Wasser direkt über Mieter?

Hallo,

ist es zulässig, die Wasser- und Abwasserversorgung direkt über den Mieter laufen zu lassen? In einer Wohnung ist ein wohnungsbezogener Wasserzähler vorhanden. Daher erscheint es sinnvoll, das ganze ebenso wie beim Strom nicht erst indirekt über die Nebenkosten laufen zu lassen, sondern direkt zwischen dem Mieter und dem Wasserversorger. Oder ergibt sich aus der BetrKV (§ 2 Nr. 2), dass der Vermieter das zu regeln hat?

Gruß
Ultra

Hi,

das hat nichts mit der BetrKV zu tun, sondern das wird durch die Satzung der Stadtwerke geregelt.

Pro Grundstück/Haus gibt es genau einen Hauptanschluß und nur dieser Hauptanschluß ist Vertragsgegenstand der Stadtwerke, die ihrerseits nur mit dem Grundstückseigentümer einen Vertrag schließen.

Gruß
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Provokative Frage:

Warum eigentlich?
Was beim Strombezug völlig üblich ist, geht bei der Wasserversorgung gar nicht?

Ich kenne da ein Haus, da gibt es drei Wohnungen, jeweils mit Gastherme und Gasherd (optional).
Im Keller sind vier Stromzähler (einer für die Allgemeinräume), drei Gaszähler, drei private Wasser-Nebenzähler und halt nur ein Hauptzähler für das Wasser. Das erscheint mir unlogisch.

Na ja, die Wasserwerke ersparen sich dadurch unzählige Einzelabrechnungen, insofern erscheint mir das zu Gunsten der Wasserwerke schon logisch. ramses90

Hallo,
die Wasserwerke rechnen Frischwasser ab, Abwasser, Versiegelungsflaechen, Preise mit / ohne Zisterne.
Dies auf Einzelmieter mit/ohne Pflaster auf dem Stellplatz oder Terassenbenutzer mit/ohne eigenen Wasserhahn zu verteilen sehen sie nicht als Aufgabe. Vielleicht moechten sie den Geschaeftsbetrieb auf viele Mitarbeiter mehr ausweiten und kommen auf diese Idee.
Gruss Helmut

Das scheint mir historisch so gewachsen zu sein.
Einzel-Wasserzähler sind relativ neumodischer Kram! :wink:
Gibt es seit ??? (ich rate: erst seit den 50er-Jahren).
Es gibt aber jede Menge Häuser, die viel älter sind.

Wenn ich Stadtwerke wäre, würde ich auch beim bisherigen System bleiben und nicht für alte Häuser einen Vertragspartner und für neuere Häuser 100 Vertragspartner haben wollen. :wink:

Ich kenne noch Strom- und Gaszähler direkt in jeder Wohnung.

Gruß
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Es befindet sich je ein eigener Wasserzähler in den Wohnungen. Die Zähler sind mit Kennzeichnung des Wasserversorgers versehen. Der Wasserversorger schließt Verträge mit den einzelnen Wohnungsbesitzern. Früher war es selbstgenutzes Eigentum, jetzt soll vermietet werden.

Spricht etwas dagegen, den Vertrag direkt mit dem Versorger abzuschließen?

Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt seit der Strommarktliberalisierung 1998 vor, dass sich jeder Mieter frei für einen Stromanbieter unabhängig vom Sitz des Anbieters entscheiden kann.
Es sei denn es liegen keine Einzelverbrauchszähler vor (gibt es durchaus noch).

Beim Wasser kannst du dir den Anbieter nicht frei wählen, also benötigst du aus dem Recht der freien Wahl auch keine Einzelverbrauchszähler. Allerdings gibt es in einzelnen Landesbauordnungen auch die Pflicht zum Einbau von Einzelverbrauchszählern für Kaltwasser. Für den Vertrag mit dem Versorger sind diese trotzdem unerheblich, da dieser für alle Mieter ohnehin der Gleiche wäre.

iss so…beim Müll ist es zB. bei uns hier auch so: Vertrag wird mit dem Grundstückseigentümer geschlossen…ned mit dem Bewohner
Gruß

So gefragt nicht, wenn der Versorger es anbietet und so abrechnen will.
Als Mieter würde man ja so auch beim Zählertausch die Kosten sparen, die muss nun der Versorger allein tragen und kann sie nicht umlegen wie der Vermieter.
Das ist aber einkalkuliert in den Wasserpreis oder Grundpreis.

MfG
duck313

Ja. Zulässig, für alle Beteiligten einfacher und auch immer häufiger anzutreffen.

Gratuliere zur „besten Antwort“.
Die wollte der TE hören!

… und für dle Mieter/Bewohner teurer, weil die Stadtwerke vermutlich dann die jährliche Zählergrundgebühr (ca. 50,- Euro) für jede Wohnung berechnen. Oder nicht?

Gruß
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Miete für den Zähler zahlt man so oder so. Entweder an die Stadtwerke oder an den Dienstleister, der die Verbrauchserfassung für den Eigentümer oder die Hausverwaltung durchführt.

Hallo Gudrun,

er hat nicht deswegen die beste Antwort bekommen, weil ich die Antwort hören wollte, sondern weil er kuz und knapp auf die gestellte Frage geantwortet hat. Da der fiktive Wohnungseigentümer derzeit etliche Sachen zu regeln hat, wollte er womöglich keine Nebendiskussionen, sondern erhoffte sich eine kurze, präzise Antwort, die ihm auch weiterhilft.

Dies kann man bei dir nicht sagen. Nein, in dem Haus hat eben jede Wohnung einen eigenen Wasserzähler und nicht nur das ganze Haus einen Anschluss. Und ja, der Wasserversorger schließt mit den Wohnungsbesitzern die Verträge, sonst hätte der selbstnutzende Vor-Eigentümer nicht sämtliche Abrechnungen bekommen. Und ja, es gibt eine Zähler-Grundgebühr, die ist aber relativ niedrig für niedrige Durchflüsse und man hat eben den Vorteil, dass man genau seinen Verbrauch abgerechnet bekommt und nicht auf einen ungenauen Schlüssel angewiesen ist. Und wie teuer es letztendlich wird, ist egal, denn das zahlt der Mieter so oder so. Entweder über die Nebenkosten oder eben direkt, und genau dies war die Frage.

Trotzdem natürlich danke für deine Antwort.

Hi,

sorry, ich wollte auch keine Nebendiskussion anzetteln. sondern hatte nur meine kleine Welt vor Augen (paar Grundstücke in 2 verschiedenen Städten) und überall gibt es nur 1 Hauptzähler und ob + wieviel Zwischenzähler hinter diesem Hauptzähler liegen, interessiert die Stadtwerke nicht.

Ich kann es mir eben praktisch nicht vorstellen. Es gibt also bei Dir einen Hauptanschluß ohne Hauptzähler?
Und in der Stadt/Gemeinde wird kein Niederschlagswasser erhoben?
Falls doch, das regeln Deine Stadtwerke auch direkt über die Bewohner?

Bei mir wird in der einen Stadt jede noch so kleine Hofeinfahrt mit Niederschlagswasser berechnet, in der anderen Stadt nur bei Grundstücken >1.000 qm.

Für genaue Verbrauchsberechnung bin ich auch, das geht aber auch mit Zwischenzählern.

Ich finde allerdings, wenn man eh’ eine Nebenkosten-Abrechnung machen muß, kommt es doch dabei auf eine Position mehr oder weniger nicht an.

Gruß
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