Waschmaschine vom Amt?

Hallo

Ich hab hier folgenden Sachverhalt:
Person A ist schon seit der Lehre aus dem Elternhaus ausgezogen. A hat die Lehre erfolgreich abgeschlossen und versucht sich nun selbständig zu machen.
Da A aber noch nicht so viele Aufträge bekommt, bezieht A ALG ll.
A besitzt keine Waschmaschine und Person B wäscht dann immer die Wäsche von A.
Nun hat es B aber, nach all der Zeit, satt die Wäsche für A zu waschen da das ja auch irgendwie ins Geld geht.

Müsste A nicht eigentlich das Geld für eine Waschmaschine vom Amt bekommen, wenn er sich keine leisten kann? Und steht sowas nicht irgendwo und irgendwie im Gesetz? Wenn ja, wo und welcher §?

Ich hab mal gehört ja, da Waschmaschine, Herd und Kühlschrank zum Leben gehören.

Hallo

Geringverdiener, die nicht im laufenden Leistungsbezug stehen, und auch Bezieher von laufenden Leistungen nach SGB II (-> ALG2) und SGB XII haben grundsätzlich Anspruch auf einmalige Leistungen für die nötige Erstausstattung für die Wohnung. -> § 24 SGB II Abweichende Erbringung von Leistungen / Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten (Jobcenter) , bzw. § 31 SGB XII Einmalige Bedarfe (Sozialamt).
Die nötigen Artikel müssen im Voraus (nachweislich) beantragt und (schriftlich) bewilligt werden; dem Leistungsträger steht es frei, ob er Bargeld oder Sachleistungen (z.B. Gutschein für’s Gebrauchtsmöbelkaufhaus) gewährt.

Schau mal hier in den Link , darin unter Punkt „Erstausstattung“ die pdf-Broschüre , ab Broschüren-Seite 47a:
http://hartz.info/index.php?topic=24.0

LG

Vielen vielen dank für die Info.
Mir war ja auch so als stehe einem eine zu.
Jetzt bin ich mir sicherer^^
Danke nochmals

Das stimmt so nicht, es gibt kein „Grundrecht“ auf eine Waschmaschine.
Dafür gibt es ja schließlich auch Waschsalons.
Genaueres im Link.

Moin,

auch das stimmt so nicht. Nicht überall gibt es Waschcenter, ich musste z.B. von einem Wohnort ca. 20 km zum nächsten Waschcenter fahren, das muss dann auch noch passende Öffnungszeiten haben und ausreichend Parkplätze, falls man mit dem Pkw fährt.

Gruß Volker

Mir war ja auch so als stehe einem eine zu.
Jetzt bin ich mir sicherer^^

Nix ist man sich sicherer. Warum wurde nicht mal ein verdammter Antrag bisher gestellt? Dann sieht man genauer weiter…

hi,

dabei get es aber um eine Erstausstattung. der Fragesteller erwähnte

aber schon lange nicht mehr zuhause zu wohnen. Deswegen steht ihm keine

Erstausstattung zu.

eventuell kann er ein Darlehnen für eine Waschmaschine vom Jobcenter bekommen, welches dann mit den Leistungen verechnet wird.

Gruß

PP

hallo

Das stimmt so nicht, es gibt kein „Grundrecht“ auf eine
Waschmaschine. Dafür gibt es ja schließlich auch Waschsalons.

Für Alleinstehende führt das vereinzelt mal zu Diskussionen mit einem Leistungsträger. Die Kosten für Münzwäsche wären aber nicht durch den kleinen Regelsatzanteil zu decken, der auf Wäschereinigung entfällt. Insofern müssten die über den Regelsatzanteil hinausgehenden (Münz-) Waschkosten als unabweislicher Mehrbedarf bewilligt werden. Und da der Träger das Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen hat… vergleiche Preise laufender Münzsalon-Bedarf und Kosten für einmalige Anschaffung einer einfachen Waschmaschine… -
Das würde ich ggf. als Selbstläufer vor Gericht einschätzen.

LG

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Hallo

dabei get es aber um eine Erstausstattung. der Fragesteller
erwähnte aber schon lange nicht mehr zuhause zu wohnen. Deswegen steht ihm keine Erstausstattung zu.

Wie lange er schon von zuhause weg ist und ob er schon eine eigene Wohnung hatte, ist erstmal uninteressant. Das Merkmal „Erstausstattung“ ist nicht zeitlich, sondern immer bedarfsbezogen zu verstehen (bestätigt auch BSG-Urteil).
Falls er bisher noch keine eigene Maschine besessen hat (z.B. weil er bei den Eltern lebte und die Geräte Mama und Papa gehörten, oder weil er nach dem Auszug aus dem Elternhaus bisher immer möbliert gewohnt hat), dann hat er grundsätzlichen Anspruch auf die nötige Erstausstattung. Ebenso, wenn er nicht mehr über die nötige Ausstattung verfügt (z.B. wegen Brand, Hochwasser, Obdachlosigkeit… oder weil er wegen Paar-Trennung einen eigenen/neuen Hausstand gegründet hat).

Falls nichts davon zutrifft und er nur deshalb keine eigene Maschine (mehr) hat, weil sein bisheriges Gerät kaputt gegangen ist, dann hast du natürlich Recht… das wäre keine Erstausstattung, und es käme höchstens ein Darlehn in Frage :smile:

LG

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