Hallo,
wenn in einem 2 Personen-Haushalt, ein Geringverdiener und ein Hartz4-Bezieher, die Waschmaschine nach Jahren ihren Geist aufgibt und nicht mehr funktioniert, ist es möglich, bei der zuständigen Arbeitsagentur einen Antrag zur Kostenübernahme der Reparatur bzw. direkt einen Reparaturauftrag zu stellen?
Das Reinigen der Wäsche gehört imho doch zu den Grundbedürfnissen und Lebensstandards unserer Zeit, daher sollte eine (wenn auch nur anteilige) Kostenübernahme möglich sein?
Was ist - gesetzt den Fall, eine Reparatur wäre nicht möglich und eine Neuanschaffung ist erforderlich - dann mit einer Kostenübernahme? Welchen Zuschuss kann man beantragen oder gibt es die Möglichkeit, einer einmaligen Vorabzahlung zum Kauf eines Neugeräts, die man dann in monatlichen Rate ans AA zurückzahlt?
Besten Dank für eure Postings,
MfG
Moojamoale