Hallo!
In einem Mehrfamilienhaus werden 5 Wohnungen vermietet und eine vom Eigentümer selbst bewohnt. In dessen Wohnung befindet sich die zentrale Wasseruhr. Die Vermieter bezahlen nur eine Kaltmiete und haben alle eine eigene Wasseruhr, die ihren eigenen Verbrauch aufzeichnet. An die Wasserwerke geht aber nur der Wert der Uhr beim Eigentümer, der dann den Betrag unter den sechs Parteien entsprechend des Standes der kleinen Uhren aufteilt.
Nun war wieder Ablesung und in einer Zwei-Personen-Wohnung wurde ein Jahresverbrauch von 17 Kubikmetern abgelesen. Das ist laut Aussage des Vermieters zu wenig, wahrscheinlich sei die Wasseruhr kaputt. Der Vormieter war alleinestehend und verbrauchte 60 qm pro Jahr. Sie wollen diesen Betrag jetzt quasi verdoppeln und der Mieteinheit 120 qm berechnen.
Ist das so rechtens? Ich vermute ja eher nicht. Denn dann bräuchte ja niemand mehr eine Wasseruhr. Aber wie kann man auf den wirklichen Wert kommen? Die Mieter sind recht sparsame Menschen und auch nur 2/3 des Jahres anwesend. Waschmaschine und Toilette werden mit Brauchwasser betrieben, über die Uhr geht nur Waschbecken/Dusche Bad sowie Spülmaschine (eine kleine, 2-Personen-Maschine). Was kann auf die Mieter zukommen, was müssen sie bezahlen oder nicht bezahlen?
Danke und liebe Grüße,
die Lidscha
Nur zum Vergleich unseren Wasserverbrauch
Hallo Lidscha,
also die vom Vermieter angesetzten 120 qm Wasser halte ich für maßlos übertrieben! Wir (4 Personen, EFH) brauchen im Jahr ca. 80 qm Wasser. Unser kompletter Wasserbedarf wird aus Frischwasser gespeist, also (bisher) kein Brauchwasser für Toilette & Co.
Wenn ich das nun auf 1/3 des Jahres runterrechne komme ich auf knappe 27 qm. Wenn dann noch (wie in deinem Fall) der größte Wasserschlucker in einem Haushalt - die Toilettenspülung - mit Brauchwasser betrieben wird, so sind die 17 qm nicht so unrealistisch wie es sich auf den ersten Blick anhört.
Aber geh die Sache doch mal anders an:
Wenn ich dich richtig verstanden habe hat der Vermieter die geeichte Wasseruhr, alle anderen Wohnungen haben eine ungeeichte Wasseruhr. Nun zeigt die Uhr des Vermieters den Gesamtverbrauch aller Wohnungen an. Davon alle Einzelverbrauche der ungeeichten Uhren abziehen. Übrig bleiben muss dann der Verbrauch des Vermieters. Erst wenn da ein unwahrscheinlicher Wert rauskommt wird´s interessant nachzuforschen.
Grüße von
Tinchen
Hallo Tinchen,
danke für die Antwort! Auf diese Idee bin ich natürlich nicht gekommen, ich Dussel *argh* Wenn also der übrige Wert auf deren Wasseruhr wesentlich höher ist als der der Vorjahre, könnte es an einer kaputten Wasseruhr in unserem Haushalt liegen. Klasse. Manchmal frage ich mich, warum ich eigentlich mein Abitur bestanden habe ;o)
Genauso werden wir es machen. Vielen Dank!
Grüße,
die Lidscha