Hallo,
habe vorhin in einer Zeitschrift folgendes gelesen und möchte einfach mal eure Meinung dazu hören:
ein Geschäftsmann vermietet einen Lagerraum in einem Keller eines Mietshauses an eine junge Frau, die diesen Raum für die Aufbewahrung von Kleidung nutzt, die sie in ihrer Boutique verkauft. Dieser Lagerraum ist ein Anbau an das Mietshaus.
Gemietet wurde dieser große Raum (ohne Fenster) im Sommer letzten Jahres. Jetzt nach einem Jahr hat es letztens so viel geregnet, dass
das Wasser an einigen Stellen in der Wand herunterläuft und es zu Schäden an der gelagerten Kleidung (auf Kleidungsständern aufgehängt), Teppich, Schreibtisch und Wänden erstanden sind.
Sogar eine Mieterin im 1. Stock hat ihre Wohnung wegen Schimmels gekündigt und der Vermieter weiß angeblich von keinem Regeneinbruch in den Räumen.
Die Mieterin möchte einen Teil der Miete einbehalten, weil der Vermieter ihr nicht gesagt hatte, dass es reinregnet. Herausgestellt hat sich, dass der Vormieter dieses Lagerraumes ausgezogen ist, weil seine Computer, die dort gelagert waren, auch feucht geworden sind.
Die Versicherung des Vermieters hat diesen Schaden damals schon ersetzt.
Die junge Mieterin möchte einen Anwalt einschalten, um die Sache zu klären. Der Vermieter kündigt ihr daraufhin den Raum fristlos.
Kann das so einfach geschehen? Die Mieterin hat doch auch Rechte auf Klärung und Ersatz, oder nicht?
nenkaj
Hallo,
selbstverständlich hat die Mieterin hier auch Rechte. Sie muss allerdings rasch einen Anwalt beauftragen und dem VM die Grenzen aufzeigen.
Grüsse Günter
habe vorhin in einer Zeitschrift folgendes gelesen und möchte
einfach mal eure Meinung dazu hören:
ein Geschäftsmann vermietet einen Lagerraum in einem Keller
eines Mietshauses an eine junge Frau, die diesen Raum für die
Aufbewahrung von Kleidung nutzt, die sie in ihrer Boutique
verkauft. Dieser Lagerraum ist ein Anbau an das Mietshaus.
Gemietet wurde dieser große Raum (ohne Fenster) im Sommer
letzten Jahres. Jetzt nach einem Jahr hat es letztens so viel
geregnet, dass
das Wasser an einigen Stellen in der Wand herunterläuft und es
zu Schäden an der gelagerten Kleidung (auf Kleidungsständern
aufgehängt), Teppich, Schreibtisch und Wänden erstanden sind.
Sogar eine Mieterin im 1. Stock hat ihre Wohnung wegen
Schimmels gekündigt und der Vermieter weiß angeblich von
keinem Regeneinbruch in den Räumen.
Die Mieterin möchte einen Teil der Miete einbehalten, weil der
Vermieter ihr nicht gesagt hatte, dass es reinregnet.
Herausgestellt hat sich, dass der Vormieter dieses Lagerraumes
ausgezogen ist, weil seine Computer, die dort gelagert waren,
auch feucht geworden sind.
Die Versicherung des Vermieters hat diesen Schaden damals
schon ersetzt.
Die junge Mieterin möchte einen Anwalt einschalten, um die
Sache zu klären. Der Vermieter kündigt ihr daraufhin den Raum
fristlos.
Kann das so einfach geschehen? Die Mieterin hat doch auch
Rechte auf Klärung und Ersatz, oder nicht?
nenkaj