eine Frage aus Interesse: Jemand hat mir erzählt, dass die Mitarbeiter in einem „warm verarbeitenden Betrieb“ im Sommer ein Anrecht auf (kostenlos und ausreichend) Wasser haben.
Ist das so? Wo ist das geregelt? Gilt das in Bezug auf das Wort „Sommer“ (ist ja im Moment Sommer aber warm ist es nicht) oder ab xy°C? (Bei einem Betrieb vom 200 Leuten stelle ich mir das recht kostenintensiv für den Chef vor.)
dieses Anrecht ist in Betriebsvereinbarungen festgeschrieben, vielleicht sogar in Tarifverträgen. Gesetzliche Regelungen wird es dazu nicht geben, schließlich wird der Gesetzgeber hoffentlich niemandem vorschreiben, wie er seinen Durst zu löschen hat. Oder vielleicht doch?
Wenn ich Chef im Walzwerk wäre, könnte ich an jedem Arbeitsplatz einen Wasserhahn anbringen und Trinkbecher danebenstellen. Und dann kommst Du und erzählst mir, das Wasser wäre zu kalkig. Daraufhin baue ich eine Entkalkungsanlage ein, worauf dein Bruder (arbeitet auch im Walzwerk) auf die Gefahr des Verkeimens hinweist. Deshalb drücke ich den Betriebsangehörigen 20 Euro pro Woche in die Hand, damit sie sich ihren Plempel selbst kaufen - mit dem Ergebnis, dass die eine Hälfte Bier säuft und die andere das Geld zur Bank trägt, bis sie aussehen wie die luftgetrocknete Mettwurst. Ich lebe übrigens vom Flaschenpfand, weil keine Sau das Leergut aufräumt. Daraufhin kommt mir das Ordnungsamt auf den Hals, ich sperre das Walzwerk zu und mache eine Trinkhalle auf, zu dem Thema bin ich jetzt nämlich Experte.
Ein Traum? Ein Albtraum? Warten wir’s ab. Die EU regelt die Einordnung von Gewürzgurken in Handelsklassen nach dem Krümmungsradius derselben, es besteht also durchaus Hoffnung auf eine allseits gerechte Lösung, die alle Gesichtspunkte und Interessengruppen berücksichtigt.
Ganz einfach!
Hallo timid!
§ 29 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung -
ArbStättV sagt
"
[…] Trinkwasser oder ein anderes alkoholfreies Getränk muss den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden. "
Alles Klar??? Und das gilt sommers wie winters.
Gruß
Der Wanderer
§ 29 der Verordnung über Arbeitsstätten
(Arbeitsstättenverordnung -
ArbStättV sagt
"
[…] Trinkwasser oder ein anderes alkoholfreies Getränk muss
den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden. "
Ok, ich hatte das so verstanden, dass „Mineralwasser“ (also nicht Wasser aus der Leitung) zur Verfügung gestellt werden muss. Also hab ich da entweder was falsch verstanden (soll vorkommen) oder derjenige irrt sich einfach in Bezug darauf, wo das Wasser rauskommen muss (Leitung oder Flasche).
Alles Klar??? Und das gilt sommers wie winters.
Ja, ich danke dir. Ich hatte mir echt nicht vorstellen können, dass es dazu überhaupt irgendeine Regelung gibt. Aber wie schon das Beispiel „Schuhe vor der Wohnungstür“ (Mietbrett) zeigt: Es gibt scheinbar nichts, was es nicht gibt
eine Frage aus Interesse: Jemand hat mir erzählt, dass die
Mitarbeiter in einem „warm verarbeitenden Betrieb“ im Sommer
ein Anrecht auf (kostenlos und ausreichend) Wasser haben.
Es gibt in den Arbeitsstättenverordnungen anwisungen, daß betimmte Berufszweige mit Trinkwasser zu versorgen sind.
Es gibt auch einige Berufe (schweißer z.B. und Bergleute, die ein anrecht auf einen 1/2 Liter Milch pro Tag haben)
In der Arbeitsst6ättenverordnung ist das allerdings nur allgemein geregelt. Näheres ist in den Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt.
Ist das so? Wo ist das geregelt? Gilt das in Bezug auf das
Wort „Sommer“ (ist ja im Moment Sommer aber warm ist es nicht)
oder ab xy°C? (Bei einem Betrieb vom 200 Leuten stelle ich mir
das recht kostenintensiv für den Chef vor.)
Nun es ist kostenintensiver Arbeitsausfälle durch matte ermüdete oder Kreislaufkranke Mitarbeiter zu haben als einen Wasserhahn mit „trinkbarem“ Wasser zu installieren.
Zudem gibt es heutzutage die Varianten, daß die Erzeugung von Kaffee oder Tee durchaus geduldet ist und auch oftmals Trinkwasserballons aufgestellt werden.
Was aber ein „MUSS“ ist, ist daß bei „schweißtreibenden“ Arbeiten zumindest eine Möglichkeit vorhanden ist Getränke zu kaufen (Automat)
ist wohl alles „geregelt“ was einem der hausverstand sagt? wenn es heiß ist (egal warum, ob wetter oder die arbeitsumgebung) und man trinkt nicht, kann das fatale folgen bis zum kreislaufversagen haben. naja wenn ein chef das gerne haben will, daß seine mitarbeiter umkippen, sich krank schreiben oder langsam austrocknen, bitte, dann „regelt“ das halt…
ist wohl alles „geregelt“ was einem der hausverstand sagt?
wenn es heiß ist (egal warum, ob wetter oder die
arbeitsumgebung) und man trinkt nicht, kann das fatale folgen
bis zum kreislaufversagen haben. naja wenn ein chef das gerne
haben will, daß seine mitarbeiter umkippen, sich krank
schreiben oder langsam austrocknen, bitte, dann „regelt“ das
halt…
mal so zur Anmerkung: Ich bin weder der Arbeitnehmer, der verdurstet, weil er einen „bösen Chef“ hat noch bin ich der böse Chef, der seinen Arbeitsnehmern das Trinken verbieten will.
Mir wurde nur einfach erzählt, dass es eine Regelung gäbe, die den Arbeitgeber (in einem „warm verarbeitenden Betrieb“ (wurde mir genau so gesagt)) verpflichtet, kostenlos Wasser (nicht Wasser aus der Leitung sondern Mineralwasser) bereit zu stellen.
Da ich insgeheim noch daran glaube, dass nicht jeder Furz in Deutschland geregelt ist habe ich einfach nachgefragt (und festgestellt, dass zumindest dieser „Furz“ eine Regelung bekommen hat).
Das ist alles, ok?
Dass nicht trinken Folgen haben kann ist m. E. fast jedem klar und stand auch nicht zur Debatte.
was in Deutschland alles genauestens geregelt wird?
oh, nicht nur in deutschland… hier, im kanton waadt wo ich wohne, gibt es doch tatsächlich ein gesetz das vorschreibt wann und wielange man die bettwäsche zum lüften aus dem fenster hängen darf… ernsthaft !
grüssli, fred
hier, im kanton waadt wo ich
wohne, gibt es doch tatsächlich ein gesetz das vorschreibt
wann und wielange man die bettwäsche zum lüften aus dem
fenster hängen darf… ernsthaft !
Öhm, naja, in irgendeinem Staat der USA ist es verboten, eine Frau während des Orgasmus zu erschießen (ich glaube, es war nur erschießen, erstechen darf man sie oder so ähnlich).
Man lernt wirklich nie aus, und ich staune immer wieder welche Gesetze es doch gibt. Was einem „Gesetz über das Lüften von Bettwäsche“ bitte vorausgehen? Es muss doch irgendwelche Gründe haben warum diese Gesetze mal irgendwann erlassen wurden…
das gilt nicht nur für „Warm“ arbeitende Betriebe…:=))
Neben den gesetzlichen Vorgaben der Arbeitsstätten-Verordnung und den
Vorschriften der einzelnen BG`en gibt es auch noch in zahlreichen Tarifverträgen sowie in Betrieben entsprechende Vereinbarungen…
In der Regel wird vom AG Mineralwasser oder kalter Tee zur Verfügung gestellt…
…Kostenmäßig fällt das bei „Warm“-Betrieben ehh nicht groß ins Gewicht,
da diese ohnehin immer Mineralwasser für ihre Beschäftigten zur Verfügung stellen/stellten (Krupp/Hoesch) und so ohnehin Großabnehmer-
Rabbatte bei den Getränke-Herstellern bekommen…
unser Recht leitet sich aus Erfahrungen und Grundsätzen her. Man traut uns auch zu, aus Erlebtem auf Vergleichbares zu schließen, deshalb muss nicht jeder Hundsfurz bis ins Kleinste geregelt werden. In England und Amerika hingegen beruht die Rechtsprechung hauptsächlich auf Präzedenzfällen; es hilft also nicht, wenn ein Gericht verbietet, Elefanten im Dorfteich zu waschen - für Nilpferde muss ein eigenes Gesetz erlassen werden. Warum das so ist, möchte ich jetzt nicht erörtern, sonst brüllt gleich wieder jemand „nicht pc!“. Von Waadt weiß ich leider nichts. Liegt das auch in Amerika?
Nebenbei: Mir fällt gerade auf, dass die berüchtigten Sammlungen von irren Gesetzen fast immer keine Gesetze enthalten, sondern Verbote. Kann es sein, dass hier wieder mal ein cultural clash zuschlägt? Bei uns käme doch niemand auf die Idee, ein simples Verbotsschild als Gesetz zu bezeichnen.
Bei uns käme doch niemand auf
die Idee, ein simples Verbotsschild als Gesetz zu bezeichnen.
Da irrst du dich ein wenig. Wenn man sich vom formellen Gesetzesbegriff einmal löst und von materiellem Gesetz spricht, dann fällt jede allgemeine Verhaltensanordnung unter den Gesetzesbegriff.
Das BGB ist materiell genauso ein Gesetz wie das Parkverbot in der Straße X. Beides ist eine Verhaltensanordnung an einen nach Gattungsmerkmalen abgegrenzten Personenkreis - damit materiell ein Gesetz.
Wenn also von Gesetz die Rede ist, muss man aufpassen ob Gesetz im formellen Sinn oder im materiellen Sinn gemeint ist (selbst in Gesetzestexten kann einmal der formelle und einmal der materielle Gesetzesbegriff gemeint sein).
Bei uns käme doch niemand auf die Idee, ein simples Verbotsschild
als Gesetz zu bezeichnen.
Rechtsanwaltsanwärter natürlich ausgenommen.
Tom, hier unterhalten sich schlichte, gesetzestreue Bürger, von denen wohl keiner rechtsphilosophisch geschult ist. Sonst könnten wir hier anfangen zu zanken, ob die 10 Gebote wirklich Gebote genannt werden dürfen.