Waschmaschinenanschluß

Hallo,
ich wende mich an alle Mite-Recht-Experten:
Seit einem Monat wohne ich in einer neuen Wohnung. Mir wurde ein Platz in der Waschküche mündlich zugesagt. Jetzt habe ich festgestellt, daß dort zwar Platz ist, aber ich die Anschlüsse, Abwasser, Strom zu meinem Zähler selbst legen (lassen) soll.
Muß ich das dann löhnen oder muß das der Vermieter übernehmen, (ich bau es nach dem Auszug ja auch nicht wieder aus) und wie ist das mit dem Gewerk? Dürfte ich den Stromanschluß auch selbst legen ( bin kein fachlich Ausgebildeter, doch Stromarbeiten sind für mich Routine)

Vielen Dank für Eure Tipps und Anregungen…

Gruß,
Michael

Hi Michael,
wenn der Eigentümer und Vermieter dir einen Platz in der Waschküche zugesagt hat, dann muß er ihn auch so zur Verfügung stellen, dass du ihn nutzen kannst. Das bedeutet, dass er Wasserzu- und abgang und Elektroanschluß verlegen lassen muß.
Diese Arbeiten sind bei Mietwohnungen ohnehin Sache des Vermieters. Ohne dessen Einwilligung dürftest du nichts verändern.
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass du diese Arbeiten auf keinen Fall selbst durchführen darfst. Diese sind Fachleuten (Handwerksbetriebe etc.) vorbehalten. Du müßtest für Schäden, die durch fehlerhafte oder unsachgemäße Wasser- und Elektroleitungen und Anschlüsse verursacht werden würden, haften. So was kann böse enden!
Also der Rat: Setz dich mit deinem Vermieter in Verbindung, schlidere ihm die Situation und bitte ihn, innerhalb einer angemessenen Frist (etwa 14 tage) die Anschlüsse verlegen zu lassen, damit du deine Waschmaschine in gebrauch nehmen kannst.
Die Vermieter kennen in der Regel die Thematik und veranlassen dann auch die notwendigen Arbeiten.
Gruß,
Francesco

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