Wasserabrechnung unklar

A wohnt in einem Haus das zu einem Mehrparteienhaus gehört (Wohnungen und Gewerbe - Büros) in dem auch (fest angebautes Nebengebäude sozusagen). D.h. die Abrechnung erfolgt wie bei einer Wohnung.

Alle Wohnungsparteien im Haus haben einen Warm- und einen Kaltwasserzähler.
(Bei den gewerblichen Parteien ist es nicht bekannt.)

A hat nur einen Kaltwasserzähler.

Die Abrechnung wird wir folgt erstellt: Gesamtwarmwasserzähler abzüglich Warmwasserzähler der Wohnungen - Rest wird als Verbrauch von A abgerechnet.
Gesamtkaltwasserzähler abzüglich aller Kaltwasserzähler (incl. des Zählers von A) -
Rest + Zähler von A wird auf A abgerechnet.

A hat somit keinerlei Kontrolle ob der abgerechnete Verbrauch korrekt ist.

Kann dies so richtig sein?
Muß nicht jeder einen eigenen Zähler haben den er auch nachvollziehen kann?

Hallo!

Und Heizungskosten ? Wo bleiben die denn ?

Das mit Kaltwasser ist sehr unklar und nicht verständlich.
Es gibt für alle Kaltwasserzähler, was soll die Rechnung mit einem Rest und Differenz zur Hauptuhr ?

Angenommen Hauptuhrangabe und die Summe aller Einzel-Kaltzähler sind identisch, was nämlich nicht sicher ist(unterschiedliche Toleranzen!).
Wo kommt da ein Rest her und wieso soll das dem einen Mieter angerechnet werden ?
Er soll also mehr zahlen als alle anderen ?
Sollte sich eine Differenz zur Hauptuhr ergeben, dann muss das auf alle Mieter/Einheiten anteilig(nach dem Einzelzähleranteil) verteilt werden.

Und so müsste man es auch bei Warm machen. Diese Differenzbildung ist nämlich m.E. nach unzulässig. Wenn eine Einheit keinen Warmzähler hat(warum auch immer, technische Probleme etwa),dann muss diese Einheit eben nach einem zulässigen Hilfsverfahren berechnet werden.
Also nach Wohnfläche oder Vergleichswohnung ähnlicher Größe und Nutzung.

Und A dürfte dann wegen der NICHTverbrauchsabhängigen Abrechnung pauschal etwas von der Warmwasserrechnung abziehen.

Durch die Differenzbildung zur Berechnung Warmwasser A kommen die Verteilverluste des WW-Netzes einseitig nur bei A auf die Rechnung !.

Man darf immer in die Abrechnungsunterlagen Einsicht nehmen und die Angaben prüfen.
A sollte sich dazu auch beraten lassen, Verbraucherberatung, Mieterverein o.a.

MfG
duck313