Der Fall ist folgender:
Unser Haus steht in Einzellage und besitzt deswegen seit seiner Erbauung vor ca 100 Jahren einen eigenen Brunnen. Vor ca 5 Jahren wurde ein Teil des Hofes der nicht uns gehörte, den wir aber benutzten, zur Bebauung freigegeben. Auf dieses Grundstück steht der Brunnen. Dieser wurde ab dem Zeitpunkt gemeinsam genutzt, jetzt droht der Nachbar uns das Wasser abzudrehen mit der Bergrübdung der Brunnen stehe ja auf seinem Boden. Ist dies rechtlich überhaupt möglich?
Gruß, Janine
Hallo Janine!!
Brunnen für Trinkwasser oder einfach nur für Bewässerung?
Brunnen oder nicht doch eine Zisterne??
Gruß Werner
Hallo,
es handelt sich um einen Trinkwasserbrunnen. Aber das Nutzungsrecht ist nicht im Grundbuch eintragen. Und wenn er es abdreht kann man dann für die wasserlose Zeit Entschädigung verlangen? An wen wenden in dem Moment.?
Gruß Janine
Hallo Janine!
Wenn es für Euch die einzige Möglichkeit ist an Trinkwasser zu kommen, darf es Euch nicht versperrt werden. Trinkwasser ist ein Grundnahrungsmittel!
Gruß Werner
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