Nehmen wir mal an,
dass nach einem Verwalterwechsel einer Wohneigentümergemeinschaft dem neuen Verwalter eine fette Wassergeldrechnung der Stadtwerke ins Haus flattert, die sich auf die Zeit vor seiner Übernahme der Verwaltertätigkeit bezieht (also hat der alte Verwalter offenbar nicht bezahlt, obwohl er das Hausgeld der Wohneigentümer regelmäßig kassierte).
Die Stadt könnte nunmehr damit drohen, den Wasserhahn zuzudrehen, wenn nicht kurzfristig bezahlt wird. Die Eigentümer haben aber bereits ihr Wassergeld bezahlt (an den alten Verwalter, der inzwischen ggf. nicht zahlungsfähig ist). Die meisten Eigentümer sind weder willens noch in der Lage, durch eine Sonderzahlung an den neuen Verwalter (der theoretisch auch das Geld nicht abführen könnte) die Schulden bei der Stadt zu begleichen.
Daraus ergeben sich zwei Fragen:
Könnte die Stadt trotz der prekären Lage tatsächlich den Wasserhahn abdrehen?
Sollten Eigentümergemeinschaften nicht lieber große Rechnungen direkt an die Gläubiger zahlen, statt dem Verwalter zu trauen?
Könnte die Stadt trotz der prekären Lage tatsächlich den
Wasserhahn abdrehen?
was kümmert es die Stadtwerke, was mit dem nicht bei ihnen angekommenen Geld passiert ist?
Forderungen sind ggf. gegen den vorherigen Verwalter zu richten und wenn da nichts zu holen ist, wird die Eigentümergemeinschaft wohl noch mal in die Tasche greifen müssen.
Sollten Eigentümergemeinschaften nicht lieber große
Rechnungen direkt an die Gläubiger zahlen, statt dem Verwalter
zu trauen?
Warum will die Eigentümergemeinschaft dann (mittelfristig) überhaupt noch einen Verwalter anstellen, wenn dem nicht getraut wird?
Wasser für Wohnungen als Bestandteil der Grundversorgung wird nicht abgedreht - die Kommunen bzw. deren Wasserversorgungsgesellschaften nutzen aber alle Wege der Beitreibung, die es da sonst so gibt - lästig genug.
zu 2): Weder - noch, sondern einem Verwalter den Job geben, der ihn beherrscht und der auch die nötigen Mittel dafür hat. Wenn jemand aus der Eigentümergemeinschaft sachlich und persönlich dazu geeignet ist: Warum nicht? Eine Vermischung von „direkt bezahlten“ und durch den Verwalter übers Hauskonto bezahlten Rechnungen gibt unweigerlich einen unentwirrbaren Knäuel, ferner darf damit gerechnet werden, dass mindestens einer der siebzehn Geldeingänge für ein und dieselbe Rechnung beim Empfänger schräg gebucht wird und gleich die nächste Komödie nach sich zieht.
Forderungen sind ggf. gegen den vorherigen Verwalter zu
richten und wenn da nichts zu holen ist, wird die
Eigentümergemeinschaft wohl noch mal in die Tasche greifen
müssen.
Schon richtig. Nur trägt die Stadt nicht selbst eine gewisse Mitschuld, wenn sie offenbar jahrelang die Fehlbeträge nicht angemahnt bzw. sich mit faulen Ausreden vertrösten lassen hat? Eine Stundung für die alten Beträge wäre doch das Mindeste, was die Besitzer verlangen könnten, zumal nicht alle Besitzer über größere Reserven verfügen.
Sollten Eigentümergemeinschaften nicht lieber große
Rechnungen direkt an die Gläubiger zahlen, statt dem Verwalter
zu trauen?
Warum will die Eigentümergemeinschaft dann (mittelfristig)
überhaupt noch einen Verwalter anstellen, wenn dem nicht
getraut wird?
Das Vertrauen hat sich insoweit verringert, als dass der neue Verwalter in zwei Jahren nichts weiter unternommen hat als nunmehr eine Sonderzahlung bei den Eigentümern einzufordern. Von Rechnungen oder gar Mahnungen an den alten Verwalter ist nichts bekannt. Es geht ja auch nicht um sein Geld, sondern um das der Eigentümer.
Wasser für Wohnungen als Bestandteil der Grundversorgung wird
nicht abgedreht - die Kommunen bzw. deren
Wasserversorgungsgesellschaften nutzen aber alle Wege der
Beitreibung, die es da sonst so gibt - lästig genug.
Von Rechnungen oder gar Mahnungen an den alten Verwalter ist nichts bekannt.
ist der jetzt zahlungsunfähig oder eher nicht?
Es gibt nur Spekulationen darüber, aber das Verhalten bei Versteigerungen legt nahe, dass der alte Verwalter offenbar über mehr Bargeld als normal verfügt. Und das wiederum lässt auf eine bekannte Verwalterkrankheit schließen, die da „Vorteilsnahme im Couvert“ heißt.
Von Rechnungen oder gar Mahnungen an den alten Verwalter ist nichts bekannt.
Da ich noch nie Eigentümer einer Wohneinheit war, bin ich nicht über die Gepflogenheiten informiert. ABER sollte ein Verwalter nicht regelmäßig (also mindestens einmal jährlich?) Rechenschaft ablegen gegenüber den Eigentümern über den Verbleib der Gelder ablegen? So mit Quittungen über Zahlungen etc?
Hast Du einen Link für mich betreffend Grundversorgung Wasser?
schwierig - meines Wissens gibt es keinen Anspruch darauf, und Üblichkeiten können von Ort zu Ort und von Mal zu Mal unterschiedlich aufgefasst werden.
so eine Abrechnung, die der Eigentümerversammlung sinnvoll zusammen mit der Genehmigung des neuen Wirtschaftsplanes vorgelegt wird (dann hat man das Ritual bloß einmal im Jahr), lässt sich, wenn niemand die Zahlungsnachweise sehen will, relativ leicht türken (wie eine Nebenkostenabrechnung auch), indem man sie auf der Grundlage der Rechnungen und Bescheide und nicht auf der Grundlage der tatsächlichen Zahlungen erstellt. Das gibt dann eine hübsche und umfangreiche Belegsammlung, die für sich alleine noch keine einzige tatsächliche Zahlung erfordert und auch keine belegt.
Man muss nur darauf achten, dass keine der Rechnungen, die man zur Einsichtnahme vorlegt, einen Zahlungsvermerk trägt - es würde auffallen, wenn einige einen trügen und andere nicht. Außerdem darauf, dass man der Eigentümerversammlung grundsätzlich keine Abstimmung mit den verfügbaren Mitteln lt. Kontoauszügen vorlegt - auch hier fiele es auf, wenn sie ein paar Jahre lang vorliegt und dann plötzlich fehlt.
lässt sich, wenn niemand die Zahlungsnachweise sehen will,
relativ leicht türken (wie eine Nebenkostenabrechnung auch),
indem man sie auf der Grundlage der Rechnungen und Bescheide
und nicht auf der Grundlage der tatsächlichen Zahlungen
erstellt. Das gibt dann eine hübsche und umfangreiche
Belegsammlung, die für sich alleine noch keine einzige
tatsächliche Zahlung erfordert und auch keine belegt.
Die alte Verwaltung hatte den Kassenprüfern stets Rechnungen vorgelegt mit einem Stempel drauf (sinngemäß): „Zur Zahlung angewiesen“
Man muss nur darauf achten, dass keine der Rechnungen, die man
zur Einsichtnahme vorlegt, einen Zahlungsvermerk trägt - es
würde auffallen, wenn einige einen trügen und andere nicht.
Bei den Bankauszügen wurden dann die Stornos der Bank (weil Konto überzogen) verschwinden gelassen. Kein Prüfer hat offenbar auf die Durchnummerierung der Auszüge geachtet, d.h. der zuständige Prüfer wurde offenkundig geschmiert. Der zweite Prüfer sah nur die Rechnungen mit den schönen Stempeln drauf, nie die Auszüge.
Da der neue Verwalter Exbanker ist, konnte er sich die fehlenden Auszüge besorgen. Es liegt also eine Täuschung der Prüfer vor, mithin also Betrug.
Es liegt also eine Täuschung der Prüfer vor, mithin also Betrug.
hmm - „zur Zahlung angewiesen“ heißt erstmal nur: „Ein Überweisungsauftrag ist erteilt worden“. Darüber, ob er durchgeführt worden ist, enthält das keine (also auch keine falsche) Aussage.
Wenn die Kassenprüfer den Bestand verfügbarer Mittel lt. Salden der Kontoauszüge per Stichtag und per Vorjahresstichtag mit der Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben abgestimmt hätten, wären ihnen Differenzen aufgefallen - falls nicht jeweils genau die Beträge, die eigentlich an die Versorger hätten überwiesen werden müssen, in bar abgehoben wurden. Wenn dieses der Fall war und genau die Auszüge mit den Barabhebungen fehlten, ginge ich wohl eher in Richtung § 266 StGB: Bei so genau passenden „herrenlosen“ Barabhebungen gibt es kein Versehen und keinen Zufall.
Die ggf. strafrechtliche Würdigung der Chose schafft allerdings das Geld nicht wieder heran. Wenn der geschasste Verwalter offenbar über auffallende Mengen an Bargeld verfügt, ist bei ihm wahrscheinlich auch was zu pfänden. Somit wäre eine schnelle schuldrechtliche Würdigung der Chose jetzt das Allererste, was ansteht. Wenn der neue Verwalter hier nicht im Namen und Auftrag der WEG handeln möchte (ich zweifle daran, ob er das darf), ist das Ranschaffen des veruntreuten Gelds bei einem Rechtsanwalt gut aufgehoben.