Hallo allerseits,
in einer hessischen Kleinstadt ergibt sich ein Leck direkt an der Anschlusstelle eines Hausanschlusses an die Hauptleitung. Per Wasserverordnung ist die Hauptleitung Besitz der Stadt, die Rohre ab der Abzweigung dann Besitz des Kunden. Das Leck wäre genau an der Schnittstelle der beiden (unterhalb des Bürgersteigs).
Nach Ruecksprache mit dem Eigentuemer -und wahrscheinlich aufgrund des Alters der Leitungen- soll der Hauptanschluss verlegt werden. Nach der Wasserverordnung dieser Stadt ist letzteres von der Stadt zu zahlen.
Allerdings möchte die Stadt vom Kunden für die Arbeiten zur Lokalisierung des Problems ca. 1500 Euronen.
In der Wasserverordnung liest man in der Anlage:
„Die Erdarbeiten sind in den Fällen des §§Hausanschluß der Allg. Wassersatzung durch den Anschlussnehmer durchzuführen. Er hat ebenso die erforderlichen Maueröffnungen nach Angabe der Stadt herzustellen und wasserdicht zu verschließen. Die fachgerechte Wiederherstellung der Straßen- und Bürgersteigdecke nach den Forderungen der zuständigen Straßenbauverwaltung obliegt ebenfalls dem Anschlussnehmer.“
Darf die Stadt daraus ableiten, dass jedwede Erd- und Strassenarbeiten vom Endkunden zu tragen sind, also nicht nur im Neuanschlussfall sondern auch im Reparaturfall? Wie wird das in anderen Staedten gehandhabt?
Gruss
norsemanna