Wasser-(Eingriffs-)Rechtsfrage zu Querbauwerk zugu

Es betrifft die Planung eines Querbauwerkes (Schöpfwerk) in einem Vorfluter und das bevorstehende Planfeststellungsverfahren. Aus ökologischen Gründen (nachhaltiger Hochwasserschutz, Schutz von Bruch-und Auwald und Naßwiesen etc.) möchte ich den Bau vermeiden. Zweck des Schöpfwerkes ist, Ackerland und einige Keller von Hochwasser frei zu halten. Als Alternative hat der Planer zwar die Vergrößerung des Querschnitts der Gräben rechnerisch simuliert. Ergebnis: Fassungsvermögen für ausreichende Rückhaltung zu klein. Es gibt aber noch weitere mögliche Alternativen, die aber vermutlich deshalb nicht untersucht werden, weil sie für Wasserbauer und Wasserwirtschaftler unbequehm und fachfremd sind, nämlich die Ableitung von Wasser in zwei Bruchwaldgebiete und Öffnung von früher verrohrte Gräben, um das Wasser möglichst lange in der Landschaft zu behalten. Dieses Ziel ist m.E. auch Intention der neuen Wassergesetze und des Raumordnungsrechts. Frage: Wie kann ich erreichen, daß bereits im Vorfeld des PFV diese Varianten ausreichend untersucht werden? Auch im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie der EU? Erfahrungsgemäß ist es zu spät, wenn das PFV ohne diese Untersuchungen durchgeführt wird, da man dann auf das Klageverfahren angewiesen ist, und als Laie die Effizienz der Varianten nicht abschätzen kann.

Hallo Gerhard,

Wie kann ich erreichen, daß bereits im Vorfeld des PFV diese
Varianten ausreichend untersucht werden? Auch im Hinblick auf
die Wasserrahmenrichtlinie der EU? Erfahrungsgemäß ist es zu
spät, wenn das PFV ohne diese Untersuchungen durchgeführt wird,
da man dann auf das Klageverfahren angewiesen ist, und als Laie
die Effizienz der Varianten nicht abschätzen kann.

Hast Du ev. jemanden zur Hand, der son etwas beurteilen kann, ev. Referenzprojekte kennt ? Ich denke an Professoren oder ev. BUND ? Versuch eine Grobschätzung zu bekommen und nimm dann -mglst. persönlich- mit dme zuständigen Umweltamt -beim Landkreis/Regierungspräsidium auf- um auf diese Variante hinzuweisen. Vielleicht kann diese Behörde auch vor dem Planfestsrtellungsverfahren Untersuchungen in die Richtung anstosssen.
Der andere Weg wäre über Politiker (die Bundestagswahl kommt gerade…) das TRhema in die Diskussion zu bringen. Wenn das zuständige Parlamentsausschuss (Kreis/landtag) dazu tagt, kann diese idee auch von der Verwaltung untersucht werden.

Tschuess Marco.

hallo gerhard,
es ist zwar schon zwei wochen nach deiner frage, aber vielleicht bringt es dir dennoch noch was. das PFV ist also noch nicht eröffnet? das ist gut. folgendes fällt mir ohne ortskenntnis spontan ein:

  1. UVP
    okay, dann gilt die neue fassung des UVPG. ich kenne das vorhaben nicht genau genug, aber lade dir beim bundesumweltministerium http://www.bmu.de/fset1024.php mal das neue UVPG down. dann lese dir den anhang 1 durch. aus diesem müsste vermutlich hervorgehen, dass das vorhaben UVP-pflichtig ist. wenn es uvp-pflichtig ist, besteht mittlerweile im verfahren die pflicht, alternativen zu untersuchen und zu beurteilen und die entscheidung zu begründen. das gesetz ist erst letzten spätsommer in kraft getreten, es bestehen also noch keine grossen erfahrungen im umgang damit. daher würde ich raten, das verfahren, auch wenn es läuft, genau zu beobachten und dir auf jeden fall die öffentlich ausgelegten unterlagen (auch die öffentlichbeteiligung ist zumindest theoretisch gestärkt worden). spitze örtliche naturschutzverbände darauf an, finde selbst heraus, wer die genehmigungsbehörde ist (die behörde, die das verfahren durchführt), schreibe sie an, frühzeitig!! so früh, dass du eventuell noch einfluss auf das der UVP vorgelagerte scoping-verfahren hast, in dem der untersuchungsumfang festglegt wird!!!

  2. FFH?
    versuche herauszufinden, ob das verfahren innerhalb eines FFH schutzgebietes liegt oder einfluss darauf haben könnte (wo grössere auwaldbestände bzw. deren relikte sind, findet man auch häufig FFH schutzgebiete oder schutzgebiete nach der vogelschutzrichtlinie). achte darauf, dass das im verfahren berücksichtigt wird.

letztendlich wird es immer schwer sein, als laie die untersuchten varianten und die ‚ehrlichkeit‘ der untersuchungen zu beurteilen. selbst ich als ‚fachfrau‘ (ich mache selber solche untersuchungen) habe es schwer, die mir zugelieferten gutachten auf vollständigkeit und neutralität zu beurteilen. dagegen hilft letztendlich nur eines: viele augen sehen viel mehr, also führe keinen einsamen kampf gegen windmühlen, hol dir verbündete ins boot. und die findest du in der regel vor allem bei den privaten naturschutzverbänden wie BUND, NABU und auch örtlichen gruppen.

wenn du fachfragen hast, du kannst mir auch mailen
viele grüsse, muschel