Moin Christian,
die im Rechtsbrett wissen das sicher und auch besser als ich,
das wäre dann ein guter Moment gewesen, um mit der Schreiberei
aufzuhören,
may be, sah7sehe ich nicht so.
denn das hier…
Deine Hausratversicherung übernimmt unter gewissen Bedingungen
Schäden an deinem/eurem Hausrat. Der Boden gehört dem
Vermieter, also gehört er nicht zu eurem Hausrat.
… ist falsch.
Was ist richtig?
Ebenso wie das hier:
Aber, da kann es passieren, sehr leicht, daß die V. nicht
zahlt weil ihr keinen Aquastopp-Schlauch bei der Spüle benutzt
habt.
Das ist dann so eine Sache des Kleingedruckten in so
Versicherungsverträgen.
Das sagt mir auch nicht was jetzt richtig ist.
So auch dies:
Und das wandelt sich von Jahr zu jahr weil die Versicherungen
auf Schadenshäufungen reagieren.
Schließlich bleibt der Vertrag, der abgeschlossen wurde, von
Änderungen unbeindruckt und unbeeinflußt.
Gut, nicht korrekt formuliert, ich meinte/meine das so, in den Verträgen die 1960 abgeschlossen sind steht was andres drin als in Verträgen die 2000 abgeschlossen wurden.
Dies meinte ich mit quasi jährlich ändern.
Vor jahrzehnten haste eine hausratversicherung abgeschlossen,
da war dein Fahrrad mit dabei. heutzutage mußt du das extra
versichern gegen Aufgeld.
Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr muß es in einem fest verschlossenen
Raum sein, sonst kriegste nix.
Was tagsüber grad gilt weiß ich grad nicht.
Wo gings hier um Fahrräder?
Sollte ein beispiel sein wie sich das in den Verträgen wandelt, anhand der Fahräder. Früher war es ohne Aufpreis mitdrin, heutzutage kostet es extra und mit strengen Auflagen.
Ich glaube bei Glasbruch sieht es ähnlich aus.
Irgendwie solltest du mal im Rechts- oder Versicherungsbrett
nachfragen.
Ah, jetzt wird es wieder vernünftig.
Na, dann ist’s ja gut und wir sind uns einig. Wenn überhaupt, wissen die Jungs & Mädels da mehr. Alles wissen sie nicht, alles wie z.B. ein dementsprechender Prozeß ausgeht.
Das liegt am jeweiligen Richter.
Ich erinnere an den Fall der durch die Presse ging.
Hier in frankfurt wurde in einer langjährigen Großbaustelle ein Hochhaus hochgezogen.
Umliegende Mieter klagten auf Mietminderung wegen Lärms u.a.
Richter werden nach Anfangsbuchstaben des nachnamens der Kläger zugewiesen.
So kam es, zwei Mietparteien aus dem gleichen Haus klagten beide auf Mietminderung, die einen durften 25% abziehen, die anderen nix.
Gruß
Reinhard
Gruß
Christian