Hi also ich war bei meinem Freund zuhause und hab die Waschmaschine angeschmissen. Bin dann mit meinem Freund zusammen aus der Wohnung. eine Stunde später kam ein Anruf das die Wohnung unter die meines Freundes Voll unter Wasser steht. Der Schaden ist ziehmlich hoch. Möbel, Kleidung, Tapeten. Alles ist durchnässt. Jetzt meine Frage übernimmt das meine Haftpflicht oder seine? Oder keine?
Er wusste ja nicht das ich die Waschmaschine angemacht habe. Was ist zu tun?
Hallo
Hi also ich war bei meinem Freund zuhause und hab die
Waschmaschine angeschmissen. Bin dann mit meinem Freund
zusammen aus der Wohnung. eine Stunde später kam ein Anruf das
die Wohnung unter die meines Freundes Voll unter Wasser steht.
Der Schaden ist ziehmlich hoch. Möbel, Kleidung, Tapeten.
Alles ist durchnässt. Jetzt meine Frage übernimmt das meine
Na zunächst sollter der/die Geschädigt das der eigenen Hausratversicherung melden, denn dann bekommt sie/er Neuwertentschädigung. Parallel die Hapflicht der Freundes informieren. Dort wird die Hausrat sich dann wieder zurückholen, was sie kann (vereinfacht gesagt)
Haftpflicht oder seine? Oder keine?
Er wusste ja nicht das ich die Waschmaschine angemacht habe.
Was ist zu tun?
Grüße
Mike
Hallo,
also ich bin da völliger Laie und meine Laienmeinung war bisher, dass man nur dann was bekommt, wenn man einen Aquastop hat oder die WaMa bzw. GSP „nicht unbeaufsichtigt“ laufen läßt.
War das nun einer der populären Rechtsirrtümer wie 14-Tage- Umtauschrecht oder hat sich da was neues getan?
Muß ich meine Privathaftpflicht nun abändern lassen?
grüsse
dragonkidd
Hallo,
also ich bin da völliger Laie und meine Laienmeinung war
bisher, dass man nur dann was bekommt, wenn man einen Aquastop
hat oder die WaMa bzw. GSP „nicht unbeaufsichtigt“ laufen
läßt.
Wenn Du Deine WaMa unbeaufsichtigt laufen lässt und du selbst einen Schaden am Hausrat hast, dann kann es Probleme geben wegen grober Fahrlässigkeit, aber hier wurde ja ein Dritter geschädigt. Dem ist keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Solche Schäden werden i.d.R.dann über die Hausrat des Geschädigten abgewickelt, da der Geschädigte dann den Neuwert erhält. Würde er es über die Haftpflicht des Verursachers abwickeln, die auf jeden Fall greift, da in der PH auch grobe Fahrlässigkeit gedeckt ist, würde der Geschädigte lediglich den Zeitwert seiner beschädigten Gegenstände erstatte bekommen.
War das nun einer der populären Rechtsirrtümer wie 14-Tage-
Umtauschrecht oder hat sich da was neues getan?Muß ich meine Privathaftpflicht nun abändern lassen?
da wirfst du etwas durcheinander, wie oben erläutert.
grüsse
dragonkidd
Grüße
Mike
Hallo,
also ich bin da völliger Laie und meine Laienmeinung war
bisher, dass man nur dann was bekommt, wenn man einen Aquastop
hat oder die WaMa bzw. GSP „nicht unbeaufsichtigt“ laufen
läßt.
inzwischen gibts etliche Urteile dazu im Netz…eine Abwesenheit von 2-3 Stunden ist keine grobe Fahrlässigkeit…ich hab da mir schonmal ne Liste zusammengebastelt es kann aber sein, dass Urteile doppelt drin vorkommen:
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…
http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermiete…
http://www.vzsa.de/UNIQ120895645130276/link230022A.html
http://www.anwalt-hake.de/files/Waschmaschine.pdf
http://www.gomopa.net/Finanzforum/Urteile-und-Recht/…
http://www.mieter-themen.de/article1389.html
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wasserschaden-durch-…
Wasserhahn nach Benutzung zudrehen:
http://www.forium.de/redaktion/waschmaschine_ausser_…
Ich bin selbst mal Opfer eines Wasserschadens geworden und konnte das über unseren Hausverwalter abwickeln, der sich netter Weise dazwischen schaltete. ich mußte nur einen Kostenvoranschlag beibringen für die Renovierung für die gegnerische Haftpflichversicherung und bekam alles ersetzt.
In irgendeinem der Links taucht ein Passus auf der so oder so ähnlich lautet wie, dass derjenige der eine WAMA in seiner Wohnung aufstellt für die höchstmögliche Sicherheit zu sorgen hat…die Versicherung könnte da vielleicht in Richtung grobe Fahrlässigkeit argumentieren, da versehentliches Einschalten evtl. auch vermieden werden muß und dass die Schläuche abrutschsicher anzubringen wären…ebenso könnte der Versicherung der geöffnete Wasserhahn, obwohl die Maschine gar nicht benutzt werden sollte ein Dorn im Auge sein…wie das wohl ausgehen wird??
Ich würde hier mal vermuten, dass eine Meldung an beide Haftpflicht-Versicherung bzw. die eigene Hausratversicherung (des jungen Mannes) erfolgen müsste und die sich dann untereinander einigen werden…das ist aber wirklich reine Vermutung…
Gruß
Maja
[MOD
Hallo!
Ich würde hier mal vermuten, dass eine Meldung an beide
Haftpflicht-Versicherung bzw. die eigene Hausratversicherung
(des jungen Mannes) erfolgen müsste und die sich dann
untereinander einigen werden…das ist aber wirklich reine
Vermutung…
Die Haftpflichtversicherung des Mieters unterhalb ist komplett außen vor.
Ich mach sicherheitshalber mal zu, damit keiner anfängt gegen FAQ 1129 verstoßen muss.
Gruß
CM
Hi,
danke für die Aufklärung, jetzt hab ich den Durchblick!
grüsse
dragonkidd