hallo,
(das soll zur einleitung dienen)
händler a verkauft eine neue waschmaschine an händler b.
händler b verkauft sie dann in einem internet-auktionshaus an kunde c.
kunde c verkauft die dann weiter an käufer d.
folgender fiktiver fall:
käufer d sucht eine gute waschmaschine (die noch garantie hat), in einem internet-auktionshaus und stösst auf folgendes angebot:
„Diese Waschmaschine wurde erst im März gekauft.Abgabe wegen Wohnungauflösung.Garantie gilt noch 5 Monate.Max 6 kg Trockenwäsche, max. 1600 Schleuderdrehzahl, ca. 48 l durchschnittlicher Wasserverbrauch, ca. 0,4 kWh Energieverbrauch. Abholung erwünscht“
käufer d nimmt an der versteigerung teil und ersteigert am 26.09.08 die waschmaschine für 206,96 €. Die waschmaschine und die unterlagen (garantieschein/rechnung u.s.w.) wurden dann am 30.09.08 abgeholt und bezahlt.
am 25.10.08 passiert es nun das die waschmaschine nicht mehr richtig abpumpt und überhaupt nicht mehr schleudert.
käufer d ruft daher am 27.10.08 den kundendienst an. (der auf dem garantieschein steht) Der kundendienst weigert sich nun die garantie anzuerkennen, da die maschine nicht von händler a ist, sondern von händerler b, der sie ja dem händler a abgekauft hat. deshalb will der kundendienst die waschmaschine nur kostenpflichtig reparieren. ausserdem wurde dem käufer d mitgeteilt, dass es sich um eine b-ware handelt.
das es eine b-ware sein soll, davon wusste käufer d überhaupt nichts und hätte sie somit auch nicht ersteigert.
käüfer d hat sich in der zwischenzeit mit kunde c in verbindung gesetzt und ihm den fall geschildert. kunde c sagt das er nicht wusste das es eine b-ware ist.
wer kommt nun für die reparatur auf? muss kunde c die waschmaschine zurücknehmen?
ich hoffe, dass ich den fiktiven fall halbwegs verständlich rüberbringen konnte.