Waschmaschine: Garantie, Versandkosten?

Hallo zusammen,

wie ist das eigentlich bei Waschmaschinen mit der Garantie? Sorry dass ich so dumm frage, aber da ich noch nie eine eigene Waschmaschine besessen habe, weiß ich das nicht, und es hätte mich einfach mal interessiert :wink:

Wie ist das, wenn man in einem Geschäft für gebrauchte Elektrogeräte eine Waschmaschine mit Garantie kauft? Was passiert dann, wenn etwas an der Waschmaschine kaputt ist? Kommt dann jemand ins Haus und repariert das Gerät? Oder muss man die Waschmaschine umtauschen? Es geht hier vor allem um die Transportkosten , denn solche Waschmaschinen können ja leider nicht fliegen und müssen von mindestens zwei starken Männern die Treppe heruntergeschleppt werden.

Viele eBay-Verkäufer bieten z.B. eine Garantie bis Bordsteinkante an. Da denke ich mir aber, nun ja an der Bordsteinkante kann man eine Waschmaschine nicht auf Funktionsfähigkeit testen. Das Teil muss also auf alle Fälle in die Wohnung - was wenn sich herausstellt, dass die Waschmaschine defekt war, der Verkäufer aber nur eine Garantie bis Bordsteinkante gibt? Dann hat man doch die A****karte gezogen und bleibt auf alle Fälle auf den Transportkosten (in die Wohnung) sitzen, oder?

Und was ist eigentlich, wenn eine Waschmaschine ganz kaputt ist, keinen Pieps mehr von sich gibt und unrettbar verloren ist? Wie wird man sie dann los? Gibt es einen Sperrmüll-Abholservice? :wink:

Ok, die letzte Frage ist nun mehr theoretisch, denn verschenken kann man eigentlich so gut wie alles … aber das mit der Garantie hätte mich wirklich mal interessiert.

Schöne Grüße

Petra

Hallo Petra,

bei Waschmaschinen ist das auch nicht anders als bei anderen Verbrauchsgütern (Computer etc.): Garantie ist eine vertragliche Vereinbarung, alle Deine Fragen sind also von Hersteller zu Hersteller bzw. Händler zu Händler unterschiedlich geregelt. Da mußt Du den jeweiligen Händler fragen. Kauf’ halt eine Maschine, bei der die Garantie einen vor-Ort-Service oder einen Abholservice vorsieht, dann bist Du alle Bordsteinkantensorgen los.

Etwas anderes, ähnliches, ist die gesetzliche Gewährleistung: Egal, ob es eine vertragliche Garantievereinbarung gibt, der Verkäufer schuldet dem Käufer immer eine mangelfreie Lieferung.

  1. Ist die Ware bei Übergabe kaputt,
  2. stellt sich erst später heraus, dass bei Übergabe schon ein Mangel vorlag,
  3. tritt erst später ein Schaden auf, der auf einen Mangel zurückzuführen ist, der schon bei Übergabe vorlag,
    kann der Käufer nach seiner Wahl Nachlieferung (einer mangelfreien Ware) oder Nachbesserung (an der gelieferten Ware) verlangen. Dabei hat der Verkäufer alle Kosten zu tragen, also auch die Kosten für starke Schlepper zwischen Bordstein und Wohnung. (In den Fällen 2.+3. nimmt das BGB an, der Mangel sei schon bei Übergabe vorhanden gewesen, wenn der Schaden innerhalb der ersten sechs Monate danach auftritt, aber das nur nebenbei).

Die gesetzliche Gewährleistung tritt nicht ein, wenn die Ware bei Übergabe mangelfrei war, aber irgendwann später (z.B. während der ersten sechs Monate) kaputt geht. Der Vertrag ist ja erfüllt. Dann hilt nur noch eine vertraglich verinbarte Garantie, aber da kann im Grunde alles mögliche vereinbart werden, z.B. auch die Anlieferung zur Werkstatt durch den Käufer.

Viele eBay-Verkäufer bieten z.B. eine Garantie bis
Bordsteinkante
an. Da denke ich mir aber, nun ja an der

was meinen die dann bloss? Vielleicht eine Deckung für Transportschäden?

Waschmaschine defekt war, der Verkäufer aber nur eine Garantie
bis Bordsteinkante gibt? Dann hat man doch die A****karte
gezogen und bleibt auf alle Fälle auf den Transportkosten (in
die Wohnung) sitzen, oder?

Nicht, wenn der Anbieter gewerblich handelt und der Käufer Endverbraucher ist, dann gelten nämlich die oben geschilderten gesetzlichen Gewählrleistungs-Regelungen. Ist die Ware bei Zugang mangelhaft (bzw. stellt sich dies in den ersten sechs Monaten nach Übergabe heraus), muss der Verkäufer alle Kosten der Nachbesserung/Neulieferung tragen. Das kann nicht durch vertragliche Vereinbarungen (wie Garantieversprechen) abbedungen werden. Eine Garantievereinbarung kann den Kunden also nur besser, nicht schlechter als die gesetzliche Gewährleistung stellen. Bei Verkauf von Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung aber nicht (übrigens unabhängig davon, ob der Verkäufer auf Ebay darauf hinweist, dass diese Regelungen bei ihm nicht gelten).

Und was ist eigentlich, wenn eine Waschmaschine ganz kaputt
ist, keinen Pieps mehr von sich gibt und unrettbar verloren
ist? Wie wird man sie dann los? Gibt es einen
Sperrmüll-Abholservice? :wink:

In vielen Kommunen gibt es das, aber meist gegen Gebühr. Manche Händler bieten an, bei Lieferung des Neugeräts das alte abzuholen und fachgerecht zu entsorgen.

Ok, die letzte Frage ist nun mehr theoretisch, denn
verschenken kann man eigentlich so gut wie alles … aber das

ne kaputte Waschmaschine, die nur zwei schwitzende Männer schleppen können und deren Entsorgung noch was kosten würde? Wer will so was geschenkt? Da wirste noch nen Hunni drankleben müssen :wink:

Tip zum Trage-Problem: DIe Ballaststeine unten in der Maschine kann man bei manchen Modellen entfernen und einzeln tragen.

Herzliche Grüße
scionescire

Hallo Scionescire,

Kauf’ halt eine Maschine, bei der die Garantie einen
vor-Ort-Service oder einen Abholservice vorsieht, dann bist Du
alle Bordsteinkantensorgen los.

Nun ja, darauf wird’s wohl hinauslaufen. Das Problem ist nur, dass die Waschmaschine in ca. 2 Jahren ja auch wieder aus der Wohnung hinaus muss bzw. der Nachmieter sie übernehmen wollen muss - und je günstiger die WaMa war, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Nachmieter dem erfreut zustimmt.

Waschmaschine defekt war, der Verkäufer aber nur eine Garantie
bis Bordsteinkante gibt? Dann hat man doch die A****karte
gezogen und bleibt auf alle Fälle auf den Transportkosten (in
die Wohnung) sitzen, oder?

Nicht, wenn der Anbieter gewerblich handelt und der Käufer
Endverbraucher ist, dann gelten nämlich die oben geschilderten
gesetzlichen Gewählrleistungs-Regelungen.

Ok, aber wenn der gewerbliche Händler diese Regelungen ausrücklich ausschließt, wäre da ja im Fall der Fälle Ärger schon vorprogrammiert und es würde auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. Da wäre es günstiger, doch eine neue WaMa zu kaufen.

Ok, die letzte Frage ist nun mehr theoretisch, denn
verschenken kann man eigentlich so gut wie alles … aber das

ne kaputte Waschmaschine, die nur zwei schwitzende Männer
schleppen können und deren Entsorgung noch was kosten würde?
Wer will so was geschenkt? Da wirste noch nen Hunni drankleben
müssen :wink:

Ach was. Es wird ja keine 20 Jahre alte WaMa sein, sondern ein relativ neues Gerät. Das würde schon irgendjemand geschenkt nehmen.

Schlauer wäre es wohl, eine neue WaMa zu kaufen und die Garantie auf 2 oder 3 Jahre zu verlängern.

Tip zum Trage-Problem: DIe Ballaststeine unten in der Maschine
kann man bei manchen Modellen entfernen und einzeln tragen.

Wow, toll! :wink:

Also ich trage ganz bestimmt keine Waschmaschinen oder Teile davon durch die Gegend - mir reicht schon eine ganz normale Kiste voll Bücher.

Wenn man halt in Waschsalons sicher sein könnte, dass nichts wegkommt, und wenn es dort nicht soooo ätzend wäre, dann gäbe es das Problem überhaupt nicht. Das könnte man auch ganz anders aufziehen. Waschmaschinen und Trockner mit Schloss dran, daneben ein angenehmes Café mit WLAN-Anschluss, und schon bräuchte man keine eigene Waschmaschine mehr … aber Waschsalons kommen, was das Ambiente angeht, irgendwo zwischen Tiefgaragen und den Abstellplätzen für die Mülltonnen. Das reicht mir schon im Urlaub!

Schöne Grüße

Petra

Hallo Scionescire,

Kauf’ halt eine Maschine, bei der die Garantie einen
vor-Ort-Service oder einen Abholservice vorsieht, dann bist Du
alle Bordsteinkantensorgen los.

Nun ja, darauf wird’s wohl hinauslaufen. Das Problem ist nur,
dass die Waschmaschine in ca. 2 Jahren ja auch wieder aus der
Wohnung hinaus muss bzw. der Nachmieter sie übernehmen
wollen muss - und je günstiger die WaMa war, desto
wahrscheinlicher ist es, dass der Nachmieter dem erfreut
zustimmt.

Nicht zwingend: Ich würde eher eine WaMa übernehmen, die noch ein Jahr garantie hat, als eine, die vor zwei Jahren mal auf Ebay gebraucht verkloppt wurde.

Waschmaschine defekt war, der Verkäufer aber nur eine Garantie
bis Bordsteinkante gibt? Dann hat man doch die A****karte
gezogen und bleibt auf alle Fälle auf den Transportkosten (in
die Wohnung) sitzen, oder?

Nicht, wenn der Anbieter gewerblich handelt und der Käufer
Endverbraucher ist, dann gelten nämlich die oben geschilderten
gesetzlichen Gewählrleistungs-Regelungen.

Ok, aber wenn der gewerbliche Händler diese Regelungen
ausrücklich ausschließt, wäre da ja im Fall der Fälle Ärger
schon vorprogrammiert und es würde auf einen Rechtsstreit
hinauslaufen. Da wäre es günstiger, doch eine neue WaMa zu
kaufen.

Kann er nicht, darf er nicht. Wer gewerblicher Händler ist, kann die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen, selbst bei Gebrauchtwaren nicht. Er braucht natürlich keine vertragliche Garantie anzubieten.

Ok, die letzte Frage ist nun mehr theoretisch, denn
verschenken kann man eigentlich so gut wie alles … aber das

ne kaputte Waschmaschine, die nur zwei schwitzende Männer
schleppen können und deren Entsorgung noch was kosten würde?
Wer will so was geschenkt? Da wirste noch nen Hunni drankleben
müssen :wink:

Ach was. Es wird ja keine 20 Jahre alte WaMa sein, sondern ein
relativ neues Gerät. Das würde schon irgendjemand geschenkt
nehmen.

ein schwitzender Mann vielleicht, der einen starken Freund hat?

Schlauer wäre es wohl, eine neue WaMa zu kaufen und die
Garantie auf 2 oder 3 Jahre zu verlängern.

Tip zum Trage-Problem: DIe Ballaststeine unten in der Maschine
kann man bei manchen Modellen entfernen und einzeln tragen.

Wow, toll! :wink:

Also ich trage ganz bestimmt keine Waschmaschinen oder Teile
davon durch die Gegend - mir reicht schon eine ganz normale
Kiste voll Bücher.

aber nicht zu voll packen (sagt jemand, der schon zweimal mit ca. 6000 Büchern umgezogen ist).

Wenn man halt in Waschsalons sicher sein könnte, dass nichts
wegkommt, und wenn es dort nicht soooo ätzend wäre, dann gäbe
es das Problem überhaupt nicht. Das könnte man auch ganz
anders aufziehen. Waschmaschinen und Trockner mit Schloss
dran, daneben ein angenehmes Café mit WLAN-Anschluss, und
schon bräuchte man keine eigene Waschmaschine mehr … aber
Waschsalons kommen, was das Ambiente angeht, irgendwo zwischen
Tiefgaragen und den Abstellplätzen für die Mülltonnen. Das
reicht mir schon im Urlaub!

WENNNN ich keine Uniprofessur hätte, dann würde ich einen Waschsalon mit Buchladen und Wiener Kaffeehaus eröffnen. Ehrlich, in Saarbrücken hatte ich die Planungen dafür schon einmal aufgenommen, aber plötzlich, plötzlich schossen da die Waschsalons (die schlichten) aus dem Boden…na, wer zu spät kommt…und UNi ist auch ganz cool.

Liebe Grüße
scio