Waschküchennutzung Eigentumswohnung

Die Waschküche steht im Gemeinschaftseigentum und ist lt. Teilungserklärung als Wasch- und Trockenraum ausgewiesen. Eine der Eigentumswohnungen ist vermietet und die Mieterin hat in der Waschküche Gefrierschränke aufgestellt. Dies ist bisher toleriert worden. Nun sollen aber weitere Waschmaschinen aufgestellt werden und der Platz fehlt, weil die Mieterin sich weigert, die Gefrierschränke zu entfernen, obgleich die zweckgebundene Nutzung des Raumes ja vorgeschrieben ist. Mit guten Worten kommen wir nicht weiter. Wie kann man die Frau dazu bringen, die Gefrierschränke zu entfernen?

Hallo

aufgestellt werden und der Platz fehlt, weil die Mieterin sich
weigert, die Gefrierschränke zu entfernen, obgleich die
zweckgebundene Nutzung des Raumes ja vorgeschrieben ist. Mit
guten Worten kommen wir nicht weiter. Wie kann man die Frau
dazu bringen, die Gefrierschränke zu entfernen?

also, erst mal ne freundliche Anrede gebrauchen?? Dann ebend die normale Tippeltappeltour,Mahnung mit Frist,noch ne Mahnung mit Frist, Klageandrohung und auch durchziehen uns dann ebend kündigen. Und als letztes: Immer einen freundlichen Gruss druntersetzen, auch wenn´s schwerfällt. Scheint etwas ruppig bei euch zuzugehen :wink:

LG
Der Mikesch

Eine der Eigentumswohnungen ist vermietet und die Mieterin hat in
der Waschküche Gefrierschränke aufgestellt.

Wie wäre es erstmal den Vermieter entsprechend zu „eichen“ …gibt es evtl. einen Hausverwalter?
Ansonsten kann der gemeinschaftliche Raum auch mal einfach so „geräumt“ werden? Was will die Mieterin dagegen unternehmen?
Hat die Mieterin selbst eine WaMa dort stehen? Oder nutzt sie etwa nur den Ihr zugewiesenen Platz (pro Einheit 1 WaMa?)? Wenn das so wäre, dann steht ihr ja wohl die Nutzung frei. Und selbst wenn sie gezwungen wird dort die Geräte abzumontieren, kann kaum ihr zustehende Platz in Anspruch genommen werden.

Hallo und lieben Dank für die Antwort. Also - der Vermieter wohnt nicht in unmittelbarer Nähe und pellt sich quasi ein Ei auf alles, was hier so läuft. Und einen Hausverwalter gibt es nicht - wir verwalten uns alle selber ;o)) - die Mieterin nutzt übrigens einen Stellplatz für die Waschmaschine, einen Stellplatz für den Trockner und zusätzlich zwei Stellplätze für zwei Gefrierschränke. Selber Hand an die Geräte legen würde ich nicht, sonst sitze ich morgen vorm Gericht… Selbst wenn dem nicht so wäre, ist es wirklich egal, was für ein Elektrogerät sie auf ihren Platz stellt, wenn die Teilungserklärung den Raum als zweckgebunden ausweist??? LG, Racheengel.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo und lieben Dank für die Antwort. Ich habe mich vielleicht etwas unklar ausgedrückt - die gute Frau ist nicht unsere Mieterin und ihr Vermieter pellt sich ein Ei auf unsere Bitte, die Mieterin dahin zu bringen, die Gefriergeräte aus der Waschküche zu entfernen. Welche Handhabe haben in diesem Fall die anderen Eigentümer im Haus? Übrigens sind wir wirklich immer ganz freundlich - sowohl zu der Mieterin als auch zu ihrem Vermieter, auch wenn uns sicher manches Mal anders zumute ist :o((( LG, Racheengel.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

Und einen Hausverwalter gibt es
nicht - wir verwalten uns alle selber ;o)) - die Mieterin
nutzt übrigens einen Stellplatz für die Waschmaschine, einen
Stellplatz für den Trockner und zusätzlich zwei Stellplätze
für zwei Gefrierschränke.

wie funktioniert das eigentlich mit der Stromverrechnung?

Selber Hand an die Geräte legen
würde ich nicht, sonst sitze ich morgen vorm Gericht… Selbst
wenn dem nicht so wäre, ist es wirklich egal, was für ein
Elektrogerät sie auf ihren Platz stellt, wenn die
Teilungserklärung den Raum als zweckgebunden ausweist???

Nein, eigentlich nicht. Denn wenn es egal wäre, dann müßte man es ja nicht eigens in eine Teilungserklärung schreiben. Eine Möglichkeit wäre also dem Vermieter der Wohnung auf die Teilungserklärung hinzuweisen und zu verlangen, daß er auf seine Mieterin einwirkt, daß sie die Geräte räumt.
Notfalls mit einer Klagsdrohung.

Gruß
Edith

Das ist ein Problem zwischen Vermieter und Mieter. Entweder steht ihr das laut Mietvertrag zu, oder sie darf es nicht. Auch hier muß sich der Vermieter darum kümmern und nicht die Eigentümergemeinschaft.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]