Waschmaschinen garantie

hallo,

(das soll zur einleitung dienen)

händler a verkauft eine neue waschmaschine an händler b.

händler b verkauft sie dann in einem internet-auktionshaus an kunde c.

kunde c verkauft die dann weiter an käufer d.

folgender fiktiver fall:

käufer d sucht eine gute waschmaschine (die noch garantie hat), in einem internet-auktionshaus und stösst auf folgendes angebot:

„Diese Waschmaschine wurde erst im März gekauft.Abgabe wegen Wohnungauflösung.Garantie gilt noch 5 Monate.Max 6 kg Trockenwäsche, max. 1600 Schleuderdrehzahl, ca. 48 l durchschnittlicher Wasserverbrauch, ca. 0,4 kWh Energieverbrauch. Abholung erwünscht“

käufer d nimmt an der versteigerung teil und ersteigert am 26.09.08 die waschmaschine für 206,96 €. Die waschmaschine und die unterlagen (garantieschein/rechnung u.s.w.) wurden dann am 30.09.08 abgeholt und bezahlt.

am 25.10.08 passiert es nun das die waschmaschine nicht mehr richtig abpumpt und überhaupt nicht mehr schleudert.
käufer d ruft daher am 27.10.08 den kundendienst an. (der auf dem garantieschein steht) Der kundendienst weigert sich nun die garantie anzuerkennen, da die maschine nicht von händler a ist, sondern von händerler b, der sie ja dem händler a abgekauft hat. deshalb will der kundendienst die waschmaschine nur kostenpflichtig reparieren. ausserdem wurde dem käufer d mitgeteilt, dass es sich um eine b-ware handelt.
das es eine b-ware sein soll, davon wusste käufer d überhaupt nichts und hätte sie somit auch nicht ersteigert.

käüfer d hat sich in der zwischenzeit mit kunde c in verbindung gesetzt und ihm den fall geschildert. kunde c sagt das er nicht wusste das es eine b-ware ist.

wer kommt nun für die reparatur auf? muss kunde c die waschmaschine zurücknehmen?

ich hoffe, dass ich den fiktiven fall halbwegs verständlich rüberbringen konnte.

Hallo,
im Garantieschein steht sicher etwas darüber, wer wem Garantie gewährt. In aller Regel ist die Garantie nicht übertragbar, was meist durch einen Kaufbeleg belegt werden muss.
Wenn das der Fall ist, hat der Kundendienst recht und der Besitzer muss die Reparatur bezahlen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,
im Garantieschein steht sicher etwas darüber, wer wem Garantie
gewährt. In aller Regel ist die Garantie nicht übertragbar,
was meist durch einen Kaufbeleg belegt werden muss.
Wenn das der Fall ist, hat der Kundendienst recht und der
Besitzer muss die Reparatur bezahlen.

Es fehlt aber die zugesicherte Eigenschaft 5 Monate Garantie. Ansprüche hat der mom. Besitzer gegen Kunde c(?) der ihm die Kiste verkauft hat) und nicht gegenüber dm Hersteller…

Gruß

an

loderunner (ianal)

vom Peter

Hallo,

Es fehlt aber die zugesicherte Eigenschaft 5 Monate Garantie.
Ansprüche hat der mom. Besitzer gegen Kunde c(?) der ihm die
Kiste verkauft hat) und nicht gegenüber dm Hersteller…

in der Tat, daran habe ich gar nicht gedacht. Schön, wenn sich ein Experte findet, der solche Fehler korrigiert.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

loderunner

Schön, wenn sich
ein Experte findet, der solche Fehler korrigiert.

Ganz ehrlich, das geht einem runter wie Öl…Experte

Gruß

Peter