Wasserflecken auf Fensterbank in Mietwohnung

Hallo!

Beispiel: Herr A wohnt seit 1 1/2 Jahren in einer Mietwohnung und zieht um. Im Mietvertrag steht: „Pflegliche Behandlung der Holzfensterbretter hinsichtlich Schäden durch Wasser, z.B. Blumentöpfe“.

Dennoch gibt es nun Wasserflecken auf den Fensterbänken durch Blumentöpfe.
Zahlt sowas die private Haftpflichtversicherung?

VG Stephan

Zahlt sowas die private Haftpflichtversicherung?

Hallo stero,

die Hausratversicherung leistet nur für Schäden am eigenen Hausrat des „Herrn A“. Für Schäden an Sachen anderer, z.B. Fensterbretter in der Mietwohnung, leistet ggf. die private Haftpflichtversicherung. Den Umfang der Leistung bestimmen die Vertragsbedingungen (AHB).

Zu prüfen wäre im Beispiel von A:

  1. Sind Mietsachschäden mitversichert? Siehe AHB, i.d.R. ja.

  2. Sind die Schäden bei einmaligem Blumengießen entstanden oder allmählich? Im letzteren Fall: Sind Allmählichkeitsschäden mitversichert? Siehe AHB.

Viele Grüße
Oliver H.
Versicherungsmakler

Hallo Oliver,

da freut sich Herr A sicherlich, denn er hat natürlich Dussel gehabt und in seiner Haftpflich auch Allmählichkeitsschäden mitversichert.

Vielen Dank!

Stephan