Hallo!
Vielleicht hat jemand von euch ahnung zu folgendem, was mir passiert ist:
letzten dienstag ist bei mir im badezimmer der schlauch von meiner waschmaschine aus der badewanne gerutscht. der schlauch war dort mit einer speziellen vorrichtung befestigt. trotzdem ist es irgendwie passiert. das wasser aus der maschine entleerte sich auf dem badezimmerboden, was dazu führte, dass bei den nachbarn unter mir durch das wasser die tapete von der decke fiel. das problem ist jetzt, dass ich kurzzeitig (ca. 20 min) im supermarkt um die ecke war. in dieser zeit ist es passiert und die nachbarn haben hier geklingelt, doch ich war nicht da.
jetzt bin ich unsicher, ob meine versicherung zahlt, da ich kurz nicht zu hause war, als die waschmaschine lief.
ist man verpflichtet im haus zu sein, wenn die waschmaschine läuft?? der schlauch war ja ordnungsgemäß befestigt, war also nicht mein verschulden, das er aus der wanne „hüpfte“. wer kann mir helfen??
danke!
Hallo Tim,
der Schaden deines Nachbarn (bzw. dessen Vermieter) halte ich über eine Privathaftpflicht für gedeckt.
Nicht so sicher bin ich mir bei deinem eigenen Schaden. Wenn deckt das eine Hausratversicherung.
Fraglich ist es wegen
a) möglicherweise Fahrlässigkeit
b) das Wasser ist dort ausgetreten, wo es austreten soll (aus dem Schlauch) und damit nicht „bestimmungswidrig ausgetreten“.
Gruß
Andreas
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Hallo!
Schaden deines Nachbarn zahlt dessen eigene Hausratversicherung.
Schaden des Gebäudes die Wohngebäudeversicherung.
Deinen Schaden zahlt deine eigene Hausratverischerung.
Geb den anderen zusätzlich deine Haftpflichtvericherung an wobei ich denke die kommt dafür nicht auf weil nur fürs Einkaufen kein Versicherungsschutz erlischt. Aber melde es ruhig dort.
Gruß Anno
Vielleicht hat jemand von euch ahnung zu folgendem, was mir
passiert ist:
letzten dienstag ist bei mir im badezimmer der schlauch von
meiner waschmaschine aus der badewanne gerutscht. der schlauch
war dort mit einer speziellen vorrichtung befestigt. trotzdem
ist es irgendwie passiert. das wasser aus der maschine
entleerte sich auf dem badezimmerboden, was dazu führte, dass
bei den nachbarn unter mir durch das wasser die tapete von der
decke fiel. das problem ist jetzt, dass ich kurzzeitig (ca. 20
min) im supermarkt um die ecke war. in dieser zeit ist es
passiert und die nachbarn haben hier geklingelt, doch ich war
nicht da.
jetzt bin ich unsicher, ob meine versicherung zahlt, da ich
kurz nicht zu hause war, als die waschmaschine lief.
ist man verpflichtet im haus zu sein, wenn die waschmaschine
läuft?? der schlauch war ja ordnungsgemäß befestigt, war also
nicht mein verschulden, das er aus der wanne „hüpfte“. wer
kann mir helfen??
danke!
Hallo erstmal,
der Schaden deines Nachbarn (bzw. dessen Vermieter) halte ich
über eine Privathaftpflicht für gedeckt.
Kann man Ihm ein Verschulden nachweisen dann ja. Ich weiß aber nicht inwieweit das vorliegt. Halterung vorhanden. Bisher einziges Ereignis?? Abwesenheit aus dem Raum/Wohnung für 20 Minuten?? Tja, ich weiß nicht.
Nicht so sicher bin ich mir bei deinem eigenen Schaden. Wenn
deckt das eine Hausratversicherung.
Bestimmungswiedrig austretendes Wasser liegt vor! Das Wasser kam nicht in das dafür vorgesehene Behältnis.
Fraglich ist es wegen
a) möglicherweise Fahrlässigkeit
Tja, das ist die Frage. Kann man sehen wie man will.
Also ich sehe den Schaden nicht als fahrlässig. Wenn der Schlau rausspringt kann ich auch gerade in der Küche sein und merke das nicht, bis das Wasser an meinen Füßen ist.
Der Schaden soll so geschildert werden wie er passiert ist. Schaden des Anderen (Hausrat und Gebäude) wird über die jeweilige Versicherung abgewickelt und eventuell die Haftpflicht des „Verursachers“ in regreß genommen.
Gruß
Martin
hallo,
zunächst mal hat martin recht.
- hausrat/wohngebäudevers. -> es handelt sich um bestimmungswidrig ausgetretenes lw.
- privat-haftpfl.-> deckung ja, haftung fraglich; einf. fahrlässigkeit reicht aus. ggf. abwehr unberechtigter ansprüche.
- abehnung des vers.schutzes in der hausrat ?
-> nur bei (objektiv und subjektiv) grob fahrl. herbeiführung des vers. falles. ist abhängig davon, ob die vorrichtung tatsächlich sachgem. war. wenn ja, dann meiner meinung nach nicht grob fahrl (auch abwesenheit schadet da nicht; vr muss beweisen, dass durch die abwesenheit der schaden vergrößert wurde9; außerdem hat die abwesenheit den schaden nicht herbeigeführt.
gruß j.
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