Hallo an Alle,
wer kann etwas zu folgendem Fallbeispiel sagen? Wie wird die Wasser-Grundgebühr aufgeteilt wenn der Vermieter und der Mieter unter einem Dach leben und der Mieter seine eigene Wasseruhr hat.
Als Beispiel: Der Gesamtverbrauch liegt bei z.B. 70 m3, davon verbraucht ein Mieter ca. 6 m3. Wird die Grundgebühr nach Verbrauch anteilig berechnet oder ist eine Umlage nach Anzahl Haushalte (hier also zwei) richtig? Es gibt keinen Umlageschlüssel für Nebenkosten im Gewerbemietvertrag.
Welche Rechtsgrundlage kommt zur Anwendung?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank
Hallo !
Im Sonderfall Vermieter und Mieter wohnen unter einem Dach in einem 2-Familienhaus darf ja grundsätzlich von der Heizkostenverordnung abgewichen werden.
Hier darf der Vermieter fast frei entscheiden,wie abgerechnet werden soll. Natürlich muss bei Vertragsschluss der Verteilmaßstab genannt werden !
Warum sollte das im Fall,Vermieter + Gewerbe anders sein.
Allein schon bei Gewerbe kann der VM auch fast alles vereinbaren,was ihm sinnvoll erscheint. Auch den Verteilmaßstab frei wählen.
Ist nichts vereinbart,dann gilt nach Heizkostenverordnung die Wohnfläche(Gewerbefläche) als Maßstab.
Beim Wasserbezug kann man frei wählen(Vermieter!),ob nach Wohnfläche,Wohneinheiten oder Personenzahl abgerechnet werden soll.
Gibt es Wasserzähler,dann muss m.E. nach Verbrauch abgerechnet werden.
Grundgebühren werden dann einbezogen und umgerechnet.
Aber es muss offiziele Wasserzähler vom Vermieter geben,man darf keinen Privatzähler einbauen lassen und verlangen,danach abzurechnen.
Und eine Differenzbildung zw. Hauptzähler und dem einzigen Privatzähler ist unzulässig. Das hat etwas mit den Toleranzen der unterschiedlichen Zähler zu tun.
MfG
duck313
Im Sonderfall Vermieter und Mieter wohnen unter einem Dach in
einem 2-Familienhaus darf ja grundsätzlich von der
Heizkostenverordnung abgewichen werden.
Kannst du mir mal erklären, was die Kaltwasserversorgung mit der Heizkostenverordnung zu tun hat?
Ist nichts vereinbart,dann gilt nach Heizkostenverordnung die
Wohnfläche(Gewerbefläche) als Maßstab.
Bitte wie? Nochmal, die Heizkostenverordnung hat so gar nix mit der Verteilung der Kaltwasserverbräuche zu tun (wenn man von dem benötigten Kaltwasser zur Warmwasserversorgung absieht).
Hallo !
ist nichts vereinbart im Vertrag,was macht man da ?
Man zieht wenigsten etwas vergleichbares heran,und das ist die eben die HeizkostenVO.
Oder hast Du einen anderen Vorschlag ?
Im Streitfall,was würde denn ein Gericht als „normalen“ Verteilmaßstab nehmen,wenn nichts vereinbart ist ?
Ich tippe auf die Wohnfläche,wenn die schon als Standardfall angesehen wird. Und was für HK gelten kann,das wäre für Kaltwasser völlig aus der Luft gegriffen ?
Der Vertrag hätte es ja frei wählen können,nun muss man eben nachträglich einen Maßstab einsetzen,also warum nicht einen,der in vergleichbaren Fällen vorgesehen ist ?
mfG
duck313