Waschmaschinenanschluss

Liebe/-r Experte/-in,

angenommen man mietet eine 3-Zimmer-Wohnung in einem 20-Parteien-Haus. Die meisten Parteien verfügen über einen Waschmaschinenanschluss im Bad. Die neu renovierten verfügen nach Renovierung im Bad über keinen Waschmaschinenanschluss in der Wohnung.
Im Keller steht ein Münzwaschautomat zur Verfügung. Keine weiteren Anschlüsse vorhanden. Im Mietvertrag und in der der Hausordnung ist kein einziges Wort über eine Waschmaschinen oder ähnliches erwähnt. Die Hausverwaltung erwähnte mündlich „ja, ja WAMA-Anschluss in der Wohnung“. (Ich weiss, diese Aussage ist nichts wert).
Wie ist die rechtliche Lage? Kann man einen WAMA-Anschluss verlangen wenn nirgends schriftlich fixiert? Gehört ein Anschluss zum Standard?
Lieben Dank für Ihre Hilfe!
lowsk aus München

Hallo,
es liegt im Ermessen des Vermieters, ob ein WM-Anschluss in der Wohnung erstellt wird. Wenn er einen außerhalb der Wohnung eine akzeptable Waschmöglichkeit, die dem heutigen Niveau entspricht, anbietet, kann ein Anschluss in der Wohnung nicht verlangt werden. Außer man einigt sich im Rahmen des Mietvertragsabschlusses und trifft hier individuelle Vereinbarungen.
Oftmals wollen Vermieter das Risiko von Wasserschäden in der Wohnung mindern und legen die Waschmöglichkeiten in den Keller o.ä.
Ein generelles Recht besteht für den Mieter nicht; bei besonderen persönlichen Bedingungen kann das anders aussehen, z.B. Behinderung oder andere gesundheitliche Bedingungen des Mieters. Aber dann bedarf es der gesonderten Vereinbarung, die durchaus gegen den Willen des Vermieters erreicht werden kann. Das gilt aber nur, wennder besondere Grund erst nach Vertragsabschluss entstanden ist!!
Gruß suver

*hrmpf*
Vielen Dank für Ihre Antwort. So etwas habe ich schon befürchtet. Dann versuche ich mal das Beste draus zu machen.
Grüße

Hallo,

ich denke nicht, dass man da einen Anspruch hat.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth