Mieter + Vermieter wohnen in einem Zweifamilienhaus.Dem Mieter ist ein Gegenstand in die Dusche gefallen + Emaille ist aufgeplatzt.
Da Mieter das selbst Instand setzen wollte ( Maler/Lackierer), hat er die ca. 20cm Durchmesser aufgeplatzte gerissene Beschichtung entfernt + grundiert und dabei das Abflußsieb entfernt um besser arbeiten zu können.
Nun hat einer seiner Kinder geduscht und Wasser ist anscheinend daneben gelaufen und tropft nun durch die Decke des Vermieters.
Der ist ausgeflippt weil:
der Schaden / Beschädigung der Duschwanne hätte gemeldet werden müssen ( vermieter war sich dessen nicht bewusst, da er den Schaden ja beheben wollte/will)
Schaden an seiner Decke etc.
Wer kommt für den Schaden auf ( Versicherung?)
was ist zu tun
der Vermieter will nun ggf. den Mietvertrag kündigen
Nun hat einer seiner Kinder geduscht und Wasser ist
anscheinend daneben gelaufen und tropft nun durch die Decke
des Vermieters.
Hi,
also hat der Heimwerker-Papa nicht richtig aufgepasst und Kinder nicht richtig instruiert. Also hat Papa fahrlässig das Eigentum des Vermieters/Eigentümers verletzt und ist Schadenersatzpflichtig.
Dafür kommt höchstens eine Haftpflichtversicherung auf.
Ein Kündigungsrecht besteht so schnell nicht. Da müsste der Mieter schon vorsätzlich die Decke unter Wasser gesetzt haben.
Ist jetzt die Wanne undicht? oder läuft es woanders daneben?
Hallo,
nur mal zum Verständnis, was soll das für eine Auswirkung haben? Entweder Papa-Heimwerker hat die „Baustelle“ schlecht abgesichert oder Papa-Heimwerker hat gefuscht. In beiden Fällen ist der Vater der „schuldige“ und nicht die Kinder und schon gar nicht der Vermieter, weil ja die Ursache die Beschädigung der Wanne durch den Mieter war!