Wasser schaden gebäudervers zahl kein unterkunft

wasser leistung von obergeschoß war geplatz.alle wasser kommt direcht auf mein eigenturmwohnungs
Zur Gebäudetrocknung wurden 5 Geräte aufgestellt. Einige Geräte blasen warme Luft durch den angebohrten Fußboden und sind mit allen Räumen durch irgendwelche Schläuche verbunden. Andere filtern die Feuchtigkeit aus der Luft. Ein Verschliessen der Türen zu den Privatzimmern ist durch die Schläuche nicht mehr möglich.
die gebäudeversicherung will keine unterkunft für uns bezahlen mit begründung, wir habe hauratversicherung gekündig
über hausverwaltung verlange ich von versicherung ein schriftlich bestätigung,ung das war schon 10tagen hier habe ich es nochnicht bekommen
Sagen sie mir ob versicherung hat richtig verhalten oder nicht.was ich machen soll.

Wenn das Wasser von oben kam, scheint mir das kein Fall für eine Hausratvers. zu sein (wenn denn eine bestünde), sondern vielmehr für die Haftpflichtversicherung des Verursachers, also Mieter und / oder Eigentümer der Wohnung obendrüber.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Unterkunftskoste übernimmt im Normalfall nur die Hausratversicherung, anders als etwa die Auslagerung von hausrat als notwendige Voraussetzung für die Reparaturarbeiten. Sollte eine Haftung eines 3. bestehen weil dieser schuldhaft den Wasserschaden verursacht hat, so würde dessen Haftpflichtversicherung einspringen. Da es sich um eine EIgentumswohnugn handelt, scheidet auch Mietminderung aus. Allerdings ist es gut möglich, dass der Gebäudevertrag einen Mietwertersatz vorsieht für Wohnungen, die aufgrund des Schadens nicht mehr genutzt werden können. Wird die Wohnung vom Eigentümer selbst genutzt, gibt es in diesen Fällen die ortsübliche Miete für vergelichbaren Wohnrau. Da würde ich mal bei der Hausverwaltung nachfragen. Grüße

kann das sein,„hotel kosten“ leistungs ist nur für Mietwohnung aber nicht für eingenturmer? da warter ich immer noch auf die Original Gebäuderversicherungvertrag von hausverwaltung (bei Gothaer) deshal weiß ich nochnicht genau. jemanden weiß das viellei ?

Das kann sehr wohl sein. Unterkunftskosten sind nicht zu verwechseln mit Mietwertersatz. Das andere muss angefallen sein und es gibt einer Rechnung und ist überdies auf einen Betrag x beschränkt, das andere wird anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete fiktiv angesetzt bzw wenne s eine Meitwohnung wäre der durch den Mieter einbehaltene/gemeinderte Differenzbetrag. Dieser Mietwertersatz kann nur über eine Gebäudeversicherung eingeschlossen sein, da man als Gebäudeeigentümer ja keine Hausrat für seine Mieter abschliesst. HotelKOSTEN gibt es über die Hausrat, die kann dann aber auch nur der Mieter selbst verlangen (für den diese Kosten ja auch anfallen).

Danke für ihre Antworten.Problem ist, ich weiß immer nochnicht genau. Gebäudeversicherung muß mir die unterkunftkosten bezahlen oder nicht,da wir bei unsere bekanter als untermieter Wohnt

Die Gebäudeversicherung zahlt keine Unterkunft (also die Hotelrechnung o.ä.) sondern den Mietausfall der betroffenen Wohnung und zwar in der Höhe, in der ein Mieter (egal ob einer drin ist oder nicht) die Miete zu kürzen berechtigt wäre. Das richtet sich im Zweifel nach dem örtlichen Mietspiegel.

Danke für ihre Antworten.Problem ist, ich weiß immer
nochnicht genau. Gebäudeversicherung muß mir die
unterkunftkosten bezahlen oder nicht,da wir bei unsere
bekanter als untermieter Wohnt

ich möchte noch ein fragen…das ist so, heute habe ich über hausverwaltung gehört das die versicherung will auch nicht schaden von meine einbaukücher übernehmen obwohl in ihre webseiter stand das einbauschränke sin auch versichert.können sie mir erklären
vielle dank

Was auf der Webseite steht, ist letztlich irrelevant. Es zählt einzig das, was im Versicherungsschein/Police steht. Grundsätzlich sind Einbauküchen Hausrat, da sie zwar so heissen, aber letztlich nur zusammengestellte und einzelnen austauschbare Normstücke darstellen. Sie sind somit nicht in das Gebäude eingebaut im engeren Sinne. Wäre es eine Küche mit genau auf die Wände und Decken zugeschnittenen und angepassten Bauteilen (die woanders nie so passen würden), dann wäre es aber in der Tat ein Gebäudebestandteil. Dies ist aber eher selten der Fall. Es gibt Verträge, in denen auch Einbauküchen extra mitversichert sind, weil dies immer wieder einen Streitpunkt darstellt. Ob das auch hier so ist, zeigt letztlich nur ein Blick in die Vertragsunterlagen der Gebäudeversicherung. Das sollte für die Hausverwaltung eigentlich machbar sein. Ansonsten würde ich einfach mal beim Schadensachbearbeiter anrufen und direkt fragen.
Grüße