Wasserentnahmerohr auf Strassenkreuzung

Hallo zusammen!

In der Nähe einer T-Kreuzung ist eine Baustelle eingerichtet worden. Die Straße und der Gehweg wird entlang einer Seite repariert.
Wenden auf dieser Straße ist aus diesem Anlaß nicht möglich.
Person A fährt in diese Baustelle, um ein Kind aus dem Kiga abzuholen. Sie fährt dann rückwärts, bis sie eine Seitenstrasse erreicht, um dort einzubiegen und um dann vorwärts wieder auf die Hauptstrasse zu kommen.

In der Mitte dieser T-Kreuzung ragt ein Wasserentnahmerohr (kein Hydrant!) ca 80 cm aus der Erde. Neben diesem Entnahmerohr (dient der Baustelle zur Wasserversorgung) steht ein einziges rotes Hütchen. Weder der Wasserspender (Durchmesser ca 5 cm, Bronzefarben) noch das Hütchen sind im Rück- bzw in den Außenspiegeln zu sehen. A fährt an dieses Rohr und reißt sich die Stoßstangenschürze ab. Das Wasserrohr wird verbogen, aber nicht unbrauchbar.

Die Polizei gibt A kein Knöllchen! Der Baustellenbetreiber allerdings will den Schaden am Rohr in Rechnung stellen. Bauherr ist die Gemeinde des Dorfes.

Von diesem Rohr existiert nun ein Foto und man kann deutlich sehen, daß der Abstand zur Baustelle mindesten 10 Meter beträgt. Auch gut zu erkennen ist das eine Hütchen.

Fragen:
Muß ein solches Rohr nicht besser gekennzeichnet/ausgewiesen sein?
Wenn die Polizei kein Protokoll schreibt, ist es dann nicht unsicher, ob A alleinige Schuld an dem Unfall trägt?
Kann A bei einem Anwalt etwas erreichen? Ihr Schaden am Auto beläuft sich auf mehrere Hundert Euro!

A schickt liebe Grüße an alle und freut sich mit mir, wenn ein wenig Klarheit in diese Angelegenheit kommen kann :smile:

herzliche Grüße und Danke für eure Mühe,
Sanne

Muß ein solches Rohr nicht besser gekennzeichnet/ausgewiesen
sein?
Wenn die Polizei kein Protokoll schreibt, ist es dann nicht
unsicher, ob A alleinige Schuld an dem Unfall trägt?

Nein, A ist auf unbewegtes Hindernis aufgefahren, das hat A zu verantworten. Das Rohr war nicht unvermittelt aufgetaucht, A hat es beim reinfahren in die Straße gesehen, dann muß er beim Rückwärtsfahren darauf achten.

Kann A bei einem Anwalt etwas erreichen?

Was stellst Du Dir da vor ? Das das Rohr daran schuld war, dass A dagegengefahren ist ?

Ihr Schaden am Auto beläuft sich auf mehrere Hundert Euro!

Klarer Fall für die Vollkasko oder das Säckel von A.

A schickt liebe Grüße an alle und freut sich mit mir, wenn ein
wenig Klarheit in diese Angelegenheit kommen kann :smile:

Nordlicht schickt mitfühlende Grüße an A und an Dich

Moin,

Der Baustellenbetreiber
allerdings will den Schaden am Rohr in Rechnung stellen.
Bauherr ist die Gemeinde des Dorfes.

Der Bauherr wird vom Verleiher dieses Standrohres auch in die Pflicht genommen.
Das heißt er bekommt vom Versorgungsunternehmen eine Rechnung, die er dann an den Verursacher weiter gibt.
Wird so um die 150 -200Eu kosten der Spaß.
Gruß
Dirk m.

Es gibt auch andere Meinungen…
Moinsen,

okay, eines vorab: Wenn man rückwärts fährt, hat man tatsächlich immer verdammt aufmerksam zu sein, am besten, man läuft selber nebenher… :wink: Ich denke, das wollten die anderen Schreiber auch mit ihren entmutigenden Postings sagen.

Aber: In meinen Augen, und auch aus meiner Erfahrung heraus, wäre das Rohr keineswegs vernünftig abgesichert. Ich gehe mal davon aus, dass auf dieser Straße 50 (…egal, selbst bei 30…) erlaubt wären. Nun kann es ja auch nebelig sein, dunkel, regnerisch oder was auch immer, bei einer Absicherung hat man ja immer vom schlimmsten auszugehen (wenn einem nicht eh schon Auflagen gemacht werden). Und wenn da auf einmal mitten auf der Straße nur so’n Hütchen vor mir auftaucht, na ich weiß nicht…

Ich würde es wie folgt handhaben, da mir dazu nun auch grad die entsprechende Verordnung fehlt. Ich würde mich mal kurz an einen professionellen Absicherer, wie z.B. http://www.bas-verkehr.de/ wenden, ihm vielleicht schildern, man müsse selber ein solches Standrohr auf die Straße stellen, und was man beachten müsse, bzw. ob es bestimmte Auflagen dafür gäbe. Oder ob eben ein einfaches Hütchen reichen würde. Vielleicht bekommt man dann auch gleich einen Verweis auf eine Verordnung genannt, auf die man sich berufen könnte.

Ich denke, allein wegen des Rückwärtsfahrens dürfte sicher keine volle Schuld für den einen oder anderen herauskommen, aber mit einer Teilung des jeweiligen Schadens käme man sicher schon weiter…

Gruß,

Markus

Hallo Markus, Dirk, Nordlicht!

Vielen Dank für eure Antworten.

A hat sich mittlerweile auch hier http://www.verkehrsportal.de/ ein wenig schlau gemacht. Eine Seite, die sicher auch für den Ein oder Anderen interessant sein kann :smile:

Was ich nicht erwähnt hatte, ist, daß das Hütchen, von A aus gesehen, hinter (!) dem Hindernis stand.

Vielleicht sollte noch erwähnt werden, dass genau dieser Wasserhydrant von anderen Anliegern bei der Firma als unzureichend abgesichert angemahnt wurde. Dies wurde wohl ignoriert. Bis gestern! Die Stelle ist nun gut sichtbar abgesichert.

Wie auch immer - A hat sich entschieden, einen Anwalt aufzusuchen.
Im Sachverhalt wäre die offenbar mangelhafte Absicherung Grund dafür, festzustellen, dass nicht die fehlende Sorgfalt des Autofahrers, zu der er nach Zeichen 123 StVO verpflichtet war, sondern die schlechte Absicherung der Arbeitsstelle Anlass für den Unfall waren.

Wer Interesse am Ausgang dieses Falles hat, kann mir das gerne mitteilen - ich werde dann zu gegebener Zeit die tatsächliche Entscheidung eines Anwaltes, ggf eines Gerichtes, bekannt geben.

Ich wünsche euch allen ein wunderschönes Wochenende!

LG, Sanne