Wasseranschluss verlegen

Ich hab es in dritter Person geschrieben, da ich nicht wollte dass mein Beitrag schon wieder gelöscht wird. Hätten Sie einen Rat für mich?

Der Wasseranschluss von Herrn Mustermann befindet sich ca. 20 cm über der Spüle. Für die Benutzung einer Spülmaschine müsste er daher ein Loch in die Spüle schneiden um Wasser zu erhalten. Bei einer neuen Küche möchte das Herr Mustermann vermeiden und bittet daher den Vermieter den Wasseranschluss ca. 70cm nach unten zu verlegen. Der Vermieter behauptet, die Küchenlieferanten seien dafür zuständig, die Küchenlieferanten behaupten widerum, das sei Sache des Vermieters. Wessen Behauptung ist richtig?

Der Vermieter hat recht! Er muß dieser baulichen Veränderung, die von den Küchenleuten ausgeführt und von Ihnen bezahlt wird, zustimmen; sonst dürfen Sie den Anschluß nicht verlegen. Er kann auch von Ihnen verlangen, dass bei Auszug der alte Zustand wieder hergestellt wird. Also alles schön schriftlich verionbaren, damit es später nicht zu einer für Sie teuren Mißstimmung kommt.

Hallo, danke für die Antwort =)
Ja, aber sollten die heutigen Wohnungen nicht dem Standard entsprechen? Standard in jeder Küche ist doch ein Wasseranschluss unterhalb der Spüle. Jede Küche wird auch so eingeplant. Die Bauweise meines Wasseranschlusse ist vollkommen veraltet, sogar eine Wasseruhr hängt mit dem Wasserhahn unschön aus der Wand. Ich verlange ja auch nicht dass er drei Meter weiter nach links oder rechts verlegt werden soll, er soll lediglich nach Standard-Art einige cm weiter unten gelegt werden, damit ich in meiner neuen Küche kein Loch reinbohren muss um überhaupt an Wasser für meine Spülmaschine zu kommen.
Falls ich nun dennoch die Kosten übernehmen muss, wüsten Sie wie teuer es für mich werden könnte? Arbeitskollegen sprachen von ungefähr siebzig bis hundert Euro. Wenn der Betrag stimmt, würde ich auch nicht mit mir hadern ihn zu bezahlen. Der Vermieter hat auch nichts dagegen, unklar ist nur wer die Kosten dafür übernimmt. Und sollte ich irgendwann einmal ausziehen, so würde er einen modernisierten Wasseranschluss besitzen wie es Standard ist. Deswegen kann ich seine Weigerung nicht verstehen. Wir hatten darauf nicht geachtet, weil wir noch ziemlich jung waren als wir die Wohnung mieteten. Doch anderen Interessenten würde der uralte Wasseranschluss sicher ein Dorn im Auge sein.
lg Christina

Es steht Ihnen als Mieterin völlig frei sich eine Wohnung zu suchen, die Ihren persönlichen Vorstellungen von einem modernen und zeitgemäßen Ausstattungsstandard entspricht. Für Hauseigentümer indessen gibt es keine Verpflichtung die Burg aus dem 12. Jahrundert oder z.B. das Haus von 1970 den Erfordernissen des Jahres 2010 anzugleichen; dies wäre rein freiwillig und in manchen Fällen auch recht sinnvoll.