Kann eine Waschmaschine und den Trockner in einem Kellerraum stellen. Vermieter sagt nein das darf nicht, weil der Kellerraum nicht als sogennanter Feuchtraum hergerichtet ist.
Ist sowas möglich ?
Servus,
ja, das ist möglich.
Das kann u.a. mit den Steckdosen zu tun haben, aber auch mit den verlegten E-Leitungen selber. Außerdem gibt es das Thema FI-Schutzschalter.
Auch ein Kellerraum, der z.B. 1975 den Anforderungen an Feuchträume genügte, muss deswegen nicht zwingend heute noch Feuchtraum sein können.
Schöne Grüße
MM
Hi,
Auch ein Kellerraum, der z.B. 1975 den Anforderungen an Feuchträume genügte, muss deswegen nicht zwingend heute noch Feuchtraum sein können.
Wer sagt denn daß man privat eine Waschmaschine nur in Räumen aufstellen darf die als Feuchträume „zugelassen“ sind?!? Ich hab schon Waschmaschinen in Küchen mit Parkett oder nicht durchgängig verlegtem Linoleum gesehen und das waren sicher keine „genehmigten“ Feuchträume.
Gruß
Nick
Wer sagt denn daß man privat eine Waschmaschine nur in Räumen
aufstellen darf die als Feuchträume „zugelassen“ sind?!? Ich
hab schon Waschmaschinen in Küchen mit Parkett oder nicht
durchgängig verlegtem Linoleum gesehen und das waren sicher
keine „genehmigten“ Feuchträume.
Da hat sicher auch keiner gefragt. Wer fragt, ein Nein bekommt und dann einen Schaden erzeugt, ist haftbar. Außerdem ist ein Verstoß gegen ein solches Verbot natürlich auch ein Abmahnungsgrund.
Servus,
der Vermieter als Eigentümer ist dafür verantwortlich, dass die Installationen in dem Zustand sind, der ihrer Verwendung entspricht.
Umgekehrt kann er eine Verwendung seiner Räume für Zwecke untersagen, für die sie nicht geeignet sind.
Er tut ggf. sogar gut daran, das zu tun, weil vom Mieter nicht erwartet werden kann, dass er weiß, dass z.B. ein Kellerraum mit einigen E-Anschlüssen, Wasseranschluss und einem großen Becken mit Abfluss nicht als mit E-Geräten ausgestattete Waschküche verwendet werden darf, weil die E-Installation nicht in dem dafür notwendigen Zustand ist. Wenn die Überreste des Mieters ein wenig angekokelt in der von ihm eingerichteten Waschküche liegen, ist das nicht bloß Sache des Mieters, sondern kann u.U. auch durch den Vermieter mit zu verantworten sein, mit dessen E-Installation sich der Mieter gegrillt hat.
Schöne Grüße
MM