Hallo
Wenn der Keller Bestandteil des Mietvertrages ist,
und nicht nur zur Mitbenutzung vereinbart wurde…
Fällt da eine Nutzung des Wasch/Trockenraumes drunter?
Solche Gemeinschaftsräume sind eine freiwillige Leistung des VM, wenn sie nicht ausdrücklich im Vertrag mitvermeitet wurden.
Imho siehtr das aktuelle Baurecht vor, solche Räume zu bauen, ein Plicht sie auch zu vermieten gibt es aber nicht.
Nur mal so aus der Sicht eines möglichen Mieters: Wird denn
nicht eine Wohnung auch wegen des Umfeldes gemietet?
Ein ein möglicher Mieter hat immer ganz bestimmt Vorstellungen warum der M genau diese Wohnung haben möchte.
Wenn für den M das Umfeld an erster Stelle steht, kann der M dies innerhalb von 3 Monaten ändern falls es de M nicht mehr gefällt (das kommt recht häufig vor), der VM dagegen nicht (heißt ja nicht umsonst Immobilie)
Werden
nicht höhere Mieten dafür gezahlt/akzeptiert, dass das Haus in
Ordnung ist
Das Haus muß in einem Zustand sein, den niemand gefährdet und funktioniert, sonst nichts.
Wurde den im MV vereinbart, das alles „im Umfeld“ (wie weit dasa auch immer sein mag) iO sein muß, damit die Miete fließt?
Wie hoche wäre der Einfluß des VM darauf?
und sogar die Wohngegend gut ist.
Hier gilt Angebot und Nachfrage, die den Preis gestimmen.
Behält eine
Wohnung in einem Haus denn ihren (Miet-)Wert, selbst wenn das
Haus rundherum zerfällt?
Diese Frage kann nur die Nachfrage dafür beantworten.
Paris Zentrum kostete der m² 30€, egal was es für ein Loch wäre…
Krass gesprochen: Ein Mieter sollte
deiner Meinung (bzw. der von dir zitierten Rechtslage) nach
keinen Anspruch auf Mietminderung haben, selbst wenn sich der
Weg zur Wohnung eine Kloake verwandelt hat eben weil der Weg
nicht Bestandteil des Mietvertrages ist?
Auf die Zugangsmöglichkeit kommt es an. Die Optik mag für alle Beteiligten unschön sein.
Nach meinem rechtlich
unerheblichen Menschenverstand
gut
gehört das aber zur Mietsache
dazu,
Ja, im Rahmen der Funtionalität und Gefährdungsfreiheit, s. o., auf dem Mietshausgrundstück. Für die Sauberkeit bezahlt ZB der M in der BKV.
selbst wenn es nicht explizit im Vertrag genannt ist.
Der M hat die Wohnquadratmeter für sich, der VM den Rest. Hier wird wieder über Geld anderer Leute gesprochen. Der M könnte dem VM doch anbieten mit dem Geld des M optische Abhilfe zu schaffen.
Das ist „common sense“ finde ich.
Klar, aber hier nur wenn es nicht das eigene Geld betrifft. So sieht es diese Gesetzgebung vor. Alles andere würde langfristig dazu führen, das keiner mehr das Risiko einer Vermietung eingeht. Das Risiko ist auch heute schon groß genug.
Sieht das der Gesetztgeber
tatsächlich so anders, habe ich dich mißverstanden?
…anscheinend fehlen wohl die Grundlagen…
Im GG ist zB das Recht auf Eigentum und damit Bestimmung darüber festgeschrieben. Meistens möchten die M das auch für sich so.
Die Geräusche von Trocknungsanlagen im Keller dürften
dahingegen unerheblich sein, es sei denn sie wären in den
Wohnungen hörbar.
Postulieren wir, dass man sie wirklich hört in der Wohnung -
besonders natürlich Nachts, wenn sonst alles leise ist. Was
ändert das?
Nichts, weil dies hier ein Weg zur Abhilfe wäre.
Streitet man dann um dB?
Genau, es kommt sogar einer zum Messen. Dabei geht ea auch nicht um das ob, sondern darum wie die Störung zu bewerten wäre.
vlg MC