Hallo,
wir haben seit einigen Tagen ein Problem. Wir wohnen hier zur
Miete. Seit einigen Tagen haben wir im Badezimmer immer wenn
wir uns Duschen oder Waschen wollen, dass wir am Wasserhahn
sowie vom Wasser selber Stromschläge bekommen, bzw. es ist die
ganze Zeit wenn das Wasser läuft ein kribbeln zu spüren,
welches ab und zu schon unangenehm ist. Aber nur bei heißem
Wasser. Das Wasser wird über einen Durchlauferhitzer erwärmt.
Was kann das sein? Ich find es nicht grad beruhigend mit
Stromzufuhr zu Duschen. Das kann doch mit Sicherheit
irgendwann mal sehr gefährlich werden, oder?
Ich denke auch, dass entweder etwas mit dem Potenzialausgleich etwas nicht in Ordnung ist, oder andererseits mal der Durchlauferhitzer überprüft werden sollte. Ein ähnlicher Defekt am D- Erhitzer ist mir schon mal untergekommen. Eine wie in der Industrie bevorzugte PE-PA-Messung kann da schon helfen. Dazu muss allerdings eine Fachfirma beauftragt werden. Gibt eine solche Messung keinen Aufschluss, muss eine Umfangreiche Messung nach VDE 0630 durchgeführt werden.
Und dann noch eine andere Frage. Unserer Vermieterin haben wir
vor 3 tagen bescheid gesagt deswegen, aber sie kümmert sich
nicht drum. Weiß zufällig jemand um wieviel Prozent man bei
solch einem Fall die Miete mindern kann? Es kommen ja dann
noch andere Sachen hinzu. Ein Wasserhahn der im Keller tropft,
der die Vermieterin nicht interessiert und ein kaputtes
Fenster (undicht). Um wieviel kann man da denn die Miete
mindern?
Gehört zwar nicht in dieses Brett, aber eine Mietminderung muss in jedem Fall vorher schriftlich angekündigt werden. Um welchen Prozentrsatz kann ich Dir jetzt so genau auch nicht sagen. Dafür gibt es ein anderes Brett, wo Du diese Frage nochmal einstellen kannst.
Aber: In einem Fall, bei denen die Gesundheit und/oder die körperliche Unversehrtheit von Menschen auf dem Spiel steht, kannst Du auch ohne vorherige Zustimmung Deines Vermieters einen Fachmann zur Beseitigung dieses lebensgefährlichen Mangel beauftragen. Dieser Mangel muss dann nur ausreichend von der Fachfirma dokumentiert werden. Entsperende Vorlagen zur Doku haben die zur Hand. Dann ist der Hauseigentümer auf jeden Fall dazu verpflichtet diesen Mangel auf seine kosten fachlich beseitigen zu lassen. Alles andere, z.B. bei Weigerung des Eigentümers, kommen wir schon in den Bereich StGB.
Ich hoffe das war Hilfe genug.
Du kannst Dich aber auch noch in dem entsprechenden Brett für Rechtsfragen beraten lassen.
Gruß Michael
LG Krissy