Wasser im Haus - Mietminderung

Hallo,

hier mal ein abstrakter Fall, zu dem ich gerne eure abstrakte Meinung wissen möchte:

In einem Haus einer Eigentümergemeinschaft habe es einen Wasserschaden gegeben. Der Kellerboden sei herausgerissen worden und Trocknungsgeräte seien aufgestellt. Die Türen zu den Kellerräumen müssen offenbleiben, damit die Räume getrocknet werden können. Monatelang sei die Trocknung nicht weiter beobachtet worden, dann sei erkannt worden, dass die Trocknung nicht erfolgreich sei, weil die Schadensquelle nicht erkannt/repariert sei. Die Versicherung der Eigentümergemeinschaft habe dann die Zahlung eingestellt, die Trocknungsgeräte wurden abgebaut, weiterhin dringe Wasser ein, Boden und Wände seine nass und es gäbe auch schon dadurch verursachte Schimmelbildung and Wänden und Möbeln.

Mir dünkt, hier hätte die Hausverwaltung Mist gebaut, da nie ernsthaft der Verlauf der Trocknung beobachtet wurde. Wie seht ihr das?

Und: Könnten Mieter in solch einem Falle eine Mietminderung verlangen? Wenn ja: wie viel? Immerhin ist der Keller pfui, in den Kellerräumen kann der Mieter nichts lagern, weil die Türen offen stehen müssen (wg. Diebstahl), dann der Schimmel, und was ist mit dem Krach der Trocknungsgeräte? Was würdet ihr sagen?

Gibt es für sowas Referenzfälle? Weiss da jemand was?

Vielen Dank schonmal & VG
Jochen

Theoretisch möglich, aber es fehlen Angaben um zum Sachverhalt was zu sagen.
Gruß tom

Wenn der Keller Bestandteil des Mietvertrages ist, kann der Mieter bei fehlender Möglichkeit der Kellernutzung in etwa 5 % Mietminderung in Ansatz bringen. Voraussetzung natürlich, dass hier wirklich ein Keller mitvermietet wurde und nicht nur z. B. eine Abstellkammer. Die Frage ist immer, ob man wegen solcher Beträge überhaupt einen Rechtsstreit anzetteln möchte.

Die Geräusche von Trocknungsanlagen im Keller dürften dahingegen unerheblich sein, es sei denn sie wären in den Wohnungen hörbar.

Wenn der Keller Bestandteil des Mietvertrages ist,

Fällt da eine Nutzung des Wasch/Trockenraumes drunter?

Nur mal so aus der Sicht eines möglichen Mieters: Wird denn nicht eine Wohnung auch wegen des Umfeldes gemietet? Werden nicht höhere Mieten dafür gezahlt/akzeptiert, dass das Haus in Ordnung ist und sogar die Wohngegend gut ist. Behält eine Wohnung in einem Haus denn ihren (Miet-)Wert, selbst wenn das Haus rundherum zerfällt? Krass gesprochen: Ein Mieter sollte deiner Meinung (bzw. der von dir zitierten Rechtslage) nach keinen Anspruch auf Mietminderung haben, selbst wenn sich der Weg zur Wohnung eine Kloake verwandelt hat eben weil der Weg nicht Bestandteil des Mietvertrages ist? Nach meinem rechtlich unerheblichen Menschenverstand gehört das aber zur Mietsache dazu, selbst wenn es nicht explizit im Vertrag genannt ist. Das ist „common sense“ finde ich. Sieht das der Gesetztgeber tatsächlich so anders, habe ich dich mißverstanden?

Die Geräusche von Trocknungsanlagen im Keller dürften
dahingegen unerheblich sein, es sei denn sie wären in den
Wohnungen hörbar.

Postulieren wir, dass man sie wirklich hört in der Wohnung - besonders natürlich Nachts, wenn sonst alles leise ist. Was ändert das? Streitet man dann um dB?

Danke und VG
Jochen

Hallo

Wenn der Keller Bestandteil des Mietvertrages ist,

und nicht nur zur Mitbenutzung vereinbart wurde…

Fällt da eine Nutzung des Wasch/Trockenraumes drunter?

Solche Gemeinschaftsräume sind eine freiwillige Leistung des VM, wenn sie nicht ausdrücklich im Vertrag mitvermeitet wurden.
Imho siehtr das aktuelle Baurecht vor, solche Räume zu bauen, ein Plicht sie auch zu vermieten gibt es aber nicht.

Nur mal so aus der Sicht eines möglichen Mieters: Wird denn
nicht eine Wohnung auch wegen des Umfeldes gemietet?

Ein ein möglicher Mieter hat immer ganz bestimmt Vorstellungen warum der M genau diese Wohnung haben möchte.

Wenn für den M das Umfeld an erster Stelle steht, kann der M dies innerhalb von 3 Monaten ändern falls es de M nicht mehr gefällt (das kommt recht häufig vor), der VM dagegen nicht (heißt ja nicht umsonst Immobilie)

Werden
nicht höhere Mieten dafür gezahlt/akzeptiert, dass das Haus in
Ordnung ist

Das Haus muß in einem Zustand sein, den niemand gefährdet und funktioniert, sonst nichts.
Wurde den im MV vereinbart, das alles „im Umfeld“ (wie weit dasa auch immer sein mag) iO sein muß, damit die Miete fließt?
Wie hoche wäre der Einfluß des VM darauf?

und sogar die Wohngegend gut ist.

Hier gilt Angebot und Nachfrage, die den Preis gestimmen.

Behält eine
Wohnung in einem Haus denn ihren (Miet-)Wert, selbst wenn das
Haus rundherum zerfällt?

Diese Frage kann nur die Nachfrage dafür beantworten.
Paris Zentrum kostete der m² 30€, egal was es für ein Loch wäre…

Krass gesprochen: Ein Mieter sollte
deiner Meinung (bzw. der von dir zitierten Rechtslage) nach
keinen Anspruch auf Mietminderung haben, selbst wenn sich der
Weg zur Wohnung eine Kloake verwandelt hat eben weil der Weg
nicht Bestandteil des Mietvertrages ist?

Auf die Zugangsmöglichkeit kommt es an. Die Optik mag für alle Beteiligten unschön sein.

Nach meinem rechtlich
unerheblichen Menschenverstand

gut

gehört das aber zur Mietsache
dazu,

Ja, im Rahmen der Funtionalität und Gefährdungsfreiheit, s. o., auf dem Mietshausgrundstück. Für die Sauberkeit bezahlt ZB der M in der BKV.

selbst wenn es nicht explizit im Vertrag genannt ist.

Der M hat die Wohnquadratmeter für sich, der VM den Rest. Hier wird wieder über Geld anderer Leute gesprochen. Der M könnte dem VM doch anbieten mit dem Geld des M optische Abhilfe zu schaffen.

Das ist „common sense“ finde ich.

Klar, aber hier nur wenn es nicht das eigene Geld betrifft. So sieht es diese Gesetzgebung vor. Alles andere würde langfristig dazu führen, das keiner mehr das Risiko einer Vermietung eingeht. Das Risiko ist auch heute schon groß genug.

Sieht das der Gesetztgeber
tatsächlich so anders, habe ich dich mißverstanden?

…anscheinend fehlen wohl die Grundlagen…

Im GG ist zB das Recht auf Eigentum und damit Bestimmung darüber festgeschrieben. Meistens möchten die M das auch für sich so.

Die Geräusche von Trocknungsanlagen im Keller dürften
dahingegen unerheblich sein, es sei denn sie wären in den
Wohnungen hörbar.

Postulieren wir, dass man sie wirklich hört in der Wohnung -
besonders natürlich Nachts, wenn sonst alles leise ist. Was
ändert das?

Nichts, weil dies hier ein Weg zur Abhilfe wäre.

Streitet man dann um dB?

Genau, es kommt sogar einer zum Messen. Dabei geht ea auch nicht um das ob, sondern darum wie die Störung zu bewerten wäre.

vlg MC

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Danke
Danke für die hilfreiche Antwort!

VG
Jochen