Nach einem Defekt an der Heizung sind Wasserflecken auf dem Parkett entstanden und so eingetrocknet, dass sie nicht mehr ganz zu entfernen sind. Gibt es bleibende Schäden (zB dass sich das Holz von innen weiter beschädigt) oder ist es jetzt ein reiner Schönheitsmakel? Außerdem: Gilt so etwas, auch wenn nicht auf den ersten Blick sichtbar, als Mangel?
Hallo Sandra,
ich nehme an, Du fragst als Mieterin eines Mietobjektes?
Die durch Wassereinfluss bedingten Verfärbungen in den Kopfstößen von Parkettstäben können sich mit der Zeit neutralisieren.
Ich hatte ein Parkett mit nahezu schwarzen Rändern an den Kopfseiten sowie zusätzlichen Quellungen der versiegelung festgestellt - und nach rund 2 Wochen bekam ich den Hinweis, dass es sich wieder fast neutralisiert hatte.
Das Ganze ist schon eine Form der Schädigung des Parketts, doch als ein optischer Aspekt zu werten. Es geht also nicht weiter!
Als einen Mangel würden wir es bewerten, wenn Du das Parkett geliefert oder sogar eingebaut hättest und gegenüber einem Auftraggeber in der Pflicht ständest. Dann wäre der direkte Vergleich zwischen SOLL- und geschuldetem IST-Zustand möglich. Aber in einer Mietsache zwischen den Mietvertragsparteien erst einmal nicht, weil Du hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften nicht verpflichtet warst und nicht bist.
Der Defekt an der Heizung ist zudem ein Schadenseintritt, deren Folgen durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt ist.
War es technisch, also anlagenbedingt, so kommt die Versicherung des Vermieters/Eigentümers dafür auf.
War es jedoch Eure „Schuld“, dass das Wasser austrat, so träte wohl Eure Haftpflichtversicherung ein.
Aber ich würde den „Ball nicht so hoch spielen“!
Derartige Umstände können eintreten. Und nach einer gewissen Nutzungsdauer würde die Parkettoberfläche ohnehin wieder zur Renovierung (abschleifen, kitten, grundieren und versiegeln) anstehen (das wäre aber dann ebenfalls Vermietersache), womit die (möglicherweise verbleibenden) Verfärbungen etc. wieder beseitigt werden.
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Gruß: Klaus
Danke für die Antwort. Der Fall ist allerdings der, dass ich die Wohnung von einem Bauträger gekauft habe, es ist eine komplette Altbausanierung und bei den Heizkörpern wurde eben offensichtlich ein Fehler gemacht, da die Handwerker dann bei dem Wasseraustritt kamen und nochmal alles festgeschraubt haben. Die Frage bliebe also nach wie vor wie mit dem Mangel umzugehen wäre bzw. ob ein Recht auf Schadensersatz besteht…
Hallo Sandra,
Du bist Eigentümerin einer Sache/Immobilie, welche aufgrund eines eingetretenen Schadensereignisses, welcher durch einen Unternehmer verursacht wurde, erst einmal geschädigt wurde. In welchem Umfang, das lassen wir hier einmal offen.
Insofern ist der Handwerksbetrieb für den eingetretenen Schaden verantwortlich und regresspflichtig (auch als Nichtjurist dürfte ich da aus der beruflichen Erfahrung heraus richtig liegen).
Wäre --als Beispiel- nur bei genauem Hinsehen ein leichter Schatten im Bereich der Kopfstöße (der Parkettelemente) erkennbar, nun, dann lohnten sich die Anstrengungen tatsächlich nicht, hier gegen den Unternehmer vorzugehen.
Wäre allerdings das Parkett aufgewölbt und irreversibel geschädigt, träte die Betriebsversicherung des Unternehmers ein.
Mein Vorschlag:
Den „Schaden“ dem Unternehmer schriftlich anzeigen und eine Bestätigung des Schriftsatzeingangs fordern.
Einige Fotos vom momentanen Zustand des Parketts machen.
Danach einen weiteren Ortstermin nach ca. 3 Wochen vereinbaren und das Parkett nochmals in Augenschein nehmen.
Das Ergebnis der Differenz zwischen altem Zustand und dem zum Zeitpunkt des 2. Termins sollte dann die Entscheidung bringen, wie man (gemeinsam) vorgeht.
Ich denke, das ist der beste Weg - ud er wird wohl auch von dem Unternehmer akzeptiert werden.
Ein „Recht auf Schadensersatz“ hast Du im berechtigten Fall immer. Nur über die Höhe, da kann es durchaus zur unterschiedlichen Auffassung kommen …
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Gruß: Klaus