Wasserdruck Mietwohnung

Guten Tag,

wie sieht die Rechtslage in folgendem Fall aus: Bei Mieter X ist der Wasserdruck in der Dusche viel zu gering. die Wohnung liegt im Erdgeschoss, Hochparterre. Es plätschert nur ein wenig Wasser herraus und der Mieter bzw. die Mieterin hat große Probleme, sich das Schampoo aus den Haaren zu spülen.

Der Vermieter behauptet, dass er da nichts für kann und dass es am Versorger läge.

Was sollten die Mieter nun tun?

Danke im Voraus!

Hallo,

guck mal bei wasser.de, dort Wasserlexikon, dort Mindestwasserdruck nach, da ist eine ganz interessante Erklärung zu finden, die vielleicht weiterhilft.

Gruß
Nita