Ich habe mir gestern eine Wohnung angeschaut und würde sie auch gerne nehmen. So nun bin ich dann gestern nach Hause gekommen und habe mir nochmal die Bilder angeschaut und festgestellt dass in der Einbauküche (die dort bleiben würde) kein spülbecken bzw Waschbecken zu sehen ist. Nun ist meine Frage ob ein Wasseranschluss vorhanden sein muss in der Küche und ob man da noch nachträglich etwas installieren kann.
Zur Mindestausstattung gehört eine Wasserentnahmestelle in der Wohnung.
Auch wenn diese Vorkriegsausstattung heutzutage die absolute Ausnahme sein dürfte, muss der Vermieter demnach nichts installieren, was nicht ausdrcücklich nachweislich zugesichert oder mietvertraglich vereinbart wäre: Es gilt dann der besichtigte, vorhande Zustand als angemietet
Man musste erst seine Fotos durchschauen um zu bemerken,es ist kein Spülbecken in der Küche.
Mir wäre das bei Besichtigung aufgefallen ! Und ich hätte beim Makler/Vermieter/Hausmeister nachgefragt.
Das kann ja nun einmal keine Küche gewesen sein,wenn es keine Spüle gibt.
Verrgiss diese „Wohnung“ !
nachrüsten ? Klar,kann man. Mit mehr oder weniger Aufwand. Nur dazu muss vorhanden sein :
Abfluss
mind. Kaltwasseranschluss, dann kann man sich Warmwasser mit einem kl. Untertischspeicher selbst machen. Braucht dort aber eine Steckdose !
Wäre das der Fall und wenn ja wo liegen dise Anschlüsse und warum um alles in der Welt hat man sie bisher nicht genutzt ?
Und dann willst Du die Arbeitsplatte aufsägen für Spülbecken ? darfst Du das ?
Dass ist mir ja noch nie untergekommen, dass in einer Einbauküche kein Spülbecken war.
Die einfachste Lösung:
Ruf den Vermieter oder den derzeitigen Mieter an > frag nach, schau Dir das ggf nochmal selbst vor Ort an.
Falls tatsächlich kein Wasseranschluss in der Küche vorhanden ist, dann solltest Du Dir schriftlich im Mietvertrag bestätigen lassen, dass die Installationsanschlüsse bis Eckventil (Kalt- und Warmwasser) noch vom Vermieter gesetzt werden.