Wasser im Keller wer zahlt? Hilfe!?

Guten Tag,
ich habe folgendes Problem wir wurden heute Vormittag rausgeklingelt und es wurde ein Wassereinbruch im Kellerraum festgesellt, von einem unserer Hausmitbewohner. Ich will kurz anmerken das wir in einem Mehrpateinen haus wohnen (8 Mietpartein)
so nun zur Sachlage: Nach bemerken des wasser wurde eine Firma geholt die das Wasser abdrehete und dan denn Punkt suche wo das Wasser herkam dies war schnell gefunden. So nun Standen bis dato 20cm Wasser in den Kellerräumen. Einige Sachen von uns die im Keller gelagert waren sind nun nicht mehr zugebrauchen und kaputt. Nun zur Frage wer zahlt den uns entstanden Schaden. Die Hausrat oder die Versicherung des Vermieters??

Ich danke für rasche Antwort
Hoppel226

Hallo,

die Hausrat zahlt für ausrangierten Hausrat im Keller nur den Zeitwert.
Auch die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers zahlt ( sofern schuldhaft verursacht) nur den Zeitwert.

Hausrat, der zum Gebrauch im Keller war (Waschmaschine, etc) wird zum Neuwert ersetzt.

Du kannst den Schaden Deiner Hausratversicherung melden, u.U. nehmen die Regress bei der Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers.
Das kann Dir dann aber wurscht sein, damit hast Du keine Scherereien.

VG
Melanie

Hallo Melanie,

absolut richtig ! Super Antwort !

Richtig formuliert heisst es, Eigen geht vor Fremd-Versicherung.

In diesem Fall:
Eigen: Hausratvers.
Fremd: Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtvers. des Eigentümers.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

In diesem Fall:
Eigen: Hausratvers.
Fremd: Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtvers. des Eigentümers.

nach dem eingangs Geschilderten ist hier die Leitungswasser-Versicherung des Eigentümers zuständig.

Gruß Gudrun

Hallo Gudrun,

In diesem Fall:
Eigen: Hausratvers.
Fremd: Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtvers. des Eigentümers.

nach dem eingangs Geschilderten ist hier die
Leitungswasser-Versicherung des Eigentümers zuständig.

Das ist nur im Prinzip richtig, aber nicht für diesen Schaden. Die Gebäude-Leitungs-Wasser-Versicherung zahlt nur Schäden am Gebäude. Nicht aber die beweglichen Sachen der Mieter. Diese werden, wie schon richtig beschrieben, von der Hausrat und bei Verschulden von der Haftpflicht gezahlt.

Gruß Woko

Ich möcht mich für die hilfreichen Antworten bedanken. Es hat mir doch sehr geholfen.

Gruß Hoppel226