Wasser in Mietwohnung aus Siphon ausgelaufen

Hallo,

wer ist für den Schaden verantwortlich, wenn in der Küche der Siphon undicht war und dadurch ein Schaden am dort vom Vermieter verlegten Laminat entstanden ist? Muss man als Mieter Anflüsse und dergleichen regelmäßig kontrollieren bzw. ist bei plötzlich auftretenden Schäden trotzdem verantwortlich?

Gruß,
Paran

Verantwortlich ist niemand, sowas kann überall und jedem passieren aber reparatur- und kostenpflichtig ist der Vermieter und das kann durch die Kleinreparaturklausel auch nicht ausgeschlossen werden.


ramses90
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Hallo,

vielen Dank für den Link. Leider erklärt der nur, wer für die Reparaturkosten am Siphon zuständig ist. Der Schaden am Laminat ist allerdings weit erheblicher und hier argumentiert der Vermieter, dass der Mieter den Schaden am Siphon nicht rechtzeitig gemeldet hat und so für den Wasserschaden am Boden verantwortlich ist.
Der Schaden wurde schlicht erst bemerkt, als nach einem Wochenendurlaub Wasser in der Küche ausgelaufen war. Auch die Spüle ist natürlich in Mitleidenschaft gezogen, aber ob der Schaden plötzlich oder langsam aufgetreten ist, lässt sich nicht wirklich feststellen.

Gruß,
Paran

Der Vermieter müsste aber beweisen,dass der Mieter die Leckage kannte und bewusst nichts unternommen hatte, also weder Selbsthilfe noch Meldung an Vermieter,damit der Handwerker schicken konnte.
Und als das Wasser sichtbar auf Küchenboden austrat bemerkte man es ja und hat gehandelt.

ich sehe da kein Versäumnis oder gar Verschulden des Mieters.

Wenn es nur wenig tropft und man in den Unterschrank der Spüle nicht oft reinschaut,weil man da wenig drin zu schaffen hat, kann das schon glaubhaft sein es bleibt länger unbemerkt. Irgendwann wurde es schlimmer und nun trat Wasser gut scihtbar auf dem Fußboden auf. Und das bemerkte man ja.

Aber das mit Abwesenheit erschließt sich mir noch nicht ganz. Denn wenn keiner da ist und spült, dann fließt auch kein Wasser ab. Es steht nur wenig Wasser im Syphon drin ( 1 Tasse etwa). Selbst wenn das komplett ausläuft,ergibt das keine Wasserlache die man gleich bemerkt.

MfG
duck313

Mir schon denn:

Und zwar solange bis niemand übers Wochenende da war um zu bemerken, das Wasser aus dem Spülenunterschrank austrat. Das muss von aussen UND innen solange noch garnichtmal sichtbar gewesen sein bis der Laminatschaden auftrat.
Das war ein Zusammentreffen unglücklicher Umstände die dem Mieter auch nicht anzulasten sind.
ramses90

Der VM müßte doch zumindest ´ne vorgeschriebene Gebäudehaftpflicht haben, warum will er das nicht darüber abwickeln?
Und habt Ihr keine Hausrat- oder Haftpflichversicherung? Wenn man die einschaltet klärt sich in der Regel sehr schnell wer hier zu was verpfichtet ist nämlich, in meinen Augen, der VM!
ramses90

Hallo,

der Vermieter argumentiert, dass der Mieter verpflichtet ist, Zu- und Abflüsse regelmäßig auf Dichtigkeit zu prüfen, also auch ab und zu in den Spülenunterschrank zu schauen. Dies gehöre zum pfleglichen und sachgerechten Umgang mit der Mietsache.

Gruß,
Paran

Servus,

eine

leistet in Fällen, in denen der Eigentümer des Gebäudes haftet. Gegenüber sich selbst kann niemand haften.

Schöne Grüße

MM

Aus einem Siphon kann nicht mehr auslaufen als drin war. Ich kann mir nicht vorstellen, dass durch die kleine Pfütze (die sich auch erstmal im Schrank ausbreitet) ein großer Schaden an einem richtig verlegten (versigelten) Küchen-Laminat entsteht.

Kannst du das mal näher ausführen?

Hallo,

womöglich überschätze ich die Wassermenge und vielleicht hatte sich vorher schon etwas unter dem Spülenunterschrank gesammelt - schwer zu sagen. Jedenfalls war es erstaunlich viel.
Ob ein wesentlicher Schaden entstanden ist, lässt sich auch noch nicht ganz abschätzen, es trocknet noch. Aber der Vermieter geht wohl erstmal vom ungünstigsten Fall aus.

Gruß,
Paran