Ich stelle folgenden fiktiven Fall zur Diskussion:
Ein Vermieter stellt einen Kellerraum mit Waschmaschinenanschluss zum Waschen zur Verfügung. Darf dieser Raum dann auch anderweitig genutzt werden, wie z. B. Fahrrad reparieren etc., oder ist es dann ein reiner Waschraum? Hat der Vermieter diesen dann auch instandzuhalten (trockene und weisse Wände usw.)?
Grüsse von Kojo1957
Ich stelle folgenden fiktiven Fall zur Diskussion:
Ein Vermieter stellt einen Kellerraum mit
Waschmaschinenanschluss zum Waschen zur Verfügung. Darf dieser
Raum dann auch anderweitig genutzt werden, wie z. B. Fahrrad
reparieren etc., oder ist es dann ein reiner Waschraum?
Regelt üblicher Weise der Mietvertrag, die Hausordnung oder der Aushang in der Waschküche. Meist ist er nur zum waschen und Wäsche Aufhängen gedacht. Wer möchte ein dreckiges veröltes Fahrrad da repariert sehen wo die saubere Wäsche hängt…
Hat der Vermieter diesen dann auch instandzuhalten (trockene und
weisse Wände usw.)?
Meistens ja - wobei weisse Wände geschmackssache sind.
Trocken - kommt auch drauf an, meist ist der Raum shcon bei anmietung feucht, dann ist der Zustand gegeben und so akzeptiert.
Grüsse von Kojo1957
Grüße