Waschküchenumnutzung obwohl von einer Mieterin noch genutzt

Ein 5 Parteienhaus, ebenerdig (Mieterin A) eine Miniwohnung (Treppenhaus und Garage nehmen die halbe Grundfläche des Hauses ein), ein Waschküche im Keller. Diese wird nur von A genutzt, alle anderen haben Waschmaschinen in der Wohnung. Mieterin A zahlt den Strom in der WK und hat keinen WM-Anschluß in der Wohnung. Vermieterin schreibt nun Waschküchen seien unmodern und Sie wolle diese jetzt mit anderer Nutzung vermieten(!). Vermutung: Neumieter im Haus möchte dort Werkraum einrichten. Muss A sich verziehen?
Danke für freundliche Hinweise
Biggs

Was spricht dagegen, sofern die Vermieterin einen WM Anschluss in die Wohnung legt ? Oder ist die Wohnung (bzw. das Bad) dafür definitiv zu klein?

Ergänzung

… aber was steht im Mietvertrag ?

Wenn die Waschküche als Nebenraum mit entsprechender Nutzung darin festgehalten ist, ging es nicht ganz so leicht für die Vermieterin

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Hallo,

Das wäre dann eine Vertragsänderung!
Dies geht aber nur über eine Kündigung, welche so aber anfechtbar wäre oder eine gütliche Einigung der Parteien.
Grundsätzlich müsste die Miete auch reduziert werden, da die Nutzung dieses Nebenraums wegfällt, aber da spielt dann auch noch die Teuerung usw. mit rein, sodass es unterm Strich nicht unbedingt weniger werden muss.

MfG Peter(TOO)

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Mieterin teilt Vermieterin mit, dass die Nutzung im MV angegeben wäre. Vermieterin erwiderte das sei nicht richtig. Unter § 2.2 steht im MV Folgendes: „Der Mieter ist berechtigt, Waschküche, Trockenboden/Trockenplatz, _________ gemäss der Hausordnung mitzubenutzen.“ Nichts davon ist ausgestrichen. Gilt doch somit als Bestandteil des MV?
Ausserdem hat sie plötzlich etwas an der Hofpflege der Mieterin zu kritisieren. Die Mieterin kümmert sich seit 6 Jahren um die Kübel-pflanzen, unter anderem auch Brennnessel, um daraus Tee herzustellen. Vermieterin lobt die ökologische Einstellung der Mieterin, Brennnesseln sollen aber weg. Darf Vermieterin Art der Pflanzung bestimmen?

Ja, „gemäß der Hausordnung“. Wenn im MV steht, dass die Waschküche mitzubenutzen ist, dann kann die Hausordnung Regeln aufstellen, wie diese Nutzung aussehen sollte. Die Hausordnung kann aber nicht mehr sagen, dass die Nutzung ausgeschlossen ist.
Somit bedarf es zum Ausschluss der Nutzung einer Änderung des MV, diese kann nicht einseitig bestimmt werden.

Uneingeschränkt: Ja, wenn nicht die Bepflanzung mietvertraglich dem Mieter überlassen ist. Selbst da würde ich bei Brennnesseln ein wenig zweifeln, denn Kontakt mit denen ist halt schmerzhaft.

Die Hausordnung ist von anno dazumal. Dort steht, allgemein ausgedrückt, wer wann waschen soll und wie viel Zeit sie/er die Waschküche nutzen darf. Das Trocknen ist nur im „Trockenboden“ erlaubt. Das ist neben dem Waschraum ein überdachter offener Bereich.

Das Bad ist etwa 7 qm gross mit Badewanne, die Küche etwa 9 qm. Von der Aufteilung her wäre das Aufstellen nur in der Küche möglich. Ich würde gern weiterhin die Waschküche nutzen. Die Vermieterin schreibt nach meinem Einwand, dass die Nutzung der Waschküche ein Bestandteil meines Mietvertrags ist, Folgendes:
Sie beziehen sich auf einen allgemeinen Passus, der Teil des standardisierten Mietvertrages ist. Fakt ist jedoch, dass die „Waschküche“ nur von Ihnen genutzt wird und somit kein allgemeiner Bestandteil des Mietshauses ist. Dass eine Waschküche für eine Mietpartei keinen Sinn macht, leuchtet sicher ein.
Natürlich müssen Sie zur Zeit noch diesen Raum nutzen, da Sie keinen entsprechenden Anschluss in Ihrer Wohnung haben. Wie bereits mitgeteilt, würde ich gerne dafür sorgen, dass Ihre Wohnung einen solchen Anschluss erhält. Bis dies der Fall ist, können Sie selbstverständlich den Raum weiterhin als Waschküche benutzen.