Hallo!
Ich benötige mal dringend Hilfe!!! Wir sind im Januar in eine neue Wohnung eingezogen. Zur Wohnung gehört laut Mietvertrag auch eine Waschküche, die wir uns mit einer anderen Mietpartei teilen. U.a. wird im Mietvertragsogar darauf hingewiesen, dass die Wäsche nur dort zu waschen und zu trocknen ist. Allerdings haben wir jetzt im Nachhinein erfahren, dass die Waschküche vor etlichen Jahren bereits der anderen Mietpartei zur alleinigen Nutzung vermietet wurde und dies auch nie schriftlich geändert wurde (es gab lediglich eine mündliche Absprache zwischen Vermieter und Mieter). Ist es dann zulässig, dass die Waschküche auch an uns vermietet wurde? Theoretisch könnte uns der 1. Mieter da ja jederzeit „vor die Tür setzen“, oder? Und vor allem ist es uns sehr unangenehm, die Waschküche mitzubenutzen, da diese auch gleichzeitig als Abstellmöglichkeit für die 1. Mieter dient. Separate Kellerräume gibt es nicht (die wurden zu einer 3.Wohnung im Haus umgebaut).
Ich hoffe, es kennt sich jemand damit aus!
Hallo,
verstehe den Sinn der Anfrage nicht ganz.
Euch war es soweit ich aus dem Text lese bekannt dass Ihr die Waschküche mit den anderen Mietern teilt, oder? Auch die Räumlichkeiten sind üblicherweise keine Überraschung…
Auch eine mündliche Vereinbarung zwischen dem anderen Mieter und dem Vermieter könnte je nach Ausführung bindend sein. Da Ihr momentan wohl in die Waschküche rein kommt passt es soweit ja momentan.
Das Recht Dinge dort abzulagern oder auch nicht sollte im Prinzip für jede Partei gleich gelten (idealerweise steht dazu etwas in der Hausordnung). In der Praxis gibts da aber häufig Ärger den im Prinzip der Vermieter zu klären hat, am Betsen freundlich anfragen ob das so gewollt ist und ob Ihr gleiches tun könnt.
Falls Euch der andere Mieter wirklich aussperren sollte muss das wiederrum der Vermieter klären. Er hat Euch Räumlichkeiten zugesichert und muss die dann auch erfüllen. Ansonsten müsste die Miete mit vorheriger Ankündigung angemessen gemindert werden. Als Mieter hat man doch 1000 Möglichkeiten und keinerlei Risiko… (meine Erfahrung aus beiden Seiten).
Gruß
e: Waschküche doppelt vermietet! Ist das zulässig?
Hallo!
Wenn euch das so vermietet wurde besteht auch Anspruch darauf. Sollten die abgestellten Sachen stören den Vermieter schriftlich mit Frist auffordern, diese zu entfernen.
Es ist nicht eure Sache dies zu regeln sondern die des Vermieters.
Bitte schauen Sie in Ihren Mietvertrag, ob dort die Waschküche explizit mitgemietet wurde, oder ob dort von einer (Mit)benutzung die Rede ist.
In der Regel sind solche Räumlichkeiten zur allgemeinen Benutzung, genau wie das Treppenhaus, dessen Benutzung ja allen Bewohnern und Besuchern gestattet ist.
Sollten Sie nichts dergleichen finden, müssen Sie mit Ihrem Vermieter und dem Mitmieter eine Lösung finden. Ein Forum und auch die Rechtsprechung ist da außen vor.
Hallo,
die Antwort ist nicht ganz einfach, wenn !!! man keinen Ärger untereinander haben möchte.
Im Prinzip steht demjenigen die Nutzung der Waschküche zu, der es schriftlich hat-und das sind in diesem Fall ja Sie lt.Ihrer Darstellung.
Da Ihnen ja aber generell diese Nutzung nicht so unbedingt gefällt, steht die Frage offen, ob Sie denn nicht in Ihrer Wohnung die Waschmaschine unterbringen könnten?
Trotzdem würde ich den Vermieter im „Klartext“ die Frage stellen, was er sich dabei gedacht hat, diese Formulierung einzubringen. Eine Antwort muss er ja dazu geben können-oder eine Klärung für beide Mietparteien schaffen.
Rechtlcih haben Sie keine großen Chancen, dagegen etwas zu unternehmen.
Die Waschküche ist Nebengelaß und darauf zahlen Sie keine Miete. In diesem Moment ist es kein Mietrechtsstreit-wenn man es so benennen möchte.
Versuchen Sie einfach, einen Kulanzweg zu finden oder verlangen Sie den Widerruf dieser Nutzungs-Klausel, wenn Sie diesen Raum mnicht benutzen.
Zumindest sind Sie dann „raus“, wenn i nder Waschküche irgendwann einmal Schäden auftreten sollten, die Sie dann ggf. mit bezahlen müßten.
Ihnen wünsche ich nun viel Erfolg
Waldi64
Hallo. So lange der andere Mieter keinen Anspruch auf alleinige Nutzung erhebt, gibt es kein Problem. Fraglich ist auch, ob die Auskunft der anderen Mieter überhaupt korrekt ist. Eine Waschküche ist normalerweise für alle da, es ist schwer vorstellbar, dass der Vermieter einer Partei das alleinige Nutzungsrecht zugesprochen hat.
Hallo Jessman,
gibt es denn bereits Probleme mit dem anderen Mieter?
Wenn nicht, dann kann man sich ja auch absprechen, wer
wann wäscht und seine Wäsche trocknet (nehme mal an,
dass sie aufgehängt wird).
Auf was wollen Sie hinaus? Miete mindern? Den anderen
Mieter aus der Waschküche vertreiben?
Wenn die Fronten nicht schon verhärtet sind sollte sich
doch eine Regelung finden lassen. Das der Mieter dort auch Sachen abstellt würde mich nicht stören, solange ich meine Wäsche noch aufhängen kann.
Grüße S.
Nein, es gibt zum Glück noch keine Probleme mit dem anderen Mieter. Allerdings hat der Vermieter hier in dem Haus totalen Mist gebaut. Er hat nachträglich die Wohnung im Souterrain ausbauen lassen und hat dabei viele Dinge einfach nicht berücksichtigt (z.B. wird der Strom in der Garage, die durch uns gemietet ist, von dem Mieter der Souterrain-Wohnung bezahlt und der Mieter der Wohnung über uns stellt dort seine Fahrräder ab). Beim Ausbau der Souterrain-Wohnung war die momentan von uns mitbenutzte Waschküche aber bereits an den Mieter der Wohnung über uns zur alleinigen Nutzung vermietet. Durch den Ausbau der Souterrainwohnung gab es dann aber keine Waschküche mehr für unsere Wohnung. Der Vermieter wollte immer schriftlich vom Mieter der Wohnung über uns bestätigt haben, dass die Waschküche ebenfalls den Mietern der EG-Wohnung zur Verfügubg steht (das sind seit Januar wir). Diese Erlaubnis wurde jedoch nie erteilt! Mich ineteressiert, ob der Vermieter uns die Waschküche mitvermieten durfte. Eine Möglichkeit zur Unterbrigung in der Wohnung ist nicht gegeben und vom Vermieter auch ausdrücklich untersagt.
Hallo! Sie können darauf bestehen, daß der Mieter 1 die Waschküche als solche auch benutzt und anderen Kram da rausräumt. Er kann Sie nicht da rausschmeißen. Sie haben einen Mietvertrag. Und welche Absprachen es mit den ersten Mieter gab oder gibt schriftlich oder mündlich, braucht Sie nicht zu kümmern. Das ist nicht Ihr Problem! Wenn der Mieter 1 sich da irgendwie quer stellt dann rufen Sie den Vermieter an. Wenn Sie einer da unten in der Waschküche verdrängt dann rufen Sie den Vermieter an. Wenn der Vermieter nicht reagiert dann ist es ein Vertragsbruch. Sie haben mit Ihm einen Vertrag abgeschlossen, nähmlich einen Mietvertrag, wo die Nutzung von Waschräumen eingeräumt ist. Wenn dies nicht möglich ist, dann können Sie über den Mietpreis neu verhandeln. Sie zahlen ja Miete für einen Raum, wozu Sie keinen Zugang haben. Kürzen Sie dann einfach die Miete. Ich weis nicht wieviel, Waschküche 12qm zum Beispiel, davon die hälfte. Wieviel zahlen Sie pro qm? also 6 mal sagen wir 5 euro, macht 30 euro. Glauben Sie mir spätestens dann reagiert der Vermieter.
Hallo,
wenn es eine mündliche Absprache gab, ist diese bindend.
Demzufolge ist alles rechtens.
Lieben Gruss
Hallo,
eine rechtliche Beurteilung kann ich leider nicht abgeben, da ich kein Rechtsanwalt bin.
Nach dem gesunden Menschenverstand kann er die Waschküche nicht zweimal „zur alleinigen Nutzung“ vermieten. Ich kann nachvollziehen, das das für Sie eine ungute Sache ist, da Sie ja im Prinzip Ihre Wäsche gar nicht mehr zuhause waschen könnten, wenn
der Nachbar Ihnen das Betreten der Waschküche untersagt.
Was das aber für Konsequenzen bezüglich Ihres Vermieters hat, da bin ich völlig überfragt.
Sprechen Sie doch nochmals mit dem Nachbarn, ob er nicht doch dem Vermieter die schriftliche Bestätigung
ausstellen will. Vielleicht mit den Hinweis, dass Sie
dauerhaft wohnen bleiben. Er hat ja offensichtlich nichts dagegen, dass Sie die Waschküche nutzen.
Grüße
ich war leider auf Reisen und melde mich erst jetzt.
Die Frage wurde meiner Ansicht nach aber schon ausreichend und korrekt beantwortet!
Hallo,
das ist natürlich eine verfahrene Situation, in die sich der Vermieter gebracht hat. Wahrscheinlich hat er seine mündliche Zusage gegenüber den Nachbarn vergessen. Für Sie ist die Regelung eindeutig. Ich würde Ihnen raten, die Nachbarn darauf anzusprechen, damit sie es mit dem Vermieter klären können. Sie selbst können da nichts machen. Auch ein gemeinsames Gespräch mit dem Vermieter könnte helfen. Rechtlich dürfen Sie die Waschküche mitnutzen und müssen sich auch nicht verweisen lassen. Aber den Knatsch unter Nachbarn muss man sich ja nicht schaffen.
Viel Erfolg
Schriftliche Vertäge brechen mündliche.
Also keine Sorge, die „Anderen“ können euch nicht rausschmeisen. Aber ich bin sicher, das Ihr das, untereinander, klähren könnt,
MfG ulli P