Hallo
Ich hab hier folgenden Sachverhalt:
Person A ist schon seit der Lehre aus dem Elternhaus ausgezogen. A hat die Lehre erfolgreich abgeschlossen und versucht sich nun selbständig zu machen.
Da A aber noch nicht so viele Aufträge bekommt, bezieht A ALG ll.
A besitzt keine Waschmaschine und Person B wäscht dann immer die Wäsche von A.
Nun hat es B aber, nach all der Zeit, satt die Wäsche für A zu waschen da das ja auch irgendwie ins Geld geht.
Müsste A nicht eigentlich das Geld für eine Waschmaschine vom Amt bekommen, wenn er sich keine leisten kann? Und steht sowas nicht irgendwo und irgendwie im Gesetz? Wenn ja, wo und welcher §?
Ich hab mal gehört ja, da Waschmaschine, Herd und Kühlschrank zum Leben gehören.