Meine Eltern haben ein großes Grundstück, auf dem sich ein Nebengebäude befindet das ich ausbauen will (umnutzung), um das zu realisieren muss das Grundstück geteilt werden, da durch den Umbau ein Kredit benötigt wird, will die Bank das so. An dem Nebengebäude befindet sich kein Wasser- und Abwasseranschluss, so haben wir vor das ich meinen Wasseranschluss von den Eltern hole (nach der Wasseruhr anschließen), dazu muss ich nur auf dem Grundstück meiner Eltern graben. Bei mir soll dann ebenfalls eine Wasseruhr dran damit man dort das gebrauchte Wasser ablesen kann und ich meinen Eltern dann das Geld für das gebrauchte Wasser gebe.
Meine Frage ist hierbei DARF ich das überhaupt so machen?
Ob mann das darf, kann ich in der Kürze der Zeit nicht beantworten.
Aus meiner Sicht ist es aber unweise, ich würde mich immer für eine eigene Frisch-, Abwasserleitung, Stromzuführ und Erdgas (falls notwendig) entscheiden, mit eigenen Zählern. Schließlich handelt es sich um ein eigenes Grundstück mit entsprechender Flurnummer (auch wenn die Bank die Grundstückstrennung so will). Was geschieht wenn sich die Eltern trennen, versterben, ihr Grundstück anderweitig verschenken, vererben, verkaufen, etc.
Aus meiner Sicht , die sichere Verfahrensweise, wäre eigene Leitungen und Zähler installieren zu lassen. Kostet zwar mehr Geld, erspart aber im schlimmsten Falle viel Ärger.
Sicher hast du recht, aber ich sehe das nicht so tragisch mit den Grundstück wenn die Eltern mal nicht mehr sein sollten, im Familienbesitz bleibt es alle mal.
Strom und sonstiges wird ein Neuanschluss, bei dem Abwasser ist es auch nicht das Problem, da der Schacht zum Anschluss dann auf meinem Grundstück ist, mir gehts nur darum ob der Versorger dann was dagegen haben könnte.
Ersteinmal: Ja, das geht. Der Abwasseranschluss an den Kanal auf dem Elterngrundstück, so er den ausreichend dimensioniert ist, sollte auch klappen. Aber, und das rate ich dringend, vorher bein zuständigen Bauordnungsamt nachfragen, ob das mit der Nutzungsänderung überhaupt zulässig ist und dabei auch die Erschließungssituation abklären. Ich würde, im positiven Fall, ein Leitungsrecht ins Grundbuch eintragen lassen, als Sicherheit und für eventuelle Nachfolger.