Wasseranschluss im Garten Pflicht?

Hallo,

Ist der Vermieter verpflichtet bei einer Wohnung mit Garten einen Wasseranschluss im Garten bereitzustellen? Genauer: ist der Wasseranschluss im Garten wegen eines Rohrbruchs unbrauchbar, stellt das dann einen Grund zur Mietminderung dar?

Danke für fachkundige Antworten.
Ulli

Hallo !

Nein, Pflicht gibts bestimmt nicht.
Aber umgekehrt,es wird keine Häuser mit Garten und Terrasse geben,die keinen Außenhahn haben.
Bei Wohnblocks ,wo nur die EG-Wohnungen einen Gartenzugang haben,ist ein Wasserhahn eher selten.

Man kann aber sagen,war ein Hahn da und gehörte der sozusagen zur Mietsache dazu,dann muss er auch bei Bedarf repariert werden,damit er wieder benutzt werden kann.
Dann wäre auch eine(geringe) Mietminderung denkbar.

Es dürfte auch eine Rolle spielen,wer bisher die Wasserkosten tragen musste und wie sie abgerechnet wurden.
War das sozusagen der Außenwasserhahn für den Hausmeister oder Gärtner,man gestattete es den Mietern nur,ihn auch zu nutzen,das hielte ich für etwas anderes. Das kann man auch ändern und entfernen.
Das muss m.E. dann nicht für die Mieter bereitgehalten werden.

MfG
duck313

Hallo !

Erstmal danke für die Antwort

Nein, Pflicht gibts bestimmt nicht.
Aber umgekehrt,es wird keine Häuser mit Garten und Terrasse
geben,die keinen Außenhahn haben.
Bei Wohnblocks ,wo nur die EG-Wohnungen einen Gartenzugang
haben,ist ein Wasserhahn eher selten.

Genau so ist es, Wohnblock mit Garten, zu dem nur die beiden EG-Wohnungen Zugang haben, Wasserhahn vorhanden, aber seit dem Winter defekt

Man kann aber sagen,war ein Hahn da und gehörte der sozusagen
zur Mietsache dazu,dann muss er auch bei Bedarf repariert
werden,damit er wieder benutzt werden kann.
Dann wäre auch eine(geringe) Mietminderung denkbar.

Es dürfte auch eine Rolle spielen,wer bisher die Wasserkosten
tragen musste und wie sie abgerechnet wurden.
War das sozusagen der Außenwasserhahn für den Hausmeister oder
Gärtner,man gestattete es den Mietern nur,ihn auch zu
nutzen,das hielte ich für etwas anderes. Das kann man auch
ändern und entfernen.
Das muss m.E. dann nicht für die Mieter bereitgehalten werden.

Den Wasserhahn benutzen nur die beiden EG-Parteien, kein Hausmeister oder ähnliches. Soweit ich weiß, werden die Kosten den Betriebskosten zugeschlagen.

MfG
duck313

Hallo !

Dann bezahlen also alle Hausbewohner auch die Waserkosten,die nur von den Gartennutzern im EG verursacht werden ?
Das weiss wohl noch niemand,sonst gäbe es womöglich schon Aufruhr ?

Das spricht ja für einen „Hausmeister-Wasserhahn“,der nicht für alle zugängig sein soll.
Wenn man den nutzen durfte,gut,aber er ist bestimmt dadurch nicht zum Bestandteil des Mietvertrages geworden und muss deshalb aus meiner Sicht auch nicht repariert werden.

Müssen die EG-Mieter aber auch für den Vermieter Gartenpflegearbeiten übernehmen,also nicht nur ihre eigenes Beet pflegen,dann könnte dafür auch zum Bewässern ein Zapfhahn nötig sein.
Denn Vermieter kann ja nicht erwarten,EG-Mieter machen das dann mit der Gießkanne,gefüllt in Küche oder Bad.

MfG
duck313