Wir nehmen mal an A hat jetzt eine Doppelhaushälfte gekauft, erbaut 1960, er erfährt von einer Wasserleitung die auch zur NachbarDHH führt und dort im Keller endet und auch genutzt wird.
So erklärt sich auch sein Wasserverbrauch, nachdem er davon erfuhr, von einem ehemaligen Mieter der vor 2 Jahrzehnten dort wohnte.
Was kann A tun um diese Wasserleitung zum Nachbarn zu schließen.
Was sollte er tun.
Kann er das überhaupt verlangen, muss er nicht selbst seine Leitung schließen und sei der Aufwand noch so gro0. Das wird der nämlich werden weil die Leitung verläuft offenbar in Fundamenttiefe und wurde bei dem Bau des Hauses angelegt ist somit nicht ohne größten Aufwand zu schließen. Am einfachsten wäre es einen Stopfen beim Nachbarn anzubringen.
Da der Leitungsverlauf nicht erkennen lässt wo der Abzweig zum Nachbarn hin erfolgt.
sorry, aber könntest Du den Sachverhalt mal in verständlichen Worten und mit einer eindeutigen Frage formulieren?
Momentan verstehe ich die Sache so, dass die Versorgungsleitung unter dem Haus liegt und beide Parteien hieran angeschlossen sind. Demnach dürften ja wohl auch beide ihren eigenen Wasserzähler haben, und damit ist der Fall doch wohl OK?
Oder hängt das Nachbarhaus hinter dem eigenen Zähler und wird vom eigenen Haus aus mitversorgt? Kann ich mir kaum vorstellen, dass es so etwas gibt, wäre aber dann auch eigentlich kein Problem, weil der Nachabr dann ja wohl einen eigen Zähler haben müsste und die Wasserkosten dann über die Differenz berechnet und abgerechnet werden können (nicht anders als im Mehrfamilienhaus).
Wo liegt also das Problem, und warum soll die Leitung dicht gemacht werden? Willst Du dem Nachbarn wegen besonders „freundschaftlicher“ Beziehungen das Wasser abgraben? Stört es dich, dass unter deinem Fundament eine Leitung zum Nachbarhaus liegt? Daran ist nichts zu ändern, vermutlich ist die sogar über ein Notleitungsrecht nach § 916 BGB im Grundbuch eingetragen.
Gruß vom Wiz
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sorry, aber könntest Du den Sachverhalt mal in verständlichen
Worten und mit einer eindeutigen Frage formulieren?
Momentan verstehe ich die Sache so, dass die
Versorgungsleitung unter dem Haus liegt und beide Parteien
hieran angeschlossen sind. Demnach dürften ja wohl auch beide
ihren eigenen Wasserzähler haben, und damit ist der Fall doch
wohl OK?
Es hängt ein Wasserhahn im Keller des Nachbarhauses an dem eigenen Zähler und wird vom eigenen Hausanschluss aus mitversorgt!
Das ist so als ob Ihr Nachbar bei Ihnen Wasser zapfen kommt.
freundlicher Gruß
Leenders
Ps die haben für den Rest eine eigene Leitung zur Straße mit eigener Uhr.
Es hängt ein Wasserhahn im Keller des Nachbarhauses an dem
eigenen Zähler und wird vom eigenen Hausanschluss aus
mitversorgt!
Das ist so als ob Ihr Nachbar bei Ihnen Wasser zapfen kommt.
OK, dann ist die Sache doch ganz einfach. Entweder der Nachbar stimmt einem Zwischenzähler oder einer pauschalen Kostenregelung zu (weil er den Hahn an der Stelle braucht und eine Uminstallation natürlich kräftig ins Geld geht), oder man beauftragt den Wasserversorgung mit einer Verplombung des Anschlusses. Sollte der Nachbar sich dann weigern, die Versiegelung zuzulassen, müsste man ggf. auf Zustimmung klagen.