Hallo !
Erstmal danke für die Antwort
Nein, Pflicht gibts bestimmt nicht.
Aber umgekehrt,es wird keine Häuser mit Garten und Terrasse
geben,die keinen Außenhahn haben.
Bei Wohnblocks ,wo nur die EG-Wohnungen einen Gartenzugang
haben,ist ein Wasserhahn eher selten.
Genau so ist es, Wohnblock mit Garten, zu dem nur die beiden EG-Wohnungen Zugang haben, Wasserhahn vorhanden, aber seit dem Winter defekt
Man kann aber sagen,war ein Hahn da und gehörte der sozusagen
zur Mietsache dazu,dann muss er auch bei Bedarf repariert
werden,damit er wieder benutzt werden kann.
Dann wäre auch eine(geringe) Mietminderung denkbar.
Es dürfte auch eine Rolle spielen,wer bisher die Wasserkosten
tragen musste und wie sie abgerechnet wurden.
War das sozusagen der Außenwasserhahn für den Hausmeister oder
Gärtner,man gestattete es den Mietern nur,ihn auch zu
nutzen,das hielte ich für etwas anderes. Das kann man auch
ändern und entfernen.
Das muss m.E. dann nicht für die Mieter bereitgehalten werden.
Den Wasserhahn benutzen nur die beiden EG-Parteien, kein Hausmeister oder ähnliches. Soweit ich weiß, werden die Kosten den Betriebskosten zugeschlagen.
MfG
duck313