Hallo!
Beispiel: Herr A wohnt seit 1 1/2 Jahren in einer Mietwohnung und zieht um. Im Mietvertrag steht: „Pflegliche Behandlung der Holzfensterbretter hinsichtlich Schäden durch Wasser, z.B. Blumentöpfe“.
Dennoch gibt es nun Wasserflecken auf den Fensterbänken durch Blumentöpfe.
Zahlt sowas die private Haftpflichtversicherung?
VG Stephan