Wassereinbruch im Keller

Hallo Ihr,

bei meinem Schatz hats ordentlich geregnet.
Einige von Euch habe sicherlich vor ca. 2 Wochen von dem Unwetter gehört. Meine Freundin hatte „fünfzig“ (50!!) Zentimeter Schmutzwasser im Keller. Zwei Koffer und ein sehr teures Raffrollo sind nicht mehr zu gebrauchen.
Wer kommt für den Schaden auf?
Ich habe mich mit dem Vermieter unterhalten, seine Versicherung kommt angeblich nicht dafür auf.
Ein Freund von mir arbeitet bei einer Wohnungsbaugesellschaft. Er gibt dem Vermieter recht und meint die private Hausrat (meiner Freundin) kommt dafür auf.
Ein anderer Freund von mir arbeitet als Versicherungsmakler. Er meint die priv. Hausrat kommt in der Regel nicht dafür auf es sei denn es gibt eine Extraklausel.

Wer hat denn nun Recht?

Gruß
Jim Beam

Hallo Du :wink:

der Versicherungsmakler hat Recht.
Gruss Sebastian

Hallo Ihr,

bei meinem Schatz hats ordentlich geregnet.
Einige von Euch habe sicherlich vor ca. 2 Wochen von dem
Unwetter gehört. Meine Freundin hatte „fünfzig“ (50!!)
Zentimeter Schmutzwasser im Keller. Zwei Koffer und ein sehr
teures Raffrollo sind nicht mehr zu gebrauchen.
Wer kommt für den Schaden auf?

Das ist nicht so einfach zu beantworten. Grundsätzlich kommen Versicherungen für die Schäden auf, die über sie versichert wurden…worauf ich hinaus will, es gibt nicht für jeden Schaden zwingend eine passende Versicherung.

Geprüft werden muß also zunächst, wer überhaupt für den Schaden haftpflichtig ist. Ob derjenige dann eine passende Versicherung hat ist erst mal nicht wichtig.
Dabei ist die Frage zu stellen, woher genau das Wasser gekommen ist und warum es eindringen konnte.
Die Hausverwaltung hat natürlich Obligenheitsverpflichtungen gegenüber dem Mieter und auch dafür zu sorgen, daß der Keller nicht naß wird. Bei extremen Unwettern kann aber selbst bei ordnungsgemäßen Zustand von Rückstauklappen oder was weiß ich für baulichen Voraussetzungen ein Wassereinbruch möglich sein, für den dann niemand haftet…da käme die Regulierung über eine Hausratsversicherung in Frage, wenn sie denn solche Schäden abdeckt. Das kommt aber auf die konkrete Versicherung an.

Ist den Hauseigentümer ein Verschulden nachzuweisen, dann kann der Anspruch an ihn gestellt werden. Solche Schäden können eventuell über dessen Haftpflicht oder auch u.U. über Gebäudeversicherungen (da wird das aber meist ausgeschlossen)abgedeckt sein…kommt immer drauf an und ist erst mal nicht Euer Problem. Viele Vermieter sichern sich aber damit ab, daß sie irgendwo formulieren, daß im Keller keine wertvollen Gegenstände aufbewahrt werden dürfen oder aber mindestens so und soviel cm über dem Boden (hatten wir einen Fall im Kollegenkreis!). Dann ist nix mit Schadenerstattung, weil ihr dann selber das Risiko tragt, wenn die Sahcen so stehen, daß sie bei Nässe Schaden nehmen.
Es könnte theoretisch auch sein, daß der gesamte Schaden noch der Baufirma angehängt werden kann, wenn diese falsch gebaut hat…aber das wäre dann Aufgabe des Hauseigentümers dies zu verfolgen.

Man kann also leider ohne genaue Kenntnis gar keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Ich habe bereits erlebt, daß solche Schäden reguliert wurden, aber eben auch, daß keiner haftet und die Betroffenen schlicht Pech hatten.

Gruß Maid :smile: