Liebe/-r Experte/-in,
wir haben in einem Mietshaus 2 Parteien, die ihren Garten wässern.
Von einem Wasserhahn, der im Hof angebracht ist, über den Allgemeinzähler läuft und in den NK ALLEN Mietern belastet wird (Wasserverbrauch / Abwasser).
Ist da zulässig ?
Muss dort ein separater Zähler angebracht werden und wenn ja, von wem ? Garten-Mieter oder Vermieter.
Würde mich riesig über eine Antwort freuen.
Sonnige Grüße aus Düsseldorf
Petra-Beatrice Hammelrath
Das ist nicht klar geregelt.
Es gibt sowohl Urteile, die verlangen, dass das Wasser für den zur Wohnung gehörenden Garten gemessen und dem gartennutzenden Mieter berechnet werden muss, als auch Urteile, die sagen, dass der Garten zum Haus gehört und zumindest von allen Bewohnern angesehen werden kann und damit das Wasser von allen zu bezahlen ist.
Fair ist in jedem Fall die Variante, dass das Wasser dem berechnet wird, der den Garten ausschliesslich nutzen darf.
Hallo aaav,
danke für die Info.
Bin jetzt i.d. Mieterschutzverein eingetreten, die regeln das mit dem Vermieter.
Deutsche Gesetze sind irgendwie undurchsichtig und manchmal auch „unfair“ ! ?
Wenn der Sommer heiß ist, fließt das Wasser hier in Strömen … in die Gärten …
Mal sehen, was dabei raus kommt.
Grüße von Rhein
Petra