Wasser und Hahn stehen unter Strom

Hallo,

wir haben seit einigen Tagen ein Problem. Wir wohnen hier zur Miete. Seit einigen Tagen haben wir im Badezimmer immer wenn wir uns Duschen oder Waschen wollen, dass wir am Wasserhahn sowie vom Wasser selber Stromschläge bekommen, bzw. es ist die ganze Zeit wenn das Wasser läuft ein kribbeln zu spüren, welches ab und zu schon unangenehm ist. Aber nur bei heißem Wasser. Das Wasser wird über einen Durchlauferhitzer erwärmt. Was kann das sein? Ich find es nicht grad beruhigend mit Stromzufuhr zu Duschen. Das kann doch mit Sicherheit irgendwann mal sehr gefährlich werden, oder?

Und dann noch eine andere Frage. Unserer Vermieterin haben wir vor 3 tagen bescheid gesagt deswegen, aber sie kümmert sich nicht drum. Weiß zufällig jemand um wieviel Prozent man bei solch einem Fall die Miete mindern kann? Es kommen ja dann noch andere Sachen hinzu. Ein Wasserhahn der im Keller tropft, der die Vermieterin nicht interessiert und ein kaputtes Fenster (undicht). Um wieviel kann man da denn die Miete mindern?

LG Krissy

ich würde vermuten,dass irgendetwas mit dem potinzialausgleich nicht stimmt.
ich würde nicht weiter hin duschen,bzw den wasserhahn benutzen.
mit sowas ist nicht zu spaßen.
das ist ja schon wie varlässige körperverletzung,wenn der vermieter da nichts unternimmt.

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Hallo!
Hier ist entweder der Durchlauferhitzer defekt oder falsch angeschlossen! Also sofort (am Besten jetzt!) Sicherungen Raus, und sofort einen Elektroinstallateur mit der Fehlersuche beauftragen. Wenn in diesem Fall der VM nicht reagiert, würde ich wegen der Gefahr notfalls den Elektriker auch selber bezahlen und das Geld später zurückfordern!

Gruß
Andreas

Hallo,

wir haben seit einigen Tagen ein Problem.

LG Krissy

Hallo Krissy,

Seit einigen Tagen haben wir im Badezimmer immer wenn
wir uns Duschen oder Waschen wollen, dass wir am Wasserhahn
sowie vom Wasser selber Stromschläge bekommen, bzw. es ist die
ganze Zeit wenn das Wasser läuft ein kribbeln zu spüren,

Da ist meistens was mit dem Potentialausgleich oder der Erdung
nicht in Ordnung.

Ein Fall,den ich kenne war so:
Im Keller war alles in Ordnung.
Nach oben gingen dann Kunststoffrohre.

In der Wohnung war in der Küche eine Steckdose,die nicht geerdet
war.In dieser war eine Waschmaschine angeschlossen.

Durch den Entstörkondensator kam die Spannung dann auf die Wasseran-
schlüsse im Bad.

Hier sollte ein Elektriker tätig werden.

oder?

Gruss Gerhard

Hallo,

wir haben seit einigen Tagen ein Problem. Wir wohnen hier zur
Miete. Seit einigen Tagen haben wir im Badezimmer immer wenn
wir uns Duschen oder Waschen wollen, dass wir am Wasserhahn
sowie vom Wasser selber Stromschläge bekommen, bzw. es ist die
ganze Zeit wenn das Wasser läuft ein kribbeln zu spüren,
welches ab und zu schon unangenehm ist. Aber nur bei heißem
Wasser. Das Wasser wird über einen Durchlauferhitzer erwärmt.
Was kann das sein? Ich find es nicht grad beruhigend mit
Stromzufuhr zu Duschen. Das kann doch mit Sicherheit
irgendwann mal sehr gefährlich werden, oder?

Ich denke auch, dass entweder etwas mit dem Potenzialausgleich etwas nicht in Ordnung ist, oder andererseits mal der Durchlauferhitzer überprüft werden sollte. Ein ähnlicher Defekt am D- Erhitzer ist mir schon mal untergekommen. Eine wie in der Industrie bevorzugte PE-PA-Messung kann da schon helfen. Dazu muss allerdings eine Fachfirma beauftragt werden. Gibt eine solche Messung keinen Aufschluss, muss eine Umfangreiche Messung nach VDE 0630 durchgeführt werden.

Und dann noch eine andere Frage. Unserer Vermieterin haben wir
vor 3 tagen bescheid gesagt deswegen, aber sie kümmert sich
nicht drum. Weiß zufällig jemand um wieviel Prozent man bei
solch einem Fall die Miete mindern kann? Es kommen ja dann
noch andere Sachen hinzu. Ein Wasserhahn der im Keller tropft,
der die Vermieterin nicht interessiert und ein kaputtes
Fenster (undicht). Um wieviel kann man da denn die Miete
mindern?

Gehört zwar nicht in dieses Brett, aber eine Mietminderung muss in jedem Fall vorher schriftlich angekündigt werden. Um welchen Prozentrsatz kann ich Dir jetzt so genau auch nicht sagen. Dafür gibt es ein anderes Brett, wo Du diese Frage nochmal einstellen kannst.

Aber: In einem Fall, bei denen die Gesundheit und/oder die körperliche Unversehrtheit von Menschen auf dem Spiel steht, kannst Du auch ohne vorherige Zustimmung Deines Vermieters einen Fachmann zur Beseitigung dieses lebensgefährlichen Mangel beauftragen. Dieser Mangel muss dann nur ausreichend von der Fachfirma dokumentiert werden. Entsperende Vorlagen zur Doku haben die zur Hand. Dann ist der Hauseigentümer auf jeden Fall dazu verpflichtet diesen Mangel auf seine kosten fachlich beseitigen zu lassen. Alles andere, z.B. bei Weigerung des Eigentümers, kommen wir schon in den Bereich StGB.

Ich hoffe das war Hilfe genug.

Du kannst Dich aber auch noch in dem entsprechenden Brett für Rechtsfragen beraten lassen.

Gruß Michael

LG Krissy

Hallo,

wir haben seit einigen Tagen ein Problem. Wir wohnen hier zur
Miete. Seit einigen Tagen haben wir im Badezimmer immer wenn
wir uns Duschen oder Waschen wollen, dass wir am Wasserhahn
sowie vom Wasser selber Stromschläge bekommen, bzw. es ist die
ganze Zeit wenn das Wasser läuft ein kribbeln zu spüren,
welches ab und zu schon unangenehm ist. Aber nur bei heißem
Wasser. Das Wasser wird über einen Durchlauferhitzer erwärmt.
Was kann das sein? Ich find es nicht grad beruhigend mit
Stromzufuhr zu Duschen. Das kann doch mit Sicherheit
irgendwann mal sehr gefährlich werden, oder?

Das ist jetzt schon wahrscheinlich saugefährlich.

  1. Sicherungen raus.
  2. VM benachrichtigen, dass auf Grund vermuteter Lebensgefahr kein Heißwasser genutzt werden kann.
  3. Wenn VM nicht reagiert, gibts zwei Möglichkeiten:
    a) selber einen Elektriker beauftragen (vorher zwei-drei Angebote einholen - hier kann man nur Stundenlöhne abfragen - und nicht gerade den teursten beauftragen)
    b) von Freundin mit den Hammer auf die Stirn kloppen. Notarzt, Krankenhaus, anschließend Schmerzensgeld vom VM fordern, weil man durch Stromschlag in der Dusche gestürzt ist.

(zur Sicherheit: b war nicht ernst gemeint!)

Und dann noch eine andere Frage. Unserer Vermieterin haben wir
vor 3 tagen bescheid gesagt deswegen, aber sie kümmert sich
nicht drum.

Die Frau ist mutig, denn der VM haftet für Schäden, die durch die vermietete Sache dem Mieter entstehen. Erst recht, wenn Sie den Mangel kannte.

Hallo,

also, unsere VM war an dem vereinbarten Termin natürlich nicht mit einem Elektriker hier. Habe sie angerufen, angeblich war sie da, ich aber nicht. (Ich war den ganzen Tag extra zu Hause) Habe ihr gesagt, dass ich den ganzen Tag hier war, da kam dann die ausrede, dass sie dachte ich bin arbeiten. Sie weiß, dass ich aufgrund Krankheit zur zeit zu Hause bin. Als ich ihr das sagte hatte der Elektriker auf einmal keine Zeit. Naja, habe sie darauf hingewiesen, dass es ja auch nicht ungefährlich ist die ganze Sache. Jetzt will sie am Samstag kommen sagt sie. Ich bin mir zu 99% sicher, dass sie auch dann wieder nicht kommen wird.

Muss ich nicht vorher eine Mängelanzeige geschrieben haben und die Frist abwarten bevor ich selber eine Firma beauftragen darf?

LG Krissy

Hallo Krissy,

Muss ich nicht vorher eine Mängelanzeige geschrieben haben und
die Frist abwarten bevor ich selber eine Firma beauftragen
darf?

Eine Mängelanzeige bedarf m.W. nicht zwangsläufig der Schriftform. Du kannst einen Mangel auch (wie die Jursiten sagen) mündlich oder fernmündlich bei Deinem Vermieter anzeigen. Wenn Dein VM aber in der Tat so schwierig zu handeln ist, kann eine schriftlich Ausführung bestimmt nicht schaden.

Ansonsten kannst Du aber die hier gegebenen Tips dazu verwenden, dem VM (und auch dem „Elektriker“, man weiss ja nie was für Leute die da anschleppen)darzulegen, dass Du Dich bei dieser Situation „Sachkundig“ gemacht hast, zumindest was die rechtlichen Rahmenbedingungen angeht. Entnehme den Postings alle Infos, die für Dich hilfreich sein können. Dann wird schon Alles gut gehen.

Das Wichtigste überhaupt ist, dass das Problem schnell behoben wird, bevor noch jemand zu Schaden kommt.

Gruß Michael

Muss ich nicht vorher eine Mängelanzeige geschrieben haben und
die Frist abwarten bevor ich selber eine Firma beauftragen
darf?

Jetzt würde ich an Deiner Stelle den Fall im Mietrecht Brett schildern - unbedingt auf die Form achten! (Der Fall muss als theoretsiches Fallbeispiel formuliert werden)

Oder lies Dich mal im BGB ein, so ab §536, insbesondere §536a Absatz2.

Oder gleich das StGB:
§ 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

$ 13 Begehen durch Unterlassen
(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.

Oder auf Deutsch:
Der Erfolg ist: „Schädigung an der Gesundheit“. Der Vermieter hat rechtlich dafür zu sorgen, dass durch Mängel der Wohnung dem Mieter kein gesundheitlicher Schaden entsteht. Unterlässt er es, dann ist sein Nicht-Handeln dem Handeln gleichzusetzen.