Wasser im keller - was tun ?

hallo liebe www´ler,

mal folgenden fiktiven fall angenommen:

in einem mietshaus mit 3 parteien würde man feststellen, das beim treppenabsatz der kellertreppe, die in den gemeinschafts- und wäschekeller führt, bei starken regenfällen wasser von aussen durch die wand eintritt und zwar in einer solchen menge, dass die dort liegende fußmatte sich vollsaugt und tage später noch durchnässt wäre.

der vermieter würde hierüber informiert, würde sich dahingehend äußern, das das problem bekannt sei, er sich hierum kümmern würde. nun wären ca. 2 wochen ins land gezogen, ohne dass sich vermieter oder hausverwaltung jedoch den schaden betrachtet hätten.

wie solle man in solch einem fall vorgehen, wenn in der mietergemeinschaft bekannt wäre, dass der vermieter bei gemeldeten schäden gerne mal „vergesslich“ würde und die behebung solch fiktiver schäden meist über mehrere monate verschleppt würden.

danke für hilfreiche hinweise,

der jörg

Hi,

hallo liebe www´ler,

mal folgenden fiktiven fall angenommen:

in einem mietshaus mit 3 parteien würde man feststellen, das
beim treppenabsatz der kellertreppe, die in den gemeinschafts-
und wäschekeller führt, bei starken regenfällen wasser von
aussen durch die wand eintritt und zwar in einer solchen
menge, dass die dort liegende fußmatte sich vollsaugt und tage
später noch durchnässt wäre.

Also die Fußmatte trocknet besser, wenn man sie mal ne Weile in den Hof oder so legt :wink:

der vermieter würde hierüber informiert, würde sich
dahingehend äußern, das das problem bekannt sei, er sich
hierum kümmern würde. nun wären ca. 2 wochen ins land gezogen,
ohne dass sich vermieter oder hausverwaltung jedoch den
schaden betrachtet hätten.

Die nasse Fußmatte? Hast Du immer schön nachgegossen?

wie solle man in solch einem fall vorgehen, wenn in der
mietergemeinschaft bekannt wäre, dass der vermieter bei
gemeldeten schäden gerne mal „vergesslich“ würde und die
behebung solch fiktiver schäden meist über mehrere monate
verschleppt würden.

Ok, in diesem Falle solltet Ihr Vermieter und Hausverwaltung nachweisbar informieren, da ihr als Mieter Schäden an der Mietsache sofort melden müßt, sonst müßt Ihr noch selbst für Folgeschäden aufkommen.

Wird durch das Wasser im Keller der Keller in seiner Nutzung eingeschränkt, könnt Ihr die Kaltmiete kürzen, so wie ich alte Anfragen im Gedächtnis habe, aber max. 5% (wenn nicht sogar 3%, am Besten, hoffen, daß Günter hier vorbeischaut)

Die Frage ist, woher kommt das Wasser:
Aus dem Bodenablauf oder anderem Teil der Kanalisation (die halt bei „Überfüllung“ mal überläuft, was ich für eher wahrscheinlich halte), dann muß die Rückstauklappe überprüft werden.

Ob das auch eine Ersatzvornahme rechtfertigt, weiß ich nicht.

Kommt das Wasser aber wirklich durch die Wand, dann scheint die Drainage nicht zu funktionieren dann sind die Wände wohl auch klatschnaß. Das kann zu Schimmelbildung und erhöhten Heizkosten führen. Falls dadurch Mehrkosten entstehen, kann die Miete auch gekürzt werden.
Da dieses dann auch noch andere Handlungen nach sich ziehen kann, einfach ein neues Posting aufsetzen, vielleicht gibts da kundigere Antworten.

Grüßle

Winni