Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des von meinem Vermieter angeforderten Wassergeldes. Ich habe in den Betriebskosten den Punkt „Kosten der Wasserversorgung“ bzw „Kosten des Wasserverbrauchs“ aufgeführt und soll jetzt aber auch noch alle 2 Monate eine Abschlagszahlung von 60 Euro für das Wasser leisten. Meine Betriebs - und Wärme-/Warmwasserkosten belaufen sich aber insgesamt bereits auf 150 Euro. Ist das wirklich rechtens?
Vielen Dank!
Hallo,guten Tag
Ihr Vermieter Berechnet Ihnen nur das Kaltwasser. Das hat mitWarmmiete nichts zu tun.
herzlichen Gruß a.g.
Ohne den Mietvertrag genau zu kennen, kann ich da leider nichts zu sagen. Am besten mit Demselben zum örtlichen Mieterverein gehen und vor Ort prüfen lassen.
Gruß
Weschdl
Hallo danst,
Ihre Schilderung ist nicht ausführlich genug um präzise antworten zu können.
Was meinen Sie mit „Wassergeld trotz Warmmiete“. Haben Sie tatsächlich eine Warmmiete vereinbart?
Ich habe den Eindruck, dass Kaltwasser gesondert abgerechnet wird und Warmwasser zusammen mit der Heizung. Das wäre dann nicht ungewöhnlich. Der Betrag scheint mir aber recht hoch angesetzt zu sein. Ungewöhnlich ist aber die Zweimonatszahlung. Vermutlich zahlt der Vermieter in diesem Rythmus an das Wasserunternehmen, es ist aber merkwürdig, dass der Mieter ständig wechselnde Betriebskosten zahlen soll.
Ich rate Ihnen, mit den Vermieter/Verwalter zu sprechen und um Aufklärung zu bitten. Lassen Sie sich auch die Abrechnungen des Wasserversorgungsunternehmens zeigen.
Dann noch offene Fragen beantworte ich gern.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Wenn diese Kosten ausserhalb der Warmmiete aufgeführt ist, war das doch klar, das Wasser und Abwasserkosten zuätzlich noch zu zalhen sind.
Wie ist denn der Verbrauchsschlüssel dort im Vertrag definiert?? nach Persoenzahl?? Quadratmeter???..