Angenommen, ein Haus verfügt über eine hauseigene Wasserquelle,sowie eine eigene Kläranlage, darf der VM dennoch pauschle Wasserabschläge verlangen? Dem VM fallen ja keine Wasser u. Abwassergeführen an.Es ware ja somit eigentlich zusätzliche Einnahmen für Ihn, oder?
Das Wasser läuft von ganz alleine aus dem Boden in die Leitung und klärt sich und versickert nach der Nutzung als Abwasser auch einfach so?
Im Ernst: Es entstehen laufende Kosten. Strom für Pumpen, Wartungskosten, Untersuchungsgebühren, Genehmigungsgebühren etc. Außerdem hat der Vermieter in der Vergangenheit sicherlich nicht unerhebliche Summen investieren müssen. Die laufenden Kosten sind direkt umlegbar, die früheren Investitionskosten mit 11% pa.
Du siehst, dass da nicht wirklich alles kostenlos zur Verfügung steht.
vnA