Ist es theoretisch möglich und erlaubt in einem Mehrfamileinhaus einige Parteien über eine Wasseruhr abzurechnen und die restlichen Parteien (bei denen ein Einbau der Wasseruhr erhebliche Kosten verursachen würde) werden pro Kopf abgerechnet?
Hallo!
nein, grundsätzlich gilt 1 Umlagemaßstab für alle im Haus.
Also alle mit Uhren oder eben alle nach Wohnfläche( WF wäre Regelfall nach Verordnung).
Es gibt dazu auch ein höchstrichterliches Urteil:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=43095&linked=pm
Noch ein Wort zu den technischen Schwierigkeiten:
Kommt oft vor, es kann nicht 1 Uhr je Wohnung gesetzt werden, weil Leitungen ungünstig verlegt sind.
Dann bieten sich Einzeluhren an jeder Zapfstelle an. Hat natürlich Montagekosten und Mehrkosten durch regelmäßigen Tausch der Uhren wegen Eichfrist. Das zahlen aber alle im Haus gemeinsam.
Mfg
duck313
Hallo Danke für den Tip, allerdings ist es in dem Urteil ja so das der Vermieter die Wasseruhren nicht akzeptieren muss. bei meiner Frage ist es eher umgekehrt da die beiden Mieter bei denen keine Uhren installiert werden können, vermutlich weniger Wasser verbrauchen und bei der Umlage pro Kopf benachteiligt werden, was vermutlich durch die Installation von Uhren bei den restlichen Mietern bestätigt werden würde.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko
Hallo!
Es kommt doch darauf an, ob jemand sich gegen diese Abrechnung nach unterschiedlichem Verteilmaßstab (Wasseruhr und Personenzahl) wehrt.
Macht niemand etwas, weil er sich nicht benachteiligt fühlt, dann wäre doch alles OK.
Macht aber jemand Einwände geltend, dann kann man sehr wohl das Urteil heranziehen.
Im Urteil machten ja Uhrenbesitzer geltend, sie wollten nach gemessenem Verbrauch abgerechnet werden. Das muss Vermieter aber nicht.
Und umgekehrt könnte sich die Mieter ohne Wasseruhr dagegen verwehren, alle werden nach Uhr abgerechnet nur sie nicht.
MfG
duck313