Wasser aus öffentlichen Gewässern entnehmen?

Hallo!

Ich habe mal eine Frage. Und zwar besitze ich einen kleinen Balkon mit Pflanzen, die natürlich täglich gegossen werden sollten.
Leider habe ich keine Möglichkeit, eine Regentonne aufzustellen.

Nun meine Frage: Ist es erlaubt, aus einem benachbarten Bach Wasser zu entnehmen? In meinem Fall wären das etwa 10 Liter am Tag. Der betreffende Bach steht nicht unter besonderem Gewässerschutz o.Ä…

Ach ja, ich wohne in Baden-Württemberg, Tübingen.

Vielen Dank schon mal für Eure Mühe

Allgemeingebrauch Wasserentnahme aus Bach
Hallo Conny,
Schöpfen ist erlaubt, wenn es nicht speziell für das bestimmte Gewässer verboten wurde. (§§ 26-28 Wassergesetz Baden-Württemberg). Eine Pumpe im Bach, ist kein Schöpfen mehr.
Grüße
Ulf

Hallo Conny,

die Nutzung von öffentlichen Gewässern ist in den Wassergesetzen der Bundesländer geregelt.

Hier der Auszug aus dem Niedersächsischen Wassergesetz.

§ 3
Erlaubnis- und Bewilligungserfordernis

(1) Eine Benutzung der Gewässer bedarf der behördlichen Erlaubnis (§ A10) oder Bewilligung (§ 13), soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes etwas anderes ergibt.

(2) 1Die Erlaubnis und die Bewilligung geben kein Recht auf Zufluss von Wasser bestimmter Menge und Beschaffenheit. 2Unbeschadet des § 16 berühren sie nicht privatrechtliche Ansprüche auf Zufluss von Wasser bestimmter Menge und Beschaffenheit.

§ 4
Benutzungen

(1) Benutzungen im Sinne dieses Gesetzes sind

  1. Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern,
  2. Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern,
  3. Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit dies auf den Zustand des Gewässers oder auf den Wasserabfluss einwirkt,
  4. Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer,
  5. Einbringen und Einleiten von Stoffen in Küstengewässer,
  6. Einleiten von Stoffen in das Grundwasser,
  7. Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser.

Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist dabei die Menge und die Regelmäßigkeit.

Praktisch wird dir niemand deinen täglichen Liter Blumengießwasser ankreiden.

Außerdem: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn du aber ‚nette‘ Nachbarn hast, die nur drauf warten dich wegen einer Lapalie anzuklagen, dann solltest du Leitungswasser benutzen.

Gruß Steffi

Hier der Auszug aus dem Niedersächsischen Wassergesetz.

Hallo Steffi,
die Fragestellerin hatte nach Baden-Württemberg und nicht nach Niedersachsen gefragt. Und wenn schon Niedersachsen, dann wäre der § 73 richtig gewesen. Also Wasser schöpfen mit Handgefäß (z.B. Eimer) darf man auch in Niedersachsen. Zu BW hatte ich bereits etwas geschrieben.
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

so kann es „eben mal fix“ gehen.

Beruflich habe ich oft mit dem Wassergesetz zu tun und ich hab es auch mal in Gänze gelesen. Doch wenn man immer bestimmtes nutzt, scheint man die Existens anderer Teile zu verdrängen.

Und das Bundesland habe ich schlicht überlesen. Da sich Gesetze der Bundesländer im Inhalt oft sehr ähnlich sind, wär das wahrscheinlich gar nicht maßgeblich gewesen.

Na dann Danke für die Richtigstellung.
Gruß Steffi

Vielen Dank euch zwei für die schnellen Antworten.