Hallo!
Beispiel:
Ein Mietshaus im Aussenbereich mit eigener Wasserversorgung.(Pumpe)
Kann man das Frischwasser auf die Mieter umlegen(Nebenkosten)
Oder ist es wirklich so, dass man sagen kann, dass Wasser kommt ja vom Himmel, man kann es also nicht umlegen auf die Mieter?
Beispiel:
Ein Mietshaus im Aussenbereich mit eigener Wasserversorgung.(Pumpe)
Kann man das Frischwasser auf die Mieter umlegen(Nebenkosten)
Oder ist es wirklich so, dass man sagen kann, dass Wasser
kommt ja vom Himmel, man kann es also nicht umlegen auf die
Mieter?
stark vereinfacht ausgedrückt bezahlen Eigentümer/Mieter von Wohnungen/Häusern nicht für die Frischwassermenge die sie bekommen sondern für die ABwassermenge die sie produzieren … also für die Entwässerung (Kanalisation, Wasseraufbereitung etc. )
Der Einfachheit halber wird das Verhältnis Zuwasser:Abwasser auf 1:1 geschätzt und Wasseruhren am ZUlauf angebracht … ist auch meistens einfacher, weil der Zulauf zu den Wohnungen kleiner ist als der Ablauf ;o)
Nachdem die Mieter/Eigentümer auch eines Hauses mit eigener Wasserversorgung ABwasser produzieren, müssen sie auch die Entwässerung bezahlen … und die wird mengenmässig wieder mit der Frischwasserversorgung gleich gesetzt ;o)
Ein Mietshaus im Aussenbereich mit eigener
Wasserversorgung.(Pumpe)
Kann man das Frischwasser auf die Mieter umlegen(Nebenkosten)
Oder ist es wirklich so, dass man sagen kann, dass Wasser
kommt ja vom Himmel, man kann es also nicht umlegen auf die
Mieter?
Moin,
ja. NebenKOSTEN sind umlegbar. D.h. alle dir aus der Frischwasserlieferung entstehenden Kosten können umgelegt werden: Strom, Wartung, Laborkosten etc. Kosten die nicht entstehen können, logischerweise, auch nicht umgelegt werden.
stark vereinfacht ausgedrückt bezahlen Eigentümer/Mieter von
Wohnungen/Häusern nicht für die Frischwassermenge die sie
bekommen sondern für die ABwassermenge die sie produzieren …
also für die Entwässerung (Kanalisation, Wasseraufbereitung
etc. )
Das stimmt so nicht ganz. Wir zahlen Wasser (welches wir bekommen) UND Abwasser (welches dann üblicherweise geschätzt wird nach der Menge der Trinkwasserzufuhr).
Ich zahle auch extra für „Gartenwasser“ - da dieses im Garten verteilt wird, brauche ich dafür kein „Abwasser“ zu bezahlen…
Jedenfalls kann man keine Kosten für die Wassermenge berechnen, die durch Grundwasserentnahme genutzt wird - höchstens für die Wartungsarbeiten an Pumpe usw., wenn dort Kosten entstehen.
Wie die Abrechnung bezüglich des Abwassers aussieht, war hier nicht die Frage (vielleicht haben sie ja auch eine eigene Abwasserentsorgung).