In einem 7-Fam-Haus gibt es im Keller einen Waschraum in dem jeder seine Waschmaschine stehen hat. Gegenüber ist ein Raum der zum Trocknen der Wäsche und als Hobbyraum für alle Bewohner dient. Zusätzlich hat jeder einen mit Holzlatten abgetrennten ca. 5m²-Raum als Keller.
Ein Waschen der Wäsche in der Wohnung ist nicht möglich, da kein Anschluß hierfür vorgesehen ist. Weiterhin ist es auch verboten dort Wäsche zu Waschen bzw. zu Trocknen.
Sind dies auch Wohnflächen (ganz, anteilig)?
Nun war ein Eigentümerwechsel. Der bisherige Eigentümer von 4 Wohnungen hat bisher nur die Fläche der eigentlichen Wohnung als Grundlage für die NK genutzt.
Nun meinte meine Nachbarin (Mieterin des Eigentümers der anderen 3 Whg.) das sie entweder jahrelang zuviel NK gezahlt habe oder ich mich auf eine saftige Nachzahlung einstellen dürfte.
Darf der Vermieter die Flächen neu berechnen und als Grundlage abweichend vom Mietvertrag nutzen? Da würden aus 75m² Wohnung, nun mind. 80m²(Kellerverschlag) plus x für Wasch- u. Trockenraum.
Ich hoffe das ich eine zeitnahe Antwort erhalte, bevor die NK bei mir eintrifft
Vielen Dank
Svalroph
Hallo, guten Tag
Machen Sie sich die Mühe ihren Mietvertrag genau durchzulesen.Normal ist die Waschküche und der Trockenraum keine Wohnfläche.Wenn Sie tatsächlich dafur unterschrieben haben, so kostet der qm wesentlich weniger als die Wohnfläche.
mit freundlichen Grüßen a.g.
Hallo Svalroph,
der Keller gehört nicht zur Wohnfläche !!!
Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn es eine abweichende Vereinbarung (im Mietvertrag o. ä.) gibt. Das ist bei Ihnen offensichtlich nicht so.
Der Mietvertrag gilt auch für den neuen Eigentümer. Also keine Sorge!
Nachzahlungen für abgerechnete Jahre wären rechtlich auch nicht möglich. !!
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Hallo,
nein, das geht nicht! Die im Mietvertrag genannte Fläche ist Grundlage für die Berechnung der Wohnnebenkosten, diese Fläche kann nicht einfach verändert werden, auch nicht vom Vermieter, d.h. auch nicht von einem neuen Eigentümer!
Gruß, Zita
Zur Frage 1: Nein, keine Wohnflächen
das sind Nutzflächen.
Zu Frage 2 und folgenden:
Wie der bisherige Eigentümer gehandelt hat ist korrekt, bzw. kommt darauf an, wie es im Mietvertrag festgelegt ist. Auf jeden Fall müssen alle gleich behandelt werden.
Der gemeinschaftlich genutzte Wäsche und Hobbyraum bleibt i.d.R. unerfasst und fällt somit eh der Allgemeinheit anheim.
Die Kellerräume dürfen, sofern sie nicht beheizt sind, nicht in der Heizkostenabrechnung, wohl aber in der NK-Abrechnung, z.B. für die Grundsteuer und/oder Gebäudeversicherung, etc. angerechnet werden.
Am Besten mal mit der Hausverwaltung reden. Die erklären, wie alles vereinbart ist.
Willkürlich neu festlegen kann der neue Eigentümer jedenfalls nicht.
Gruß
Weschdl
Trockenraum,Waschraum, Keller, Treppenhäuser und damitverbundeneFlure dürfen nicht zu der Wohnfläche berechnet werden!! Niemals. Balkone sind jenachGrösse anteilig zu berücksichtigen ,aber schon garkein Waschraum! Nurdie Wohnfläche zählt, sind Schrägen, gigtes daeine extra Berechung. Also Nachmessen und wenn dieZahl imMietvertrag nichtstimmt, auf Änderungdimngen undschon garnicht damit dieNKabrechen lassen!!!
Guten Tag!
Die im Mietvertrag eingetragene qm-Wohnfläche kann nicht einfach abgeändert werden.
Separate, von allen Parteien genutzte, Wasch- + Trockenräume gehören nicht zur qm-Wohnfläche.
Mfg Jihet