Waschmaschine defekt

Hallo zusammen,

meine Vater ist ein Pflegefall (Pf-Stufe: 2), inkontinent mit Cystofix der gelegentlich aufällt. Ferner bezieht mein Vater Grundsicherung II, meine Mutter hat nur einen Nebenjob.

Jetzt ist die Waschmaschine kaputt, daß Sozialamt hat erstmal abgewinkt und will keine Genehmigen. Sie sind auf eine WaMa angewiesen, jedoch kein Geld für eine Neuanschaffung bzw. Reparatur.

Hat irgendwer eine Idee?

Hallo,

Hat irgendwer eine Idee?

Ferner bezieht mein Vater Grundsicherung II

Wat is dat denn??

Falls du ALG 2 meinst, greift hier

§ 23 SGB II: Abweichende Erbringung von Leistungen

(1) Kann im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 noch auf andere Weise gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt dem Hilfebedürftigen ein entsprechendes Darlehen.
(2) Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt.
(3) Das Darlehen wird durch monatliche Aufrechnung in Höhe von bis zu 10 vom Hundert der an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen jeweils zu zahlenden Regelleistung getilgt.
(4) Weitergehende Leistungen sind ausgeschlossen.

Wichtig ist hier das Wort „erbringt“ - es ist also keine „Kann-Leistung“.

Falls du Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII meinst, gibt es einen entsprechenden § auch im SGB XII, nämlich § 37. Dort steht allerdings „soll“, das ist kein „muss“, aber es wird in der Regel dem „soll“ gefolgt, ansonsten: Widerspruch einlegen.

Gruß
Nelly

Ferner bezieht mein Vater Grundsicherung II

Falls du Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII meinst,
gibt es einen entsprechenden § auch im SGB XII, nämlich § 37.
Dort steht allerdings „soll“, das ist kein „muss“, aber es
wird in der Regel dem „soll“ gefolgt, ansonsten: Widerspruch
einlegen.

Gruß
Nelly

Danke für Deine Antwort, ich bilde mir das heißt Grundsicherung II, kann mich aber auch irren. Stell ich denn den Antrag beim Sozialamt?

Hallo!

Was hat sie denn? Wir hatten das auch mal: Der Antrieb machte schlapp. Es war eindeutig der Motor. Den haben wir ausgebaut, es waren nur die Kohlebürstchen verschlissen. Ein befreundeter Elektriker hat neue eingebaut und sie geht wieder. Das war ganz billig.

Ein anderes Mal war’s die Steuerung. Ausgetauscht, geht wieder.

Man braucht nicht immer gleich eine neue Maschine.

Viele Grüße

Anne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für Deine Antwort, ich bilde mir das heißt
Grundsicherung II, kann mich aber auch irren.

Du irrst dich :wink: Es heißt nur Grundsicherung.

Stell ich denn
den Antrag beim Sozialamt?

Ja, bei dem Amt, von wo die Grundsicherung gezahlt wird, das ist örtlich unterschiedlich. Kann Sozialamt sein oder Grundsicherungsamt… im Zweifel mal auf den Bescheid gucken, da steht die erlassende Behörde drauf.

Gruß
Nelly