Liebe/-r Experte/-in,
angenommen man mietet eine 3-Zimmer-Wohnung in einem 20-Parteien-Haus. Die meisten Parteien verfügen über einen Waschmaschinenanschluss im Bad. Die neu renovierten verfügen nach Renovierung im Bad über keinen Waschmaschinenanschluss in der Wohnung.
Im Keller steht ein Münzwaschautomat zur Verfügung. Keine weiteren Anschlüsse vorhanden. Im Mietvertrag und in der der Hausordnung ist kein einziges Wort über eine Waschmaschinen oder ähnliches erwähnt. Die Hausverwaltung erwähnte mündlich „ja, ja WAMA-Anschluss in der Wohnung“. (Ich weiss, diese Aussage ist nichts wert).
Wie ist die rechtliche Lage? Kann man einen WAMA-Anschluss verlangen wenn nirgends schriftlich fixiert? Gehört ein Anschluss zum Standard?
Lieben Dank für Ihre Hilfe!
lowsk aus München