat denn das Waschbecken aus der Wand rausgebrochen ?
Wenn sich die Geschichte wirklich so abgespielt hat, wird der Gast wohl keinen Schadensersatz leisten müssen. Voraussetzung wäre nämlich Verschulden, also wenigstens Fahrlässigkeit, und die ist hier nicht zu erkennen. Ob ein Gericht dem Gast glauben würde, steht aber auf einem anderen Blatt. Ich als Richter hätte jedenfalls zunächst einmal Zweifel daran, dass ein Waschbecken so einfach abbricht.
Hochzeit … Schraubzwinge … auf dem Waschbecken mit der Hand abgestützt …
Die Location glaubt das nicht und sagt, das war mutwillige Zerstörung.
Ein bekannter Flaschner sagt, dass so ein Waschbecken 400kg aushalten muss…
Man kann es dem Wirt nicht verübeln, wenn der derart argumentierenden Gästen ein gewisses Misstrauen entgegen bringt. Ging vermutlich ziemlich hoch her und so ganz klar bei Verstand waren wohl alle nicht mehr. Auch der Flaschner (Klempner) hatte schon etwas zu tief ins Glas geguckt, als er die Gaststätte mit einer Pferdewaschbox oder einer Autowaschanlage verwechselte. Kann ja mal passieren … hicks …
Nichts davon würden an Zivilisation gewöhnte Mitteleuropäer in ein übliches Waschbecken packen und von mieser Installation erzählen, wenn dabei etwas zu Bruch geht.
Die Suffköppe sollen den angerichteten Schaden gefälligst diskussionslos bezahlen.
mir ist einmal eine halb mit Wasser gefüllte Granini Saftflasche beim ausspülen aus der Hand gefallen. Sie durchschlug das Waschbecken kurzerhand und landete heil auf dem Boden darunter.
Wenn das Becken mit Dübel aus der Wand kam würde ich die Wandbefestigung mal hinterfragen, vielleicht ist die Wand feucht und nur noch Matsch in dem nix mehr hält.
Also die Einrichtungen einer Gaststätte sollten ja wohl so im Schuss sein, dass sie nicht einfach aus der Wand brechen. In meinen Augen ist das Fahrlässig gefährdung der Gäste. Was wenn dort ein Kind gestanden wäre, dass sich am Waschbecken hochgezogen hätte weil es sich die Hände waschen wollte?!
Außerdem hat das Waschbecken das Bein des Gastes verletzt und so gesehen könnte dieser sogar das Lokal deswegen auf Schmerzensgeld verklagen oder nicht?
Und selbst wenn man 100 Zeugen bringt, heißt das noch lange nicht, daß der Richter diesen Zeugen glauben muß, besonders dann, wenn der Wirt beweisen könnte, daß das Waschbecken ordentlich befestig war.
Hier kann man den Sachverhalt nicht ausreichend beurteilen.
Wenn man sich nicht einigen kann, wird die Sache vermutlich vor Gericht gehen.
Wenn man beweisen kann, daß das Waschbecken nicht ordentlich befestigt war, hat man gute Karten zu gewinnen, kann der Wirt beweisen, daß es ordentlich befestigt war, hat eben er gute Karten…
es gäbe ja direkt danaben nochmal das selbe Waschbecken an dem man das mal pobieren könnte
Wie soll denn das bitteschön gehen?
Seien wir mal so großzügig und ändern das in „ein baugleiches Waschbecken“ - dann gibt es aber immer noch das Problem, dass der Gast sich ja auf einen angeblich vorliegenden Sicherheitsmangel beruft, welcher mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht systematisch ist.
naja auch hier täuscht eine Aneinanderreihung unglücklicher
Zufälle ein falschen Bild vor. Genauso stehen wir auch vor dem
Wirt da
Wie diese Aneinanderreihung wohl auf einen Richter wirkt… Und nun darfst du raten, wie groß die Chancen bei einem Streit sind und wie hoch die Chance, neben allen angerichteten zufällig eingetretenen Schäden auch noch Anwalts- und Gerichtskosten zahlen zu müssen.